Muster-Widerspruch gg Zwangsverrentung
Muster-Widerspruch gg Zwangsverrentung
ich suche fieberhaft nach einem Unterforen für Rente und werde nicht fündig .
Deshalb stelle ich eine PDF in Bezug auf Zwangsverrentung hier rein - bitte verschieben
Quelle: ALSO e.V.
Vorschlag:
könnte Rente, Gesundheit und SchwbH nicht zusammen geschoben werden?
Deshalb stelle ich eine PDF in Bezug auf Zwangsverrentung hier rein - bitte verschieben
Quelle: ALSO e.V.
Vorschlag:
könnte Rente, Gesundheit und SchwbH nicht zusammen geschoben werden?
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Re: Muster-Widerspruch gg Zwangsverrentung
Interessant wäre zu wissen, wie ggf. die Meinungen der geneigten "Leser/Schreiberschaft" bzw. Tippgeber hier zu dem Textentwurf sind.Penny hat geschrieben: ich suche fieberhaft nach einem Unterforen für Rente und werde nicht fündig .
Deshalb stelle ich eine PDF in Bezug auf Zwangsverrentung hier rein - bitte verschieben
Quelle: ALSO e.V.
BTW. Die Einrichtung eines Forums mit der Thematik >> Rente <<< würde ich auch begrüßen
Bei schlechten Beamten helfen selbst die besten Gesetze nichts! (Otto von Bismarck)
Re: Muster-Widerspruch gg Zwangsverrentung
Ich halte ja recht viel von ALSO e.V. - aber hier liegen sie schief.
Die Aufforderung einen Rentenantrag zu stellen ist kein VA, also ist dagegen kein Widerspruch möglich. Dieses Schreiben hat rechtlich etwa die gleiche Funktion wie die berühmte Kostensenkungsaufforderung.
Selbst wenn das JC diese Aufforderung mit den Hinweisen auf die Folgen fehlender Mitwirkung (§§60 ff SGB I) ziert, kann man nix dagegen machen. Rechtlich kann man erst vorgehen, wenn entweder das JC den Rentenantrag stellt (was es kann) oder eben wegen fehlender Mitwirkung Leistungen kürzt oder einstellt.
Rentensachen behandeln wir derzeit unter Sonstige Hilfen und ich denke, das reicht auch aus. Man könnte die Überschrift vielleicht um Hinweise ergänzen, aber dann wird das eher als "Begrenzung" aufgefasst.
Die Aufforderung einen Rentenantrag zu stellen ist kein VA, also ist dagegen kein Widerspruch möglich. Dieses Schreiben hat rechtlich etwa die gleiche Funktion wie die berühmte Kostensenkungsaufforderung.
Selbst wenn das JC diese Aufforderung mit den Hinweisen auf die Folgen fehlender Mitwirkung (§§60 ff SGB I) ziert, kann man nix dagegen machen. Rechtlich kann man erst vorgehen, wenn entweder das JC den Rentenantrag stellt (was es kann) oder eben wegen fehlender Mitwirkung Leistungen kürzt oder einstellt.
Rentensachen behandeln wir derzeit unter Sonstige Hilfen und ich denke, das reicht auch aus. Man könnte die Überschrift vielleicht um Hinweise ergänzen, aber dann wird das eher als "Begrenzung" aufgefasst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Muster-Widerspruch gg Zwangsverrentung
@ Penny: Du konntest nicht fündig werden, weil die von Dir erwähnten (Unter-)Foren so explizit nicht existieren.
Dieses Forum wurde seinerzeit gegründet um insbesondere Arbeitslosen zu helfen, die entweder sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollten und vom JC alle möglichen und unmöglichen Knüppel zwischen die Beine geworfen bekamen oder aber Selbstständigen, deren Umsatz/Gewinn - aus welchen Gründen auch immer - derart abgesunken war, daß die staatlichen Hilfsmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollten und mit den entsprechenden Vorschriften der Arbeitsämter - später Jobcenter - nur schlecht oder gar nicht zurechtkamen.
Also eine Spezialisierung auf einen Teilbereich des ALG-Komplexes.
Was die Eröffnung der von Dir vermissten (Unter-)Foren anbelangt:
Technisch ist das sicherlich kein Problem.
Ob aber diese Themenausweitung von den Forenbetreibern gewünscht, gewollt ist?
Auch müssen diese Unterforen auch sachkundig betreut - moderiert - werden.
Und ob wir da die entsprechende manpower haben?
@ octopus: für meinen persönlichen Geschmack trotzt dieser Entwurf nur so von §§ und Urteilen.
