Änderungsbescheid wegen Männes Rente

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Pegasus
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Änderungsbescheid wegen Männes Rente

#1

Beitrag von Pegasus »

Ab 1.11.18 ist Männe Rentner.

Gruselamt hatte frühzeitig Männes Rentenbescheid wegen eines Änderungsbescheid für mich erhalten.

Grusi-Amt hatte folgende Unterlagen angefordert:
Männe: Lebens- und Sterberversicherung, Sparbücher und Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Daraufhin habe ich per Fax (guter Nachweis) geschrieben, das Männe keine Versicherungen, Sparbücher und Konto hat.


Schreiben von heute:
Ich beziehe mich auf Ihre Schreiben vom 28.082018 und 16.120.2018.
Die Änderung des Einkommens wird ab dem 01.11.2018 berücksichtigt.
Einen gesonderten Bescheid erhalten Sie dazu automatisch zum Ende des Monats 10/2018.

Durch den geänderten Hilfeanspruch ist es mir nicht mehr möglich, den Mietanteil vollständig an den Vermieter zu überweisen.

Richten Sie bitte daher ab dem 01.11.2018 einen entsprechenden Dauerauftrag ein.
Weisen Sie mir diesen bitte schriftlich nach.

So in einen anderen Thema schrieb ich schon, das Männes Nettorente ca. 38,- Eur über den Regelsatz ist.
Ich erhalte vom Grusi-Amt neben den anteiligen Mietanteil ca. 36,- EUR (Merkzeichen G).

Somit wird sich natürlich der gewährte KDU-Anteil um die Differenz sich ändern.
Aber wieso kann Grusi-Amt von mir verlangen das ich einen Dauerauftrag für Männes KDU-Anteil einrichte ? Ich muss erst mal nachschlagen, ob bei der mtl. Überweisung oder Dauerauftrag die Buchungskosten gleich sind. Wenn Dauerauftrag teurer werde ich keinen einrichten.

Auch die Bescheinigung für TV-Zwangsgebühren ist falsch . Darin heißt es, das Männes Leistungen nach SGB XII erhält. Ich habe vor einigen Tagen der Einzugszentrale geantwortet und warte auf deren Antwort - Stichwort Namenswechsel TV-Gebühren. Was für ein Chaos.
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Koelsch
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Re: Änderungsbescheid wegen Männes Rente

#2

Beitrag von Koelsch »

Keine Ahnung, wie das mit den Bankgebühren ist, da köchelt vermutlich auch jede Bank ihr eigenes Süppchen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Pegasus
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Re: Änderungsbescheid wegen Männes Rente

#3

Beitrag von Pegasus »

Ich weigere mich einen Dauerauftrag einzurichten, denn die Gebühren sind doppelt so hoch - 0,40 als wenn ich mtl. Überweise - 0,20. - Es gibt eine neue Gebühren-Ordnung , die ist erst wenige Tage online.

Ich meine die Ämter können nicht darauf bestehen. Aber wenn Grusi-Amt mir die Gebühren ersetzt, dann habe ich kein Problem damit. :-)
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friys
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Re: Änderungsbescheid wegen Männes Rente

#4

Beitrag von friys »

Pegasus hat geschrieben: Mo 22. Okt 2018, 12:26 Richten Sie bitte daher ab dem 01.11.2018 einen entsprechenden Dauerauftrag ein.
Weisen Sie mir diesen bitte schriftlich nach.
:Kopfschüttel: Ein Dauerauftrag ist genauso schnell storniert wie eingerichtet. Vorher noch schnell die Bestätigung der Ausführung erstellt. Was die alles für Nachweise einfordern. Mir graust schon, wenn ich vom Jobcenter zum Sozialamt wechsle.
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marsupilami
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Re: Änderungsbescheid wegen Männes Rente

#5

Beitrag von marsupilami »

@ friys: vom Regen in die Traufe.
Signatur?
Muss das sein?
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Pegasus
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Re: Änderungsbescheid wegen Männes Rente

