Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
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Koelsch
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

#101

Beitrag von Koelsch »

Ich nehme an, Du wirst dem Landratsamt Tübingen empfehlen, nicht nur die 3-Monate alten Zeitungen in den Arztwartezimmern zu studieren, sondern ab und an auch mal einen Blick in aktuellere Zeitungen zu riskieren. Da findet man ab und an Überraschendes. :zwinker:
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Seti
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

#102

Beitrag von Seti »

Schreiben an Rechtsanwalt ist raus auch das hier noch größere Sauerein zu erwarten sind

,,Folgende Stellungnahme darf gerne für Kontakte mit Politikern verwendet werden, die noch Einfluss nehmen können, bevor das BMAS seine geplante Weisung erlässt. Mit Schreiben vom 18. März wurde den Ländern Gelegenheit gegeben, zu einer entsprechenden Weisung Stellung zu nehmen - und zwar bis 27. März.
Diejenigen Betroffenen, die mir bekannt sind, sind wild entschlossen, weiterhin für die Regelbedarfsstufe 1 zu kämpfen - und daher nun diese Stellungnahme:


Am vergangenen Mittwoch war die Umsetzung der Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts zur Regelbedarfsstufe 3 im SGB XII (B 8 SO 14/13 R) vom 23.07.2014 Tagesordnungspunkt 1 bei der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Bundestag.
Die Berichterstattung durch das BMAS enthält teilweise unzutreffende Darstellungen:
Es wird beispielsweise erklärt, dass „die Sozialgerichte bis hin zu allen Landessozialgerichtsentscheidungen“ davon ausgegangen wären, „dass für die Zuordnung zu den Regelbedarfsstufen 1 und 3 maßgeblich ist, ob eine Person den Haushalt selbst führt oder in einem Haushalt lebt, der von einer anderen Person (oder von zwei anderen Personen) geführt wird“.
Hierzu ist zu erwähnen, dass bereits die Vorinstanz der betreffenden BSG-Entscheidung im Sinne der behinderten Klägerin entschieden hat. Das Sozialgericht Detmold, welches die Sprungrevision zugelassen hatte, erklärte im Urteil S 16 SO 27/13 vom 23.05.2013 bereits folgendes:

(Zitat-Anfang) „Im Hinblick auf die im SGB II normativ-typisierend unterstellten Kosten einer Haushalts-ersparnis lässt sich ein sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung der Leistungsempfänger des SGB II und des SGB XII weder den Gesetzesmaterialien entnehmen noch ist er sonst erkennbar. Insbesondere findet sich ein sachlicher Grund nicht in dem Umstand, dass die Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende grundsätzlich erwerbsfähig i. S. des § 8 SGB II sind. Die Annahme einer Haushaltsersparnis in bestimmten Konstellationen des Zusammenlebens hat keinen Bezug zur Erwerbsfähigkeit. . . .
Nach Maßgabe des Gleichheitssatzes gem. Art. 3 GG und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen zwischen dem SGB II und dem SGB XII können daher Einsparungen bei gemeinsamen Haushalt nur angenommen werden, wenn die zusammenlebenden Personen eine Bedarfsgemeinschaft i. S. des SGB II oder eine Einsatzgemeinschaft i. S. des § 19 Abs. 1 SGB XII bilden.
An dieser Rechtsprechung des BSG ist nach Auffassung der Kammer auch nach der Neuregelung zum 01.01.2011 in § 27a SGB XII und der Anlage zu § 28 SGB XII festzuhalten, denn in der Sache hat sich die Rechtslage nicht geändert. . . . Der Gesetzgeber war sich darüber bewusst, dass die Regelbedarfsstufe 3 weiterhin eine Ungleichbehandlung von Leistungsbeziehern nach dem SGB XII gegenüber solchen nach dem SGB II mit sich bringt, da diese ab Vollendung des 25. Lebensjahres generell Anspruch auf den vollen Regelsatz haben. . . .
Die Regelbedarfsstufe 3 bringt eine Ungleichbehandlung mit sich, da die Leistungen für haushaltsangehörige Leistungsberechtigte nach dem SGB XII ab Vollendung des 25. Lebensjahres im Vergleich zum SGB II geringer sind. Eine solche Absenkung der Leistungen ließe sich nur dadurch rechtfertigen, dass bei ihnen generell ein geringerer Bedarf ermittelt worden wäre. Dies ist indes nicht der Fall, denn die Regelbedarfsermittlung nach § 28 SGB XII unterscheidet nicht zwischen erwerbsfähigen und erwerbsunfähigen Personen.“ (Zitat-Ende)