Tolle Fleissarbeit, das alles rauszusuchen und in die Formulierung einzuarbeiten.
Ich persönlich bin der Auffassung:
Der "gewöhnliche" Leistungsempfänger ist juristischer Laie und muß daher die §§ und Aktenzeichen der Urteile nicht aus dem Ärmel schütteln können und damit auch nicht in einem Widerspruch alle aufführen.
Ein "einfacher" Widerspruch "es wurde - entgegen der allgemeinen Rechtsprechung - kein Ermessen ausgeübt", ohne §§ und Aktenzeichen sollte erstmal genügen.
Denn mit diesem Schreiben ist quasi sofort alles Pulver verschossen.
Denn wenn das JC einen ablehnenden Widerspruchsbescheid erstellt, habe ich keine weitere Gegenargumentation mehr und muß mich darauf allein verlassen, daß sich im Ernstfall das SG dieser Argumentation anschließt.
Denn die erwähnten Urteile sind höchstens richtungsweisende Einzelentscheidungen aber nicht allgemeingültige Vorschriften, an die jeder Richter sich halten muß.
Daß 2 SG's einem Urteil eines LSG gefolgt sind, bedeutet nicht, daß zwangsläufig auch SG's oder LSG anderer Städte/Bundesländer diesen Urteilen folgen müssen.
Das mit der aufschiebenden Wirkung ist okay.
Dieses Forum wurde seinerzeit gegründet um insbesondere Arbeitslosen zu helfen, die entweder sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollten und vom JC alle möglichen und unmöglichen Knüppel zwischen die Beine geworfen bekamen oder aber Selbstständigen, deren Umsatz/Gewinn - aus welchen Gründen auch immer - derart abgesunken war, daß die staatlichen Hilfsmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollten und mit den entsprechenden Vorschriften der Arbeitsämter - später Jobcenter - nur schlecht oder gar nicht zurechtkamen.
Also eine Spezialisierung auf einen Teilbereich des ALG-Komplexes.
Was die Eröffnung der von Dir vermissten (Unter-)Foren anbelangt:
Technisch ist das sicherlich kein Problem.
Ob aber diese Themenausweitung von den Forenbetreibern gewünscht, gewollt ist?
Auch müssen diese Unterforen auch sachkundig betreut - moderiert - werden.
Und ob wir da die entsprechende manpower haben?
@ octopus: für meinen persönlichen Geschmack trotzt dieser Entwurf nur so von §§ und Urteilen.
Tolle Fleissarbeit, das alles rauszusuchen und in die Formulierung einzuarbeiten.
Ich persönlich bin der Auffassung:
Der "gewöhnliche" Leistungsempfänger ist juristischer Laie und muß daher die §§ und Aktenzeichen der Urteile nicht aus dem Ärmel schütteln können und damit auch nicht in einem Widerspruch alle aufführen.
Ein "einfacher" Widerspruch "es wurde - entgegen der allgemeinen Rechtsprechung - kein Ermessen ausgeübt", ohne §§ und Aktenzeichen sollte erstmal genügen.
Denn mit diesem Schreiben ist quasi sofort alles Pulver verschossen.
Denn wenn das JC einen ablehnenden Widerspruchsbescheid erstellt, habe ich keine weitere Gegenargumentation mehr und muß mich darauf allein verlassen, daß sich im Ernstfall das SG dieser Argumentation anschließt.
Denn die erwähnten Urteile sind höchstens richtungsweisende Einzelentscheidungen aber nicht allgemeingültige Vorschriften, an die jeder Richter sich halten muß.
Daß 2 SG's einem Urteil eines LSG gefolgt sind, bedeutet nicht, daß zwangsläufig auch SG's oder LSG anderer Städte/Bundesländer diesen Urteilen folgen müssen.
Das mit der aufschiebenden Wirkung ist okay.
Signatur?
Muss das sein?
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- kleinchaos
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Re: Muster-Widerspruch gg Zwangsverrentung
Zu den Urteilen und §§:
Wenn die so schon im Widerspruch auftauchen, dann kann es schwierig werden mit der PKH, falls man klagen will/muss. Das Gericht könnte dann sagen, dass ein Awalt nicht nötig ist, weil der Antragsteller sich offensichtlich selbst vertreten kann und hinreichend rechtskundig ist.
Ich mach das in der Beratung immer so, dass die Widersprüche möglichst keine §§ enthalten und keinen Bezug dazu. Ich spiele den Ball an, das JC muss ihn annehmen und parieren. Die wiederum müssen ihre Entscheidungen mit §§ begründen. Und genau da machen sie die ersten Fehler, so dass Widerspruchbescheide schnell angreifbar werden.
