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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

Verfasst: Mo 8. Jun 2015, 14:11
von Koelsch
Ich denke, da empfiehlt sich inzwischen eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht. Ich empfehle für Untätigkeitsklagen immer einen Anwalt zu beauftragen - nicht weil die kompliziert sind, sondern weil der Anwalt leichter eigentlich nie Geld verdienen kann und das Amt für seine Trägheit wenigstens ein wenig "bestraft" wird. Zudem siehst Du, ob der Anwalt schnell und zügig arbeitet.

Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

Verfasst: Mo 8. Jun 2015, 23:00
von manu
danke für schnelle antwort dann werd ich mich mal schnellst möglich nach ein gutenanwalt umsehen und hoffe mal das sich das alles nicht noch ewig hin ziehen tut.ob die das nun raus zögern oder nicht zahlen müssen die auf jeden fall .

Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

Verfasst: So 6. Sep 2015, 18:48
von tigerlaw
Am 24.03.2015 hat das BSG erneut entschieden: Nur wenn überhaupt kein Schlag Mithilfe im Haushalt erfolge, können an Regelbedarfsstufe 3 gedacht werden:

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=179380

Insbesondere in den Absätzen 15 bis 17 finden sich die wichtigen Ausführungen.

Dabei steht in Abschnitt 17 ausdrücklich, dass die Beweislast für das Vorliegen der Regelbedarfsstufe 3 beim SH-Träger liegt!

:tiger:

Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

Verfasst: Do 1. Okt 2015, 17:20
von Seti
Bei uns gibt seit endlich mal was positives , nach mehr unzähligen Aufforderung von Seiten des Anwalts wurde Anfang September endlich das Geld gezahlt , allerdings ohne Zinsen . Für die Jahre 2011 und 2012 kommt nix das werden wir einklagen müssen bzw die Klage dazu ist noch anhängig.

Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

Verfasst: Do 1. Okt 2015, 17:48
von Pegasus
Na endlich ist Bewegung da. Also wurde nur für die Zeit vor 2011 oder nach 2012 gezahlt?

Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

Verfasst: Do 1. Okt 2015, 19:21
von Koelsch
Wurde ja auch Zeit, dass sich da mal was tut.

Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

Verfasst: Do 1. Okt 2015, 20:00
von Seti
Pegasus hat geschrieben:Na endlich ist Bewegung da. Also wurde nur für die Zeit vor 2011 oder nach 2012 gezahlt?

Nur vom 1.1.2013 bis Monat Septmber 2015 , aber jetzt rennt er seinem Geld schon wieder hinter her

Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

Verfasst: Do 1. Okt 2015, 20:06
von Koelsch
Da sich die Recchtslage ja nicht geändert hat, sollte Anwalt das eigentlich schnell durchdrücken können. :beten:

Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

Verfasst: Do 1. Okt 2015, 20:09
von Seti
Koelsch hat geschrieben:Da sich die Recchtslage ja nicht geändert hat, sollte Anwalt das eigentlich schnell durchdrücken können. :beten:

Muss Montag mal anfragen und auch mal etwas Druck machen die Klage liegt seit 2012 bei Gericht irgendwann is ja mal gut

Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

Verfasst: Fr 9. Okt 2015, 08:10
von Seti
Post vom Sozialgericht ,Termin für mündliche Verhandlung ist vorgemerkt wenn es aber dazu kommt kann noch nicht gesagt werden

Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

Verfasst: Fr 9. Okt 2015, 08:17
von Koelsch
Immerhin schon mal etwas Bewegung wieder in der Sache :Daumenhoch:

Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

Verfasst: Mo 12. Okt 2015, 18:38
von Lilith
Bei dejure.org ist zu B 8 SO 14/13 R vom 23.7.2014 wohl heute eine Besprechnung (nomos.de - info also 3/2015) hinzugekommen - ich weiß nicht, ob sie hier schon bekannt ist und evtl. interessiert's:

*klick* http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... 4%2F13%20R

Entscheidungsbesprechung von
Anne Lenze, Professorin für Soziale Sicherung an der Hochschule Darmstadt und
Wolfgang Conradis, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in Duisburg:

"Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des
Bundessozialgerichts vom 23.7.2014 zu den Regelbedarfen und
die Folgen für die Praxis":

