Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Es ist ein kleiner Erfolg jetzt heißt es Augen offen halten , wir haben ja noch die Klage / Widerspruch sowie den Ü-Antrag laufen diese nehmen wir zu 100 % nicht zurück
Dann will ja das BMAS bis 2016 neue Reglungen treffen und es ist hier zubefürchten das wir wir einen Tritt in den Hintern bekommen
sollte es so sein wir sind bereit und kämpfen wieder
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Willst Du den wahren Charakter eines Menschen sehen : '' GIB IHM MACHT !''
Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant
"It's time for another revolution!"
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- kleinchaos
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Lasst euch nicht behumsen.
Und viel Kraft und Erfolg für den weiteren Kampf, der ganz sicher nötig sein wird.
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"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Danke an Willy Voigt
die nächsten Entscheidungen in der Frage stehen an: http://www.bsg.bund.de/DE/03_Presse/01_ ... nn=3461722
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Im Prinzip steht jedem Betroffenen eine Nachzahlung seit der verfassungswidrigen Gesetzesänderung
in Höhe von 20 %/Monat des jeweiligen Regelsatzes zu.t auf eine Gesetzesänderung zum 1. Januar 2011 Leistungen nur in Höhe der Regelbedarfsstufe 3 (80 %) gewährt
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Koelsch hat geschrieben:Danke an Willy Voigt
die nächsten Entscheidungen in der Frage stehen an: http://www.bsg.bund.de/DE/03_Presse/01_ ... nn=3461722
Es ist eine Schande das jetzt noch ein Urteil vom BSG ergehen muss zu dieser Sache aber was ich mehr als beschämend find das sich jetzt andere mit Federn schmücken die wir Eltern zuvor Monate lang angeschrieben haben und um Stellung dazu gebeten diese sowie die Lebenshilfe unter der Leitung von Ulla tun jetzt so als wäre das Ihr Verdienst
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Entscheidend ist, dass das BSG noch mal in der gleichen Richtung entscheidet, woran kein Zweifel bestehen dürfte. Das Drumherum ist ärgerlich, mehr aber auch nicht. Du weißt, wer für die Sache gekämpft hat, wir wissen es und etliche andere wissen es auch.
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
.Günter hat geschrieben:Im Prinzip steht jedem Betroffenen eine Nachzahlung seit der verfassungswidrigen Gesetzesänderungin Höhe von 20 %/Monat des jeweiligen Regelsatzes zu.t auf eine Gesetzesänderung zum 1. Januar 2011 Leistungen nur in Höhe der Regelbedarfsstufe 3 (80 %) gewährt
Nein, lieber Günter, das Prinzip scheitert an der 1-Jahresfrist des § 44 SGB X i.V.m. § 116a SGB XII. Wer seit 01.01.2015 die Überprüfung begehrt hat, kann nur noch rückwärts bis 01.01.2013 begehren!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Ich meine, nur bis zum 1.1.2014 zurück und wer's bis zum 31.12.2014 geschafft hat, dann bis zum 1.1.2013 zurück, isn't it?Wer seit 01.01.2015 die Überprüfung begehrt hat, kann nur noch rückwärts bis 01.01.2013 begehren!
LG Lilith
Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Oh weh, da war es schon etwas später am Abend ...
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Die Regelsatzstufe III war seit Anbeginn ihrer Geltung verfassungs- und gesetzwidrig. Und die Bürger müssen mit den Nachteilen leben?
Ist die BRD wirklich als Rechtsstaat zu bezeichnen?
Ist der §40 Abs.1 SGB II mit dem Gleichbehandlungsgebot des Art 3 GG vereinbar?
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Das kann aber nur das BVerfG prüfen, und bis so ein Fall dort ist .......
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Aber gerade in diesem Fall gebe es eine gute Chance, das mal ohne jedes Risiko durchzuklagen.
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Dann schau aber mal in den § 79 Abs. 2 BVerfGG. Da hat der Gesetzgeber schon einen Riegel vorgeschoben. Gerade deshalb musste man ja auch vor dem Februar 2010 Überprüfungsaträge anbringen und die Verfahren bis zur Entscheidung offenhalten, dass für den Fall, dass das Gericht sofort neue Beträge gesetzt hätte, man rückwirkend diese höheren Beträge hätte bekommen können. Das ist also eine Art Rückschlagventil.
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Im Anhang ist ein neues Rundschreiben des BMAS vom 18. März 2015 zur Regelbedarfsstufe 3
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Hm, also nicht so ganz in trockenen Tüchern, die Länder müssen zustimmen. Die, das bezahlen müssen. Ob die begeistert sein werden?
Gut finde ich, dass wohl auch ohne vorherige Überprüfungsanträge, Widersprüche und Klagen alle die Nachzahlung wenigstens bis 01.01.2013 bekommen.
Gut finde ich, dass wohl auch ohne vorherige Überprüfungsanträge, Widersprüche und Klagen alle die Nachzahlung wenigstens bis 01.01.2013 bekommen.
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Erst mal wie kc sagt, aber ansonsten erklärt diese Andres:
- Ich hab Recht
- Das BSG hat Unrecht
- Um den armen SG's nicht zu viel Arbeit aufzuhalsen, zahlen wir erst mal zähneknirschend
- Aber bei unseren derzeitigen Mehrheitsverhältnissen ist das ja kein Problem, dann ändern wir eben das Gesetz und dann habt ihr den Salat und
- ich zeig Euch, dass ich auch Recht behalte.
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
War ja zu erwarten.
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Abwarten was Frau Nahles daraus macht
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Du scheinst der herzallerliebsten Andrea aber nicht gerade abgrundtief zu vertrauen
dabei tut die doch sooooo sozial
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
heißt ganz klar, Flinten-Uschi hat ein verfassungswidriges Gesetz verabschieden lassen und Andrea Pipimaus handelt auch verfassungswidrig.dies ergebe sich bei verfassungskonformer Auslegung des § 27a Abs 3 SGB XII in Verbindung mit der Anlage zu § 28 SGB XII .......
Hauptsache das eigene Konto wird gut gefüllt.
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Koelsch hat geschrieben:Du scheinst der herzallerliebsten Andrea aber nicht gerade abgrundtief zu vertrauen
dabei tut die doch sooooo sozial
sozial aber sicher doch wie der Rest der SPD Bande
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Die Länder müssen darüber erst noch abstimmen. Die sind es jedoch, die das bezahlen müssen. Viel Bock werden die nicht darauf haben.
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
In dieser Sache hat mein Sohn heute Post bekommen das Landratsamt Tübingen möchte das wir das Verfahren / Widerspruch ruhend stellen mit dem Verweis auf die Rundschreiben vom 08.08.2014 sowie 16.02.2015 .
Solange das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften über die Regelstufe 3 nicht für vollständig oder teilweise für verfassungswidrig und deshalb für nichtig erklärt , gelten diese in Ihrer jetztigen Form fort
Solange das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften über die Regelstufe 3 nicht für vollständig oder teilweise für verfassungswidrig und deshalb für nichtig erklärt , gelten diese in Ihrer jetztigen Form fort
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