#6

Beitrag von Pegasus »

Ja Friys das habe ich auch schon im Kopf. Frage ist halt ob ich dann im April 2019 beim WBA-Termin ne Kürzung erhalte. Ist dann in den Kontoaustügen ersichtlich.
Könnte der SB schreiben, wenn das Amt die Differenz trägt , richte ich einen D.-Auftrag ein.
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friys
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Re: Änderungsbescheid wegen Männes Rente

#7

Beitrag von friys »

#5 @marsu ”"Is 's wahr, is ja entzückend“ Selbst 'n Lolli wird mir den Tag des Wechsels wohl nicht versüßen.
Pegasus hat geschrieben: Mo 22. Okt 2018, 13:27 Frage ist halt ob ich dann im April 2019 beim WBA-Termin ne Kürzung erhalte.
Jobcenter muss nahtlosen Übergang in die Grundsicherung sicherstellen © 01.02.2018 Sozialberatung Kiel, Rechtsanwaltskanzlei Helge Hildebrandt
Sozialgericht Kiel, Beschluss vom 26. Oktober 2017 (Az.: S 37 AS 254/17 ER) hat geschrieben: Leitsatz Dr. Manfred Hammel

1. Auch wenn es unstreitig sein sollte, dass ein Antragsteller mangels des weiteren Bestehens einer Erwerbsfähigkeit nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II in Verbindung mit § 8 Abs. 1 SGB II nicht (mehr) leistungsberechtigt gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist, kann das Jobcenter den von dieser Person eingereichten Antrag auf Weiterbewilligung existenzsichernder Leistungen nicht ablehnen, ohne zuvor eine nahtlose Gewährung notwendiger Hilfen durch den Sozialhilfeträger zu gewährleisten.

2. Dies folgt aus § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB I („Vorläufige Leistungen“) in Verbindung mit § 44a SGB II („Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit“), zumal der vom SGB II-Träger nach § 44a Abs. 1 Satz 1 SGB II getätigten Feststellung der Erwerbsunfähigkeit auch der Sozialhilfeträger gemäß § 44a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II widersprechen kann.
Christoph
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Re: Änderungsbescheid wegen Männes Rente

#8

Beitrag von Christoph »

Richten Sie bitte daher ab dem 01.11.2018 einen entsprechenden Dauerauftrag ein.
Weisen Sie mir diesen bitte schriftlich nach.
Wie du deine Mietzahlung erledigst, ist allein dein Bier. Sie probieren es halt.
Könnte der SB schreiben, wenn das Amt die Differenz trägt , richte ich einen D.-Auftrag ein.
Man könnte es erst mal aussitzen, soll die SB doch bitte schön die Rechtsgrundlage für eine solche Forderung nennen.
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Pegasus
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Re: Änderungsbescheid wegen Männes Rente

#9

Beitrag von Pegasus »

Da wie im Mietvertrag vereinbart wurde die anteilige Miete jeweils von JC + Grusiamt direkt an den Vermieter überwiesen. Kann also sein, das man darauf falsche Schlüsse zieht.

Ich schreibe denen, sofern sie die Buchungskosten übernehmen, richte ich den Dauerauftrag ein. Wenn nicht dann halt die mtl. Sepaüberweisung.
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Koelsch
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Re: Änderungsbescheid wegen Männes Rente

#10

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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Re: Änderungsbescheid wegen Männes Rente

#11

Beitrag von Pegasus »

So weiter geht es:
Ich beziehe mich auf Ihr Fax vom 23.10.2018.
Prinzipiell sind Kontoführungsgebühren vom Regelsatz abgedeckt. Erfolgt die Mietzahlung ohne Probleme regelmäßig, so ist die Zahlungsweise Ihnen überlassen.

Ich bitte dabei zu beachten, dass ab dem 01.11.2018 die Miete in voller Höhe von Ihnen direkt an den Vermieter zu überweisen ist.
Die aktuelle Miethöhe entnehmen Sie bitte dem Ihnen vorliegenden Schreiben der LEG vom 24.10.2017.
Hä ? Mir schwant das SB Männe nun auch als Leistungsempfänger nach SGB XII einstufen. Das wirft meine ganze Rechnerei durcheinander.