*klick* http://www.info-also.nomos.de/fileadmin ... _15_03.pdf

LG Lilith

Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

Verfasst: Sa 17. Okt 2015, 10:28
von Seti
Lilith hat geschrieben:Bei dejure.org ist zu B 8 SO 14/13 R vom 23.7.2014 wohl heute eine Besprechnung (nomos.de - info also 3/2015) hinzugekommen - ich weiß nicht, ob sie hier schon bekannt ist und evtl. interessiert's:

*klick* http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... 4%2F13%20R

Entscheidungsbesprechung von
Anne Lenze, Professorin für Soziale Sicherung an der Hochschule Darmstadt und
Wolfgang Conradis, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in Duisburg:

"Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des
Bundessozialgerichts vom 23.7.2014 zu den Regelbedarfen und
die Folgen für die Praxis":

*klick* http://www.info-also.nomos.de/fileadmin ... _15_03.pdf

LG Lilith
schon lange bekannt nur halten sich die Landratsämter nicht daran

Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

Verfasst: Di 8. Mär 2016, 19:33
von Seti
Endlich nach fast 5 Jahren der Abschluß des Verfahrens mein Sohn gegen das Landratsamt Tübingen.

Am Dienstag ist erstens das Gerichtsverfahren :D und das Landratsamt Tübingen hat im Vorfeld alle Bescheide ab 2011 neu berechnet und mein Sohn bekommt die Jahre 2011 und 2012 nachgezahlt :D

Jetzt muss das Gericht nur noch klären warum erst ab Mai 2011 :D da würden ja 5 Monate fehlen

Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

Verfasst: Di 8. Mär 2016, 19:37
von Günter
:Daumenhoch: :Daumenhoch: :Daumenhoch:

Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

Verfasst: Di 8. Mär 2016, 19:39
von marsupilami
Was lange währt, wird endlich gut.

Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

Verfasst: Di 8. Mär 2016, 19:45
von Koelsch
:Daumenhoch: :Daumenhoch:

Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

Verfasst: Di 8. Mär 2016, 19:57
von kleinchaos
Ich drück wie blöde :Daumen: :Daumen: :Daumen: :Daumen: :Daumen:

Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

Verfasst: Di 8. Mär 2016, 20:19
von angel6364
:Daumenhoch: :Daumenhoch: :Daumenhoch:

Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

Verfasst: Di 8. Mär 2016, 20:57
von Pegasus
:bravo: freut mich das endlich ein grosses Licht im Tunnel ist. Die fehlenden 5 Monate werden sicherlich noch zu Gunsten Deines Sohnes beschieden.

Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

Verfasst: Sa 12. Mär 2016, 13:03
von Seti
Danke Ihr Drücker

Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG

Verfasst: Mi 1. Feb 2017, 13:04
von tigerlaw
Das RBEG ist ja zum 01.01.2017 umfangreich geändert worden (Anpassung an die neue EVS 2013).

Vieles daran ist schlecht, ein Gutes gibt es aber doch:
Mit der Neuregelung zum 1. 1. 2017 wird auf das Merkmal der Haushaltsführung verzichtet. Maßgeblich ist entsprechend der mittels EVS erhobenen Daten jetzt vielmehr, ob erwachsene Personen in einer Wohnung und damit in einer räumlich von anderen Unterkünften abtrennbaren Einheit leben. Abgesehen von Erwachsenen, die als Ehegatten, Lebenspartner, in eheähnlicher oder in lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft Z u sammenleben, sowie von jungen Erwachsenen, die mit ihren Eltern in Bedarfsgemeinschaft leben, werden alle Erwachsenen (grundsätzlich) der RBS 1 zugeordnet.

Die RBS 3 soll in der Sozialhilfe nur noch für Personen gelten, die in stationären Einrichtungen leben. Die Weisung 2015/1 des BMAS entfaltet daher für Leistungszeiträume ab dem 1. 1. 2017 keine Wirkung mehr. Die Anzahl der Leistungsberechtigten mit einem Regelsatz nach der RBS 3 wird sich in der HLU nach dem Dritten Kapitel des SGB XII und vor allem in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII künftig verringern.
Quelle: Schwabe, Einzelbeträge aus den Regelbedarfsstufen ab 1.1. 2017, ZfF 2017, S. 1 ff