Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
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Endlich es ist soweit
http://www.bsg.bund.de/DE/03_Medien/01_ ... nn=3461722
jetzt heißt es Daumendrücken damit diese Ungerechtigkeit ein Ende hat
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Willst Du den wahren Charakter eines Menschen sehen : '' GIB IHM MACHT !''
Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant
"It's time for another revolution!"
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- marsupilami
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Hmmm sagt mal wie ist das jetzt Sohni hatte ja wegen der Sache auch Klage eingereicht gilt da jetzt Rückforderung ab Klageruhestellung oder nur das laut § 44 1 Jahr ??
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Ab Widerspruch bzw Antragsstellung.
Ihr habt doch dem Bescheid über die 80 % widersprochen. Ab dem Datum des dazugehörigen Antrags.
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Ja hat er gemacht , wenn das Urteil durchkommt wird es teuer fürs Landsratsamt
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Ich drück mit, und seh es auch ab Widerspruch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Ja ab Widerspruch bzw ab Bewilligung.
Und na klar drück ich alle Zehne
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"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Pressemitteilung :
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... s=0&anz=20
Endlich aber es ist trotzdem traurig das man erst vors BSG ziehen muss
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
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- marsupilami
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Wird aber noch eine Weile dauern bis da auch bei Euch tatsächlich was ankommt.Die Sachen wurden allerdings zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht zurückverwiesen, weil es an ausreichenden tatsächlichen Feststellungen für eine endgültige Entscheidung über einen höheren Anspruch der jeweiligen Kläger mangelte.
Da da 3 bestimmte Fälle verhandelt wurden heißt das womöglich für Dich noch mal klagen?
Diesmal mit dem Hinweis auf dieses Urteil?
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Muss das sein?
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- angel6364
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Mensch, das freut mich riesig!!
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Nein Marsu unsere Klage ist ja ruhend gestellt bis zur Entscheidung des BSG somit kann das jetzt abgeschlossen werden :)
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- marsupilami
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Sehr schön.
Freut mich für Euch!
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
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- kleinchaos
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Glückwunsch
Endlich mal wieder eine lebensnahe Entscheidung des BSG
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Auch meinerseits ein kräftiges
Aber eine andere Frage, Seti: Da Sohnemann ja bereits seit vor Vollendung des 25. Lebenshjahrs voll EM ist, bekommt Ihr auch weiterhin Kindergeld. Wird das auf die Sozialleistungen (bei Euch oder Sohnemann) angerechnet?
Aber eine andere Frage, Seti: Da Sohnemann ja bereits seit vor Vollendung des 25. Lebenshjahrs voll EM ist, bekommt Ihr auch weiterhin Kindergeld. Wird das auf die Sozialleistungen (bei Euch oder Sohnemann) angerechnet?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Also erstens EM wurde nie geprüft ,somit ist Sohni nicht EM dem widersprechen wir ausdrücklich . Ja Sohn bekommt noch KG dies wird an mich ausgezahlt , auch hatte hier das Sozialamt schon Abzweigungsantrag gestellt , hier hat aber die Kindergeldkasse gesagt nööö liebes Sozialamt is nicht das Geld steht der Mutter zu . Und es an mich geht wird es bei Sohni auch nicht angerechnet .
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
heute mal einen kleinen Nachtrag zu dieser Sache . Tja das BSG hat zwar hier ein Urteil gesprochen aber wir werden hingehalten , es kam die Weisung solange das Urteil nicht vollständig vorliegt müssen die Ämter weiter nur die Regelstufe 3 zahlen . Bei uns liegt der Fall etwas anders da unser Verfahren ruhend gestellt wurde , wird dies jetzt neu aufgerollt . Andere noch mehr probleme sie müssen Ü-Anträge stellen und werden mit larifari Antworten abgespeist , es ist mehr als traurig was hier gespielt wird
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Das kann man laut sagen. Unsere sog. Verwaltungen zeigen an vielen Stellen immer deutlicher, dass sie ein Eigenleben entwickeln, völlig unkontrolliert und sich um nix kümmernd.
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- kleinchaos
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Leider dürfen sie das auch, und zwar völlig ungestraft. Niemand ist haftbar.
