Eingliederungsvereinbarung fürn Behimnderte

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
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buddycard
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Eingliederungsvereinbarung fürn Behimnderte

#1

Beitrag von buddycard »

Muß ich als 60%iger Schwerbinderter eine Eingliederungserklärung beim Jopcenter unterschreiben???
Wo erfahre ich was darüber?
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Günter
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Re: Eingliederungsvereinbarung fürn Behimnderte

#2

Beitrag von Günter »

:willkommen:

Müssen musst du einiges, aber unterschreiben musst du nichts, du erhältst diese EGV dann als VA (Verwaltungsakt)
(1) Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommuna-len Träger mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für ihre Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren (Eingliederungsvereinbarung). Die Eingliederungsvereinbarung soll insbesondere bestimmen,
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... barung.pdf

Auf keinen Fall solltest du sofort unterschreiben, es handelt sich um einen Vertrag zwichen dir und dem JC, du kannst den blanco mit nach Hause nehmen und in Ruhe prüfen.

Wir empfehlen, nimm den mit scann den mit abgedeckten Namen ein und wir diskutieren die Punkte mit dir durch, dann kannst du immer noch entscheiden ob oder ob nicht.

Wir Empfehlen dir außerdem nicht alleine hinzugehen, nimm jemanden mit, der sich alles anhört und ein Protokoll mitschreibt.

Die Grundlagen dafür kannst du hier nachlesen.

http://www.alg-ratgeber.de/f50t1912-ver ... innen.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
buddycard
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Re: Eingliederungsvereinbarung fürn Behimnderte

#3

Beitrag von buddycard »

Danke ,war sehr imformativ,aber über Behinderte oder Schwerbeschädigte steht leider nichts dabei. :rip:
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Seti
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Re: Eingliederungsvereinbarung fürn Behimnderte

#4

Beitrag von Seti »

Das AA / JC muss auf jedenfall Deine Behinderung berücksichtigen , da Du sicher nicht jeden Job ausführen kannst . Ich empfehle Dir auch das ein Gleichstellungsbeauftragter hinzugezogen wird

http://www.arbeitsagentur.de/nn_13094/N ... n-Nav.html
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Re: Eingliederungsvereinbarung fürn Behimnderte

#5

Beitrag von buddycard »

echt hilfreiche Antwort :bravo: :frieden1:
Weist du auch was über Steuerermäßigung?
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Seti
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Re: Eingliederungsvereinbarung fürn Behimnderte

#6

Beitrag von Seti »

suche ich Dir raus ,ist das okay ?
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Re: Eingliederungsvereinbarung fürn Behimnderte

#7

Beitrag von Seti »

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Re: Eingliederungsvereinbarung fürn Behimnderte

#8

Beitrag von buddycard »

Du bist eine Wucht,ehrlich Danke :jojo: :bravo:
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Seti
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Re: Eingliederungsvereinbarung fürn Behimnderte

#9

Beitrag von Seti »

nicht dafür , hab ich gern gemacht und wenn noch Fragen offen sind Du weist ja wo wir zu finden sind
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Re: Eingliederungsvereinbarung fürn Behimnderte

#10

Beitrag von buddycard »

Und den Pauschbetrag beantragt man beim Finanzamt ?


Es gibt sie doch noch ....gute Menschen
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Seti
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Re: Eingliederungsvereinbarung fürn Behimnderte

#11

Beitrag von Seti »

ja beim Finanzamt
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Re: Eingliederungsvereinbarung fürn Behimnderte

#12

Beitrag von buddycard »

Du bist gut imfomiert in der Hinsicht. Danke...bin sehr froh das es dich hier gibt :bravo: :bravo: :bravo: :bravo:
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marsupilami
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Re: Eingliederungsvereinbarung fürn Behimnderte

#13

Beitrag von marsupilami »

Warum sollten diejenigen, die in dem einen oder anderen Bereich nicht so sattelfest sind wie unsere Spezialisten, selbigen in's Handwerk pfuschen?
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Eingliederungsvereinbarung fürn Behimnderte

#14

Beitrag von buddycard »

nicht fuschen ,sondern jemanden helfen ....gibs nicht mehr so oft
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Seti
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Re: Eingliederungsvereinbarung fürn Behimnderte

#15

Beitrag von Seti »

Und hier noch ein Hinweis falls Du ein KFZ besitzten solltest

http://www.kfz-steuer.de/kraftstg/kfz-s ... tstg3a.php
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