Leitsätze
1. Versicherte haben wegen Systemversagens Anspruch auf Versorgung mit Einlagefüllungen, wenn deren Ausschluss aus dem Leistungskatalog durch den Gemeinsamen Bundesausschuss gegen höherrangiges Recht verstößt und die Versorgung individuell erforderlich ist.
2. Das Wirtschaftlichkeitsgebot schließt einen Anspruch Versicherter auf medizinisch alternativlose Versorgung mit Einlagefüllungen nicht aus.
Urteil: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... n&nr=13611
BSG - B 1 KR 3/13 R - alternative Versorgung
BSG - B 1 KR 3/13 R - alternative Versorgung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: BSG - B 1 KR 3/13 R - alternative Versorgung
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--> Da Sozialgerichtsbarkeit.de zeitlich unbegrenzten Zugriff bietet, auch noch dieser Link:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=173304
(wobei nbatürlich bei der juris-Veröffentlichung auch der Presse(vor)bericht mit verlinkt ist!
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Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!