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BSG - B 2 U 3/16 R - Glätteprüfung bei Eis kein Arbeitsweg

Verfasst: Di 23. Jan 2018, 18:54
von Koelsch
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger auf dem Weg zu seiner Arbeitsstätte einen in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Arbeitsunfall erlitten hat. Der Deutsche Wetterdienst hatte am 10.3.2013 nachmittags eine Warnung herausgegeben, dass im Landkreis des Klägers bei weiter sinkenden Temperaturen in der kommenden Nacht mit Glätte durch überfrierende Nässe zu rechnen sei. Der Kläger verließ am Morgen des 11.3.2013 sein Wohnhaus und ging zu seinem vor dem Wohnhaus auf dem Grundstück abgestellten Pkw, um mit seinem Pkw zu seiner Arbeitsstätte zu fahren. Er legte seine Arbeitstasche in den Wagen, verließ anschließend sein Grundstück zu Fuß und ging wenige Meter auf die öffentliche Straße, um deren Fahrbahn darauf zu überprüfen, ob diese glatt sei. Während des Rückwegs zu seinem Pkw knickte er in der Regenrinne am Bordstein der Straße mit dem Fuß um, fiel auf seinen rechten Arm und erlitt dadurch Unterarmfrakturen. Die Beklagte lehnte die Feststellung eines Arbeitsunfalls ab. Die Prüfung der Straße auf mögliche Glätte sei eine dem Privatbereich zuzuordnende Vorbereitungshandlung, die den Versicherungsschutz auf dem Weg unterbrochen habe.

Das SG hat entschieden, dass es sich bei dem Unfall um einen Versicherungsfall gehandelt habe, weil die unfallbringende Verrichtung eine erforderliche, unvorhersehbare und deshalb ausnahmsweise versicherte Vorbereitungshandlung gewesen sei. Die Prüfung habe der Vorbereitung der konkreten Fahrt zum Arbeitsplatz gedient und sei erforderlich gewesen, um die witterungsbedingten Gefahren auf der Fahrt zur Arbeit abschätzen zu können. Das LSG hat auf die Berufung der Beklagten das Urteil des SG aufgehoben und die Klage abgewiesen. Der Kläger habe keinen Arbeitsunfall erlitten, weil er zum Zeitpunkt des Unfalls keinen unmittelbaren Weg nach dem Ort seiner versicherten Tätigkeit zurückgelegt habe. Die Prüfung der Fahrbahnverhältnisse sei keine in einem ausreichenden sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehende versicherte Tätigkeit gewesen. Die den Weg unterbrechende Prüfung der Fahrbahnverhältnisse sei als Vorbereitungsmaßnahme dem nicht versicherten persönlichen Lebensbereich des Klägers zuzurechnen. Die im Winter durch überfrierende Nässe glatte Straße sei - auch angesichts der Wetterberichte - weder ein unvorhergesehenes Ereignis gewesen noch habe die Prüfung des Fahrbahnzustandes unmittelbar vor dem Grundstück ein vollständiges Bild der Fahrbahnverhältnisse auf dem gesamten Weg zur Arbeit vermitteln können.

Mit seiner Revision rügt der Kläger die Verletzung des § 8 Abs 2 Nr 1 SGB VII.

Terminsbericht: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... 8&nr=14806

Re: BSG - B 2 U 3/16 R - Glätteprüfung bei Eis kein Arbeitsweg

Verfasst: Mi 9. Mai 2018, 08:10
von Koelsch