Männes Nettorente 668,03 EUR. Wir sind zwar immer noch eine BG aber damit habe ich nicht gerechnet. Ich meine das man seine Rente als Einkommen sieht , was auch richtig ist, aber wieso bleibt er Leistungsempfänger. Die Rente ist ca. 38 EUR höher.

Ich weiß nicht ob das rechtskonform ist .
Demnach wird er Änderunsgbescheid wie in der Anlage ausfallen ? :
frage-forum.pdf
Ich kriege ne Krise. So nebenbei erfahre ich, das wir jetzt laut deren Schreiben die volle Miete von Männes Rente tragen sollen.

Das ist ein P-Konto und die Sparkasse hat mir gerade vor einigen Tagen noch mals gesagt, wenn kein Kontopfändungsersuchen vorliegt, wird grundsätzlich nur der niedrigste Pfändungsfreibetrag beachtet. Anlage zu § 850c ZPO kommt nur zum tragen, wenn eine Pfändung vorliegt. Dann darf ich rennen um den "gepfändeten Betrag" zurück zuholen. Das ist blöde, denn wenn wir die volle Miete von Konto überweisen, ist die "Luft nach oben" wesentlich kleiner.
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Re: Änderungsbescheid wegen Männes Rente

#12

Beitrag von Koelsch »

Ich hab "Euch" mal in den ALG II Rechner eingegeben und den so modifiziert (im Berechnungsblatt), dass die berühmte Versicherungspauschale nicht mitgerechnet wird.

Ich denke, damit sollte der SGB XII-Bescheid für Euch dann dargestellt sein.

Vergleich mal - und stör Dich nicht am "jugendlichen" Alter, das muss so
ALG2-Berechnung-Peg.xlsx
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Re: Änderungsbescheid wegen Männes Rente

#13

Beitrag von Pegasus »

Nach Deiner Berechnung würden wir 27,01 EUR mehr bekommen.
Die Differenz ergibt sich bei der Berechnung für Männe. Ich habe wie in der PDF für ihn 602,25 Leistungsanspruch und Du 629,60.
Versicherungen Haft-und Hausrat werden 1 x jährlich im betreffenden Monat neben der Grundsicherung an mich überwiesen.

Was mich im Grunde stört ist halt, das Männes Rente über "seinen" Bedarf ist, also etwas über 38 EUR. Demnach hat er keinen Anspruch auf SGB XII.
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Re: Änderungsbescheid wegen Männes Rente

#14

Beitrag von Koelsch »

Schick mal Männes Bescheid, denn wenn ich Deine Zahlen rechne, dann komme ich auf 629,60

Männe RL 374,00
WarmWasser 8,60
KDU-Anteil 247,00 ist in der Summe nun mal 629,60 und nie und nimmer was mit 25 Cent am Schluss
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Re: Änderungsbescheid wegen Männes Rente

#15

Beitrag von Pegasus »

:8: jep meine Rechnung stimmt nicht. Hast "gewonnen".

Es ist noch kein Bescheid da. Der soll ja am Monatsende eintrudeln. Habe also aus den Handgelenk gerechnet. Schließlich ist der November der Übergangsmonat zur Rente und da muss ich schon genau aufpassen weil wir kein Übergangsdarlehen in Anspruch nehmen.
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Re: Änderungsbescheid wegen Männes Rente

#16

Beitrag von Koelsch »

Hach, das tut gut, bei meiner Mathezensur im Abi einen Rechenfehler aufdecken zu können :jumpi: :jumpi:
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Re: Änderungsbescheid wegen Männes Rente

#17

Beitrag von Pegasus »

:8: ja ist ja guti........ :gaga:
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Re: Änderungsbescheid wegen Männes Rente

#18

Beitrag von Pegasus »