Diese deutlichen Zitate des SG Detmold (als Vorinstanz der thematisierten BSG-Entscheidung) zur Ungleichbehandlung machen deutlich, dass das BMAS bei seiner Berichterstattung entscheidende Argumente für (!) eine Umsetzung der BSG-Entscheidung verschweigt, indem es eben diese Ungleichbehandlung von behinderten Menschen gegenüber nichtbehinderten bei gleicher Stellung innerhalb des Haushalts mit keinem Wort erwähnt.
Während das BSG entschieden hat, zu welcher Regelbedarfsstufe behinderte Menschen zuzuordnen sind, die in einer WG oder im Haushalt der Eltern leben, erklärt das BMAS, dass es anerkennen würde, „dass das BSG verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelbedarsstufe 3 hat“.
Gegen die Regelbedarfsstufe 3 als solche hat das BSG aber gar nicht geurteilt, sondern nur gegen eine ungleiche Zuweisung in diese Gruppe.
Dies ist schon deshalb von Bedeutung, da das Bundesverfassungsgericht bereits am 23. Juli 2014 erklärt hat, „dass der Bedarf einer weiteren erwachsenen Person in einer Höhe von 80 % von dem statistisch ermittelten Bedarf der Alleinstehenden abgeleitet werden darf“ (Absatz 100 im Beschluss des BVerfG – 1 BvL 10/12 – 1 BvL 12/12 – 1 BvR 1691/13).
Entscheidend ist also die Definition der „Alleinstehenden“, denn gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II ist jede (!) erwerbsfähige Person im Haushalt anderer ab dem 25. Geburtstag „alleinstehend“, wenn sie nicht Partner eines anderen Haushaltsmitglieds ist.
Daher kann nicht akzeptiert werden, dass Menschen mit Behinderung bei gleicher Stellung im Haushalt niemals als „Alleinstehende“ gewertet werden und bis zum Lebensende in der Regelbedarfsstufe 3 verbleiben sollen.
Ein „abweichender“ Bedarf, mit dem die Regelbedarfsstufe 3 per Weisung des BMAS aufgestockt werden soll, wäre vorhersehbar befristet bis Ende des Jahres 2016, so dass anschließend erneut eine Benachteiligung von behinderten Menschen beginnen würde.
Das BMAS erklärt weiterhin, dass auf der Grundlage der aktuellsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die im zweiten Halbjahr 2015 zur Verfügung stehen wird, eine neue Regelbedarfsermittlung durchgeführt wird und dass die neuen Regelbedarfe dann voraussichtlich am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Bedenklich in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass in dem Gutachten der Ruhruniversität Bochum, welches vom BMAS in Auftrag gegeben wurde und die Grundlage seiner „Berichtspflicht“ bildete, auf Seite 293 folgendes zu lesen ist:
„Insgesamt muss man daher feststellen, dass eine gezielte Untersuchung des Ausgabenverhaltens von Haushalten mit behinderten Personen mit den Daten der EVS nicht möglich ist.“
Sucht man dieses Gutachten auf der Seite des BMAS, ist Seite 293 mit dieser entscheidenden Feststellung aber nicht dabei:
Siehe hier (das Laden dauert etwas): http://www.bmas.de/SharedDocs/Downlo...ublicationFile
Wenn man dasselbe Gutachten hier lädt, ist es länger, und da findet man dann auch Seite 293, wo das Zitat am Anfang des letzten Satzes steht:
http://www-stud.uni-due.de/~sgpekied...Uni-bochum.pdf
Wenn aber eine gezielte Untersuchung des Ausgabenverhaltens von Haushalten mit behinderten Personen mit den Daten der EVS nicht möglich ist, ist es umso unverständlicher, wie das BMAS für eben diesen Personenkreis auf der Grundlage der EVS eine eigene (!) Regelbedarfsermittlung durchführen will, die im Vergleich zu erwerbsfähigen Menschen bei gleicher Stellung innerhalb des Haushalts einfach pauschal um 20 % gekürzt wird.
Aufgrund der Unmöglichkeit einer eigenen Regelbedarfsermittlung für behinderte Personen auf der Grundlage der EVS, kann keinerlei pauschale Benachteiligung von behinderten gegenüber nicht-behinderten Personen in gleicher Situation akzeptiert werden, so dass nur die Umsetzung der BSG-Rechtsprechung eine Gleichbehandlung ermöglicht, zumal das BSG diese Grundsatzentscheidung gestern nochmal bekräftigt hat.
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Koelsch
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

#103

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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kleinchaos
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

#104

Beitrag von kleinchaos »

Liest sich super.