Wenn die so schon im Widerspruch auftauchen, dann kann es schwierig werden mit der PKH, falls man klagen will/muss. Das Gericht könnte dann sagen, dass ein Awalt nicht nötig ist, weil der Antragsteller sich offensichtlich selbst vertreten kann und hinreichend rechtskundig ist.
Ich mach das in der Beratung immer so, dass die Widersprüche möglichst keine §§ enthalten und keinen Bezug dazu. Ich spiele den Ball an, das JC muss ihn annehmen und parieren. Die wiederum müssen ihre Entscheidungen mit §§ begründen. Und genau da machen sie die ersten Fehler, so dass Widerspruchbescheide schnell angreifbar werden.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Muster-Widerspruch gg Zwangsverrentung
marsupilami hat geschrieben:@ Penny: Du konntest nicht fündig werden, weil die von Dir erwähnten (Unter-)Foren so explizit nicht existieren.
Dieses Forum wurde seinerzeit gegründet um insbesondere Arbeitslosen zu helfen, die entweder sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollten und vom JC alle möglichen und unmöglichen Knüppel zwischen die Beine geworfen bekamen oder aber Selbstständigen, deren Umsatz/Gewinn - aus welchen Gründen auch immer - derart abgesunken war, daß die staatlichen Hilfsmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollten und mit den entsprechenden Vorschriften der Arbeitsämter - später Jobcenter - nur schlecht oder gar nicht zurechtkamen.
Also eine Spezialisierung auf einen Teilbereich des ALG-Komplexes.
Nein, nein und nochmal nein!
Dieses Forum wurde von Betroffenen der Hartz-Gesetzgebung gegründet, um mit ihren Wissen und Erfahrungen anderen Betroffenen zu helfen.
Es kamen dann, wegen Koelschs speziellen Wissens, immer mehr Selbstständige, da es kaum entsprechende Foren gibt.
Aber der Schwerpunkt unserer Beratungskompetenz liegt auf dem allgemeinen Fragenkomplex zum Lebensunterhalt, KdU, Bedarfsgemeinschft etc. Ich wehre mich entschieden dagegen, wenn wir nur noch Selbstständige als Hilfesuchende haben, dann muss ich aufhören, dazu fehlt mir die Kompetenz.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Muster-Widerspruch gg Zwangsverrentung
Das ist richtig, die Grundidee war und ist Hilfestellung insbesondere rund um das ALG II. Das sich ein Schwerpunkt bei den Selbstständigen gebildet hat, liegt wesentlich daran, dass dieser Teilbereich allgemein recht stiefmütterlich behandelt wird.
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- kleinchaos
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Re: Muster-Widerspruch gg Zwangsverrentung
Dies ist aber nur ein Schwerpunkt. Der Schwerpunkt generell ist das SGB 2.
Es liegt in der Natur der Sozialgesetzgebung, dass das SGB 2 auch (und nicht allein) andere Sozialgesetzbücher tangiert, schon wegen der vorrangigen Leistungen.
Dass wir als ehrenamtliche Laien ohne jede Entlohnung nicht alles wissen können ist wohl jedem klar.
Natürlich haben wir hier unter den Usern auch Alters- und EM-Rentner, Schwerbehinderte, Kinder sind teils betroffen wo dann unter Umständen auch das SGB 8 greift, also alles dabei. Und jeder von uns lernt aus den Erfahrungen anderer.
So manche Fragestellung ist für uns neu, da müssen wir alle erstmal suchen, lesen, verstehen. Normalerweise ist sowas Anwaltsarbeit. Wir leisten hier für die Anwälte schon sehr viel Vorarbeit. Bzw ersparen manchmal den Anwalt.
Im Übrigen, um wieder auf das Thema zurückzukommen, halte ich persönlich nicht so schrecklich viel von "Mustervorlagen". Jeder Fall ist einzigartig, jede Entscheidung ist individuell. Oder sollte es sein.
Irgendwo hatte ich mal so ein paar Muster gesehen, irgendein Forum. Die waren dermaßen sinnlos, dass jeder SB in der Widerspruchstelle vor Lachen vom Stuhl gefallen wäre.
Es liegt in der Natur der Sozialgesetzgebung, dass das SGB 2 auch (und nicht allein) andere Sozialgesetzbücher tangiert, schon wegen der vorrangigen Leistungen.
Dass wir als ehrenamtliche Laien ohne jede Entlohnung nicht alles wissen können ist wohl jedem klar.