Änderungsbescheid ist da. Und ja Koelsch Berechnung stimmt den Zahlen nach. :jojo:
Bescheid-wegen-gb-rente-forum.pdf
SB war telefonisch nicht zu erreichen. Denn ich sehe nicht ein, warum mein KDU-Anteil nicht weiter vom Grusi-Amt an den Vermieter überwiesen wird. :8:
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benedetto
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Re: Änderungsbescheid wegen Männes Rente

#19

Beitrag von benedetto »

Bei meinem Ausscheiden aus dem ALG II-Bezug in die Regelaltersrente vor 2 Jahren hatte ich das gleiche Problem mit meinem Grusiamt. Weil die DR-Bund nicht aus den Puschen kam und sich die Bewilligung trotz rechtzeitigem Antrag 3 Monate vor Erreichen der Altergrenze verzögerte, hatte mein Sozialamt 2 Monate lang den gesamten Hilfedarf nahtlos pünklich zum Fälligkeitszeitpunkt ausgezahhlt sowie nach Absprache mit mir (siehe extra Formular für die KDU-Zahlung) die Miete zur Vermeidung von Mietrückständen vorübergehend direkt an den Vermieter überwiesen; das lief reibungslos. Nachdem der Rentenbescheid vorlag und das Einkommen angerechnet wurde, gab es im Änderungsbescheid diesen Hinweis:
Da durch Ihre Rente Ihr Bedarf geringer als die Miete ist, kann ab dem...
die Miete nicht mehr an Ihren Vermieter überwiesen werden.
Eine Rechtsgrundlage wurde nicht benannt, aber offenbar hatte die Sicherung des Lebensunterhalts HLU und in meinem Fall auch die Übernahme inkl. Direktüberweisung von Beiträgen zur freiwilligen Krankenversicherung + Pflegeversicherung zwecks Aufrechterhaltung des KV-PV-Schutzes Vorrang siehe §32 SGB XII, sofern das Renteneinkommen für die Zahlung der Miete ausreicht.

Dies dürfte auch bei Dir eine plausible Begründung sei, daß der Hilfeemfänger in diesem Fall auf Grund seiner Dispositionsbefugnis sicherstellt, seine mietvertraglichen Pflichten fristgemäß zu erfüllen - sei es per Dauerauftrag oder Lastschriftermächtigung an den Vermieter, sofern er dies verlangt -. Das müßte genügen. Zwischen Vermieter und dem Grundsicherungsamt besteht kein Sozialrechtsverhältnis und er hat somit keinen Anspruch gegen den Sozialleistungsträger auf Direktüberweisung der Miete (Rspr. des BGH VIII. Senat).

https://www.anwalt.de/rechtstipps/direk ... 27230.html

Zudem dürfte eine mietvertragliche Klausel - wie Pega schrieb -, daß eine vom Jobcenter bzw. Grundsicherungsamt zu übernehmende anteilige Mietzahlung direkt vom Leistungsträger an den Vermieter zu überweisen ist, unzulässig und unwirksam sein, weil ein privater Mietvertragspartner einen Sozialleistungsträger nicht in einem zivilrechtlichen Vertrag verpflichten kann, Leistungen an einen Dritten zu erbringen.

Risiko des Mieters: Sozialamt ist nicht Erfüllungsgehilfe

Eigenes Verschulden des Mieters

Bei einer objektiven Pflichtverletzung, z. B. der laufend unpünktlichen Mietzahlung, wird das Verschulden des Mieters regelmäßig vermutet (§ 280 Abs. 1 BGB; BGH, Urteil v. 13.4.2016, VIII ZR 39/15, WuM 2016 S. 365) https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 99173.html

Angesichts diese Risikos ist die Wahrnehmung der eigenen Verantwortung des Hilfeempfängers für die fristgerechte Mietzahlung spätestens am 3. Werktag des Fälligkeitsmonats doch der sichere Weg...
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Pegasus
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Re: Änderungsbescheid wegen Männes Rente

#20

Beitrag von Pegasus »

Okay danke. Thema ist dann beendet. :-)
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