Leider hat der vorlegende Richter übersehen, dass es die Regelbedarfsstufe 3 auch im Bereich des SGB 2 gibt
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

#105

Beitrag von Koelsch »

Aber mit dem kleinen, aber feinen Unterschied - im Bereich des SGB II ist mit 25 Schluss mit Regelbedarfsstufe 3 im Bereich des SGB XII aber nicht.
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Seti
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

#106

Beitrag von Seti »

richtig Kölsch und das behinderten mit 18 J schon der volle Regelsatz zusteht wurde bereits 2009 vom BSG erkannt
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Günter
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

#107

Beitrag von Günter »

Es ist fast genau sechs Jahre her: Am 26. März 2009 trat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland in Kraft. Die UN-Konvention ist ein internationaler Vertrag, in dem sich die Staaten verpflichten, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.


.......


In vielen Bereichen bleibe Bedeutung und Tragweite der Konvention rechtlich und praktisch wirkungslos, heißt es weiter. Der menschenrechtliche Ansatz fehle beispielsweise bei der Entwicklung von Regierungsprogrammen, in gesetzgeberischen Maßnahmen sowie in Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen.

Außerdem stellt der Bericht fest, dass führende Stellen im Bund sowie bei den Ländern vielfach dafür eintreten, besondere Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen unverändert beizubehalten, was in einzelnen Sektoren, etwa bei Bildung, Wohnen und Arbeit, flächendeckend die Aufrechterhaltung von Doppelstrukturen bedeute. Solche Doppelstrukturen bergen ihrerseits die Gefahr von Ausgrenzung und Benachteiligung, warnt der Bericht.

Die meisten behinderten Menschen wird dieses harsche Urteil kaum überraschen, denn wo es bei der Umsetzung noch hapert, kann man tagtäglich erleben, wenn man mal wieder vor unnötigen Stufen steht, die Untertitel im Fernsehen fehlen oder die schulische Inklusion auf der Strecke bleibt.
http://blog.zeit.de/stufenlos/2015/03/1 ... ruefstand/

Dabei ist die Schwarze Null selber behindert und genauso unschuldig an seiner Behinderung, wie auch die anderen. Jeder Mensch mit Behinderungen würde liebend gerne ein "normales" Leben führen.

http://www.sueddeutsche.de/politik/un-b ... -1.2411175
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

#108

Beitrag von kleinchaos »

So schwer ein Leben mit Behinderungen auch ist: die schwarze Null kann es sich dicke leisten für Hilfe zu bezahlen. Dem kommt keiner zu nahe, dem kommt keiner dumm. Da sind die Leibwächter davor. Und wer beschützt zB Setis Sohn? Wer hilft ihm die Bahn?
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

#109

Beitrag von Seti »

ich kopiere mal den Kommentar von Gisela Maubach bei kobinet hierher. Da steht alles drin, was wichtig ist!


,, Nun hat das BMAS tatsächlich die angekündigte Weisung herausgegeben.
Höchst bedenklich ist, dass für die Zuordnung zur Regelbedarfsstufe 3 eine Definition von „alleinstehend“ vorgenommen wird, für die es keinerlei gesetzliche Grundlage gibt.
Erwachsene leistungsberechtigte Grundsicherungsempfänger sollen im SGB XII grundsätzlich nur noch dann „alleinstehend“ sein, wenn sie einen „Ein-Personen-Haushalt“ führen.
Erwachsene leistungsberechtigte Grundsicherungsempfänger im SGB II sind gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II ab dem 25. Geburtstag „alleinstehend“, auch wenn sie in Mehr-Personen-Haushalten leben.
Eine derartige Unterscheidung sieht das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) nicht vor, so dass das BMAS mit dieser Weisung nicht nur die BSG-Rechtsprechung ad absurdum führt, sondern jetzt eine Ungleichbehandlung sogar bewusst herbeiführt, indem das RBEG nur noch für das SGB II anzuwenden ist und für das SGB XII eine eigene Definition von „alleinstehend“ per Weisung konstruiert wird.
Jetzt wird das Chaos perfekt, denn die Verfahren, die schon im Jahr 2011 eingeleitet und bisher ruhend gestellt wurden, werden nun natürlich weitergeführt, weil sie von der Weisung nicht berücksichtigt werden. Die Sozialgerichte werden sicherlich begeistert sein, wenn sie sich immer weiter mit der gleichen Rechtsfrage beschäftigen müssen . . . nur weil das BMAS bei der Bemessung des Existenzminimums behinderte Menschen langfristig schlechter stellen will als nicht-behinderte.
Ein anderer Grund für die ungleiche Zuordnung zu den Regelbedarfsstufen ist nämlich nicht erkennbar! ''
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