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
So und das ganze Theater geht in die nächste Runde bei der Lebenshilfe ist ein Rundschreiben des BMAS einzusehen an welches sich jetzt sehr sehr viele Ämter halten http://www.lebenshilfe.de/de/themen-rec ... listLink=1
Auch wir sind davon betroffen, hier das Schreiben vom Anwalt ans Gericht als Antwort auf Schreiben vom Landratsamt Tübingen
Und hier das Schreiben Anwalt ans Gericht. Der zuständige Senat des BSG hat bereits eine Entscheidung vom 23.07.2014 verfasst , dies ist auch zugänglich, deshalb ist davon auszugehen , dass der Senat auch zumindest demnächst die Entscheidungsgründung der hier streitgegenständlichen drei Verfahren bekannt gibt. In der Stellungnahme des BMAS ergeben sich doch die zu überprüfenden Punkte , Daher dürfte nicht einmal die veröffentlichung der BSG - Urteile abzuwarten sein . Es sind weitere Ermittlungen hinsichtlich der tatsächlichen Sachverhalte anzustellen, gegebenenfalls kommt eine abweichende Regelsatzfestsetzung nach § 27 a SGB XII in Betracht . Für ein Ruhen des Verfahrens besteht nunmehr keine Veranlassung . Der Kläger hat Anspruch auf eine rechtsmittelfähige Entscheidung nach dem die Klage bereits am 03.08.2011 eingereicht wurde
S. P. Rechtanwalt
Jetzt heißt es weiter warten
Auch wir sind davon betroffen, hier das Schreiben vom Anwalt ans Gericht als Antwort auf Schreiben vom Landratsamt Tübingen
Und hier das Schreiben Anwalt ans Gericht. Der zuständige Senat des BSG hat bereits eine Entscheidung vom 23.07.2014 verfasst , dies ist auch zugänglich, deshalb ist davon auszugehen , dass der Senat auch zumindest demnächst die Entscheidungsgründung der hier streitgegenständlichen drei Verfahren bekannt gibt. In der Stellungnahme des BMAS ergeben sich doch die zu überprüfenden Punkte , Daher dürfte nicht einmal die veröffentlichung der BSG - Urteile abzuwarten sein . Es sind weitere Ermittlungen hinsichtlich der tatsächlichen Sachverhalte anzustellen, gegebenenfalls kommt eine abweichende Regelsatzfestsetzung nach § 27 a SGB XII in Betracht . Für ein Ruhen des Verfahrens besteht nunmehr keine Veranlassung . Der Kläger hat Anspruch auf eine rechtsmittelfähige Entscheidung nach dem die Klage bereits am 03.08.2011 eingereicht wurde
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Seti, so sehr ich Eure Situation auch verstehe: Auch die Lebenshilfe rät dazu, dem Vorschlag einer Aussetzung zuzustimmen. Es gehen keine Ansprüche dadurch verloren, und außerdem fällt eine Verzinsung an, die derzeit sogar ausgesprochen "fürstlich" ist.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- angel6364
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- Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Unabhängig vom Thema wäre ich aber bei Ratschlägen der Lebenshilfe zum finanziellen Auskommen von behinderten Menschen sehr vorsichtig.
Das hat den gleichen Stellenwert, als nehme man beispielsweise die Caritas ernst. Letztere profitiert wie viele andere gemeinnützigen Organisationen prächtig von Armen, die Beispiele kennt Ihr ja alle selber, obs nun um Ein-Euro-Jobs, Maßnahmen oder sonstigen Dreck geht.
Und eben das macht die Lebenshilfe mit behinderten Menschen. Das ist durchaus nicht nur Friede, Freude, Eierkuchen - die Werkstätten nutzen sie schamlos aus.
Die Finanzgeflechte der diversen Lebenshilfeeinrichtungen würde ich mir gerne mal näher ansehen, geht nur nicht. Jede Wette, Dreck am Stecken. Das war schon vor Jahrzehnten so und geändert hat sichs nicht.
Die Ware, mit der verdient wird, sind behinderte Menschen.
Das hat den gleichen Stellenwert, als nehme man beispielsweise die Caritas ernst. Letztere profitiert wie viele andere gemeinnützigen Organisationen prächtig von Armen, die Beispiele kennt Ihr ja alle selber, obs nun um Ein-Euro-Jobs, Maßnahmen oder sonstigen Dreck geht.
Und eben das macht die Lebenshilfe mit behinderten Menschen. Das ist durchaus nicht nur Friede, Freude, Eierkuchen - die Werkstätten nutzen sie schamlos aus.
Die Finanzgeflechte der diversen Lebenshilfeeinrichtungen würde ich mir gerne mal näher ansehen, geht nur nicht. Jede Wette, Dreck am Stecken. Das war schon vor Jahrzehnten so und geändert hat sichs nicht.
Die Ware, mit der verdient wird, sind behinderte Menschen.
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Angel, mag sein, kann ich nicht kommentieren.
Ich spreche nur aus der juristischen Perspektive.
Ich habe allerdings derzeit auch einen neuen Fall in dieser Richtung.
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Ich habe allerdings derzeit auch einen neuen Fall in dieser Richtung.
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