EU-Rente und ALG II

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Koelsch
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EU-Rente und ALG II

#1

Beitrag von Koelsch »

Isch hätt da gerne mal ein Problem:

Schwerer Unfall in 2009. Folge praktisch nur noch Rollstuhl, wenige Meter gehen noch mit Gehhilfe und unbedingt Wand o.ä. zum Festhalten, da permanente Gleichgewichtsstörungen - Kennzeichen G wird vom Versorgungsamt abgelehnt, Sache läuft meines Wissens derzeit in 2. Instanz, Versorgungsamt ging in Berufung.

1.2.2010 - Antrag auf volle EU Rente, etwa parallel wird (wohl nach Krankengeld) ALG II beantragt und auch bewilligt

Es ist ständige Therapie bei verschiedenen Therapeuten erforderlich, teilweise bis zu 80 km einfache Strecke entfernt vom Wohnort, da näher dran kein geeigneter Spezialist vorhanden. Autofahren ist nicht, also entweder Taxi oder netter Mensch.

13.1.2011 erfolgte endlich Antrag auf Übernahme der zusätzlichen, regelmäßigen Fahrtkosten nach § 24 SGB II, weil KV die Übernahme ablehnen musste, weil kein Kennzeichen G.

JC schüttelt natürlich mittem Kopp, Sache liegt beim SG, nach meinem Eindruck jetzt endlich kurz vor der Hauptverhandlung.

Jetzt schon (man weiß ja wie schnell die DRV bei EU/EM Rente ist :gaga: ) kommt Bewilligung EU-Rente ab Antrag, also ab 1.2.2010

Prompt kommt JC: :nase: - wir sind raus, da nach§ 7 S. 1 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 8 Abs. 1 SGB II überhaupt nicht zuständig, also Klage abweisen.

Meine Fräge: Stimmt dat? :ka:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Seti
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Re: EU-Rente und ALG II

#2

Beitrag von Seti »

Also erstens hier net bloß Merkzeichen G sondern aG ich such da morgen noch was raus . Kostenübernahme für die Zeit für die Zeit der Bearbeitung bis zur EU -Rente . :mrgreen: es muss ja erstmal ein Gutachten vorliegen ob überhaupt EU vorliegt .

so schnell kann das JC net sagen da sind wir raus :mrgreen:
Willst Du den wahren Charakter eines Menschen sehen : '' GIB IHM MACHT !''

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tigerlaw
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Re: EU-Rente und ALG II

#3

Beitrag von tigerlaw »

Seti, ich habe bereits unmittelbar mit Koelsch über die Sache telefoniert.

Zuerst - hinsichtlich des "G" ist mir auch schon die Hutschnur hochgegangen. Da sollte man die Sachbearbeiter im Versorgungsamt auch mal hinweisen, wie es Angel immer mit JC-SBs empfiehlt, sie nämlich ausdrücklich "bösgläubig" im Sinne des Staatshaftungsrechts zu machen.

Die "Norm" für das Merkzeichen "G" ist: Weniger als ca. 2.000 m innerhalb einer halben Stunde gehen können. Auch ich denke hier auch eher an "aG", oder aber zumidnest "aG light" (für gewisse Parkerleichterungen, kann man von der Straßenverwaltung bekommen, wenn Merkmal "B" vorliegt).

Was das Verhältnis JC / DRV anbelangt, sehe ich die Sache wohl leider anders: Der EM-Rentenantrag ist seit jetzt drei Jahren in Bearbeitung, da scheint inzwischen die Entscheidungsfindung beim beratungsärztlichen Dienst der DRV abgeschlossen zu sein. Aber egal, ob bereits ein Gutachter dran war oder nicht: Die Rentenbewilligung (und zwar rückwirkend) ist da!

Und m.E. dürfte jetzt tatsächlich die Klage auf Fahrkostenunterstützung durch JC abweisungsreif sein, denn es kommt immer "auf die letzte mündliche Verhandlung " an. Andererseits dürfte der guten Frau über § 28 SGB X vom Sozialamt zu helfen sein. Denn - so hat mir Koelsch berichtet - bei ca. 35 Jahren dürfte die EM-Rente herzlich niedrig sein, so daß ein dicker Aufstockungsbetrag aus der GruSi zu zahlen sein dürfte.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Seti
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Re: EU-Rente und ALG II

#4

Beitrag von Seti »

So hier mal was zum Merkzeichen aG
Merkzeichen aG

Das Merkzeichen "aG" ist nur zuzuerkennen, wenn wegen außergewöhnlicher Behinderung beim Gehen die Fortbewegung auf das schwerste eingeschränkt ist; die Beeinträchtigung des Orientierungsvermögens allein reicht nicht aus.

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.

Hierzu zählen:

Als Erkrankungen der inneren Organe, die eine solche Gleichstellung rechtfertigen, sind beispielsweise Herzschäden oder Krankheiten der Atmungsorgane, sofern die Einschränkung der Lungenfunktion oder der Herzleistung für sich allein einen GdB von wenigstens 80 bedingen.

Das Versorgungsamt erkennt das Merkzeichen "aG" nur dem Antragsteller zu, der die og. Voraussetzungen erfüllt. Es reicht z.B. nicht aus,

wenn der Antragsteller wegen der Teilentfernung des Darmes an Stuhlinkontinenz leidet und seine Fortbewegungsmöglich- keit erheblich dadurch eingeschränkt ist, weil er innerhalb kürzester Zeit auf eine Toilette angewiesen ist,

wenn der Antragsteller an einer erheblichen Versteifung des Hüftgelenkes und deform verheiltem Bruch des Ober- schenkels leidet, so dass er deshalb auf öffentlichen Park- plätzen mit üblichen Abmessungen seine Pkw-Tür nicht vollständig öffnen kann.

Nach der Rechtsprechung darf die Annahme einer außergewöhnlichen Gehbehinderung nur auf eine Einschränkung der Gehfähigkeit und nicht auf Bewegungsbehinderungen anderer Art bezogen werden. Bei der Frage der Gleichstellung von Behinderten mit Schäden an den unteren Gliedmaßen ist zu beachten, dass das Gehvermögen auf das Schwerste eingeschränkt sein muss und deshalb als Vergleichsmaßstab am ehesten das Gehvermögen eines Doppeloberschenkelamputierten heranzuziehen ist. Dies gilt auch, wenn Gehbehinderte einen Rollstuhl benutzen: Es genügt nicht, dass ein solcher verordnet wurde; der Betroffene muss vielmehr ständig auf den Rollstuhl angewiesen sein, weil er sich sonst nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen kann.

Seitenanfang
http://versorgungsaemter.de/Schwerbehin ... hen_aG.htm

Manche SB tun gerade so als müssten sie alles aus Ihrer Tasche finanzieren.

Dann hätte das JC denn Antrag schnellstens aus Sozialamt weiter leiden müssen. Ich hasse die Korinthenkackerei .
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