#110

Beitrag von Koelsch »

Die sollten das S im Parteikürzel gegen AS = ASOZIAL austauschen, dann würde es passen
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

#111

Beitrag von Seti »

Endlich mal was erfreuliches , das Landratsamt sieht endlich ein das die Weisung 31.03.2015 vom BMAS auch für Tübingen gilt , Sohn bekommt rückwirkend ab 2013 eine Nachzahlung auch der gewährte Mehrbedarf wird angemessen .

Jetzt warten wir noch auf das Verfahren für die Jahre 2011 -2012 .
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

#112

Beitrag von Koelsch »

:bravo: :bravo: :Daumenhoch:
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

#113

Beitrag von Seti »

Ein kleiner Erfolg aber trotzdem heißt es weiter kämpfen
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

#114

Beitrag von Pegasus »

Prima freut mich für euch. Kannst also eine Baustelle als erledigt notieren.
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Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

#115

Beitrag von Seti »

Pegasus hat geschrieben:Prima freut mich für euch. Kannst also eine Baustelle als erledigt notieren.
Nein nicht ganz ,unsere KInder verbleiben trotzdem in der Regelstufe 3 und dies kann nur das Bundesverfassungsgericht kippen auch liegt ja noch die Klage von 2011 bei Gericht und dann erwarten wir für 2016 neue Sa***rein vom BMAS uns soll es ja nicht langweilig werden
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

#116

Beitrag von Günter »

:Daumenhoch: :bravo: :bravo:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

#117

Beitrag von Seti »

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#118

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: das unterschreib ich gerne
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

#119

Beitrag von Pegasus »

als Eltern von behinderten Kindern und erwachsenen schwerstbehinderten Töchtern und Söhnen wenden wir uns an Sie, weil uns die Ausrichtung des Lebenshilfe-Bundesverbandes immer größere Sorgen bereitet.
So wie ich das lese ist dieser offene Brief nur für oben genannten Personenkreis zu unterschreiben?
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

#120

Beitrag von Günter »

Und genau deswegen hab ich das nicht unterschreiben können.
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

#121

Beitrag von marsupilami »

Aber man kann die Menschen, die da um ihr gutes Recht kämpfen müssen doch vielleicht mit einer ... "Gruß-Adresse"? ... unterstützen?

Ich hab ja noch nicht mal Kinder überhaupt.
Aber ich finde es schon beschämend, wie sich ein solcher Verband, der ja Speerspitze und Schild sein soll, so klammheimlich zurückzieht.

Wenn die Betreiber, Vereinsmeier, ... keine Zeit und / oder Lust mehr haben, dann sollen sie das sagen.
Offen und deutlich und Ämter niederlegen, Verein auflösen, feddich.

Aber doch nicht so.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

#122

Beitrag von Koelsch »

Richtig, ich wollte, aber konnte nicht. Da kommt nur ein allgemeines Kontaktformular
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

#123

Beitrag von Pegasus »

Da steht doch via Kontaktformular.
Man hätte den Text etwas ändern sollen sodass auch kinderlose dies unterzeichen können. Jede Stimme hat Gewicht.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

#124

Beitrag von Seti »

So eine kleine Rückmeldung zu dem ganzen hier Nachzahlung bzw neue Bescheide .

Das ganze ist jetzt 4 Wochen her und es ist nix passiert , weder neue Bescheide noch Nachzahlung , das LRA Tübingen spielt weiter auf Zeit das wird dem Gericht nicht gefallen
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

#125

Beitrag von manu »

mal ne frage da mein Sohn auch betroffen ist von dieser regelung und wir mit Hilfe einens Sozialarbeiters aus der Werkstadt ein Widerspruch 2014 gestellt haben.mitlerweile haben wir juni 2015 und es ist immer noch nichts geschehen kein neuer bescheid keinerlei information seitens des grundsicherungsamtes und wenn man da mal nach fragen tut bekommt man nur pampige antworten .wie oder was kann man tun das dort mal endlich was passieren tut bräuchte mal ein paar infos.
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