Natürlich haben wir hier unter den Usern auch Alters- und EM-Rentner, Schwerbehinderte, Kinder sind teils betroffen wo dann unter Umständen auch das SGB 8 greift, also alles dabei. Und jeder von uns lernt aus den Erfahrungen anderer.
So manche Fragestellung ist für uns neu, da müssen wir alle erstmal suchen, lesen, verstehen. Normalerweise ist sowas Anwaltsarbeit. Wir leisten hier für die Anwälte schon sehr viel Vorarbeit. Bzw ersparen manchmal den Anwalt.
Im Übrigen, um wieder auf das Thema zurückzukommen, halte ich persönlich nicht so schrecklich viel von "Mustervorlagen". Jeder Fall ist einzigartig, jede Entscheidung ist individuell. Oder sollte es sein.
Irgendwo hatte ich mal so ein paar Muster gesehen, irgendein Forum. Die waren dermaßen sinnlos, dass jeder SB in der Widerspruchstelle vor Lachen vom Stuhl gefallen wäre.
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- marsupilami
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Re: Muster-Widerspruch gg Zwangsverrentung
Dann hab ich wohl was falsch verstanden.Günter hat geschrieben:marsupilami hat geschrieben:@ Penny: Du konntest nicht fündig werden, weil die von Dir erwähnten (Unter-)Foren so explizit nicht existieren.
Dieses Forum wurde seinerzeit gegründet um insbesondere Arbeitslosen zu helfen, die entweder sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollten und vom JC alle möglichen und unmöglichen Knüppel zwischen die Beine geworfen bekamen oder aber Selbstständigen, deren Umsatz/Gewinn - aus welchen Gründen auch immer - derart abgesunken war, daß die staatlichen Hilfsmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollten und mit den entsprechenden Vorschriften der Arbeitsämter - später Jobcenter - nur schlecht oder gar nicht zurechtkamen.
Also eine Spezialisierung auf einen Teilbereich des ALG-Komplexes.
Nein, nein und nochmal nein!
Dieses Forum wurde von Betroffenen der Hartz-Gesetzgebung gegründet, um mit ihren Wissen und Erfahrungen anderen Betroffenen zu helfen.
Es kamen dann, wegen Koelschs speziellen Wissens, immer mehr Selbstständige, da es kaum entsprechende Foren gibt.
Aber der Schwerpunkt unserer Beratungskompetenz liegt auf dem allgemeinen Fragenkomplex zum Lebensunterhalt, KdU, Bedarfsgemeinschft etc. Ich wehre mich entschieden dagegen, wenn wir nur noch Selbstständige als Hilfesuchende haben, dann muss ich aufhören, dazu fehlt mir die Kompetenz.
Tut mir leid.
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Re: Muster-Widerspruch gg Zwangsverrentung
Dir muss nix leid tun, du hast uns zu einer Möglichkeit verholfen etwas Eigenwerbung zu machen und das ist gut so.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Muster-Widerspruch gg Zwangsverrentung
Hallo @All,
ich darf hier niederschreiben, dass ich kein Selbstständiger sondern schlicht ein ALG-Empfänger und zwar seit Ü10 Jahren bin und mir dabei infolge Dauerkrieg mit meinem JC viel Wissen angereignet habe, dass ich gerne an andere HB weitergebe- nicht mehr und nicht weniger
Selbstverständlich ist es toll, was hier zu welchem Zweck und Ziel aufgebaut wurde aber wenn ich alter Hase daran denke, wieviel Probleme ALG II Empfänger mit den JC wegen der Rente haben dann...... nichts für Ungut aber m.M.n. liegen die Probleme mit ALG II und Rente so nah zusammen dass..... und darüer hinaus bleiben mehr als für die Staatskasse tragbar ist auch in der Rentenäras Sozialhilfeempfänger weil die Rente fast nur für die Miete ausreicht.... da wäre eine gezilelte Hilfestelung gar nicht so falsch aber dass war nur ein "Vorschlag" von mir - nicht mehr und nicht weniger .
Dann darf ich den Beschluss des Sozialgerichts Dresden (Az. S 28 AS 567/14 ER) in Bezug auf Zwangsverrentung hier einfügen und wenn nicht erwünscht - einfach löschen .
ich darf hier niederschreiben, dass ich kein Selbstständiger sondern schlicht ein ALG-Empfänger und zwar seit Ü10 Jahren bin und mir dabei infolge Dauerkrieg mit meinem JC viel Wissen angereignet habe, dass ich gerne an andere HB weitergebe- nicht mehr und nicht weniger
Selbstverständlich ist es toll, was hier zu welchem Zweck und Ziel aufgebaut wurde aber wenn ich alter Hase daran denke, wieviel Probleme ALG II Empfänger mit den JC wegen der Rente haben dann...... nichts für Ungut aber m.M.n. liegen die Probleme mit ALG II und Rente so nah zusammen dass..... und darüer hinaus bleiben mehr als für die Staatskasse tragbar ist auch in der Rentenäras Sozialhilfeempfänger weil die Rente fast nur für die Miete ausreicht.... da wäre eine gezilelte Hilfestelung gar nicht so falsch aber dass war nur ein "Vorschlag" von mir - nicht mehr und nicht weniger .
Dann darf ich den Beschluss des Sozialgerichts Dresden (Az. S 28 AS 567/14 ER) in Bezug auf Zwangsverrentung hier einfügen und wenn nicht erwünscht - einfach löschen .
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- kleinchaos
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Re: Muster-Widerspruch gg Zwangsverrentung
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Muster-Widerspruch gg Zwangsverrentung
Und da ist es wieder, das Individuelle Urteil bzw der Beschluss.
Die meisten kennen ihre ungefähre Rentenhöhe aus den jährlich zugesandten Renteninformationen.
Einen Musterwiderspruch zu verfassen ist nur sinnvoll, wenn es sehr viele betrifft zu einem allgemeinen Thema. Sinnvoll war das damals bei der Warmwasserpauschale.
Noch (?) betrifft es wenige. Klar, der Anteil wird steigen. Aber den meisten von uns ist klar was kommt. Eben auch aus den jährlichen Briefen der RV
Die meisten kennen ihre ungefähre Rentenhöhe aus den jährlich zugesandten Renteninformationen.
Einen Musterwiderspruch zu verfassen ist nur sinnvoll, wenn es sehr viele betrifft zu einem allgemeinen Thema. Sinnvoll war das damals bei der Warmwasserpauschale.
Noch (?) betrifft es wenige. Klar, der Anteil wird steigen. Aber den meisten von uns ist klar was kommt. Eben auch aus den jährlichen Briefen der RV
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Muster-Widerspruch gg Zwangsverrentung
Ich denke schon, dass es immer mehr Betroffene werden. Da die Suchfunktion in dem Forum nicht optimal ist, sollten wir vielleicht das Behinderten-Forum mit einer neuen Überschrift, z.B. Fragen zu Rente, Krankenversicherung, Behinderung versehen und drei entsprechende Unterforen einrichten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Muster-Widerspruch gg Zwangsverrentung
Die Zwangsverrentung betrifft ja ausschliesslich Hartz IV-Abhängige. Das gibt es nirgendwo anders. Betroffen sein kann nur, wer auf mindestens 35 Versicherungsjahre kommt. Mit sonstigen Rentenregelungen hat das nichts zu tun. Darum ist die Sache hier schon richtig angesiedelt.
Alle Infos dazu hier:
http://www.erwerbslos.de/rechtshilfen/a ... ntung.html
Alle Infos dazu hier:
http://www.erwerbslos.de/rechtshilfen/a ... ntung.html
Re: Muster-Widerspruch gg Zwangsverrentung
Zum Thema Zwangsverrentung ein aktueller Fred bei Tacheles: http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/fo ... Id=2010990
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Muster-Widerspruch gg Zwangsverrentung
Vielen Dank für den Link! Das Problem der (Zwangs-) Verrentung könnte durchaus - mit nicht unherheblichen Abzügen - Anfang des nächsten Jahres auf mich zukommen.Koelsch hat geschrieben:Zum Thema Zwangsverrentung ein aktueller Fred bei Tacheles: http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/fo ... Id=2010990
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Re: Muster-Widerspruch gg Zwangsverrentung
Ich schlage vor, wir warten was bei Tacheles noch kommt und fassen dann die wesentlichen Punkte in einem neuen Fred zusammen. Mal ganz ehrlich, Tacheles ist ein sehr gutes und sachliches Forum, aber ich lese da nicht weil es dermaßen unübersichtlich ist, es macht einfach keinen Spaß und kostet viel Zeit.
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Re: Muster-Widerspruch gg Zwangsverrentung
Gute IdeeGünter hat geschrieben:Ich schlage vor, wir warten was bei Tacheles noch kommt und fassen dann die wesentlichen Punkte in einem neuen Fred zusammen.
Sehe ich genauso.Günter hat geschrieben:Mal ganz ehrlich, Tacheles ist ein sehr gutes und sachliches Forum, aber ich lese da nicht weil es dermaßen unübersichtlich ist, es macht einfach keinen Spaß und kostet viel Zeit.
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