Rente + ergänzende H4-Leistungen

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
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octopus
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Rente + ergänzende H4-Leistungen

#1

Beitrag von octopus »

Guten Morgen liebe Forenteilnehmer,

nachdem ich es endlich geschafft habe meine Rente mit/ab 63 ohne Abschläge bei der DRV durchzuboxen, werde ich in diesem Frühjahr meine Rente (höher als die Grundsicherung) beziehen.

Folgende Fragen hierzu habe ich.

1.
Da ja die ALG2-Leistung monatlich in voraus gezahlt wird, muss ich sicherlich für den Monat des ersten Rentenbezugs eine Veränderungsmitteilung dem JC einreichen?
Insofern müssten jetzt bestimmt auch die Versicherungspauschale und die Kosten der Kfz-Haftplicht vom Renteneinkommen (im Formular EK) abziehbar sein, oder?

2.
Da mein Renteneinkommen leider nicht ausreichen sein wird, um meine Frau (60, H4) und mich aus dem H4-Bezug zu verabschieden, müssen wir leider ergänzende H4-Leistungen beantragen (alleiniges Wohngeld reicht nicht). Deshalb ist es erforderlich einen Monat später einen Wiederbewilligungsantrag einzureichen.

Bisher war ich der Antragsteller für die Bedarfsgemeinschafft. Verbleibt das so, oder muss jetzt meine Frau den (Neu?) Antrag stellen?
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tigerlaw
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Re: Rente + ergänzende H4-Leistungen

#2

Beitrag von tigerlaw »

Ihr bekommt weiterhin Leistungen vom JC, Deine Frau "zieht" Dich ion das System H-4 hinein, Du bekommst dann Sozialgeld.

Natürlich musst Du den Rentenbescheid beim JC einreichen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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kleinchaos
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Re: Rente + ergänzende H4-Leistungen

#3

Beitrag von kleinchaos »

Ja, die 30€ Pauschale bekommst du. Oder die Haftpflicht. Je nachdem was höher ist. Hausrat nicht vergessen und Privatpflicht.
Deine Frau braucht keinen eigenen Neuantrag zu stellen, alles bleibt wie gehabt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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octopus
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Re: Rente + ergänzende H4-Leistungen

#4

Beitrag von octopus »

Danke für die Info:
tigerlaw hat geschrieben:Ihr bekommt weiterhin Leistungen vom JC, Deine Frau "zieht" Dich ion das System H-4 hinein, Du bekommst dann Sozialgeld
Da meine Rente höher als der Grundsicherungsbetrag ist, erschließt es mir nicht, wieso ich jetzt auf einmal zusätzliches Sozialgeld - mit allen negativen Auswirkungen auf vorhandenes Vermögen wie z.B. Auto etc. -beziehen soll?
Ergo, müsste dann wohl eher meine Frau einen Antrag auf H-4 Leistungen für uns stellen. Denn dann würde meine Rente nur als vorhandenes Einkommen berücksichtigt, oder?
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Koelsch
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Re: Rente + ergänzende H4-Leistungen

#5

Beitrag von Koelsch »

Richtig H4 für Frau
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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octopus
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Re: Rente + ergänzende H4-Leistungen

#6

Beitrag von octopus »

Danke für die Info:
kleinchaos hat geschrieben:Ja, die 30€ Pauschale bekommst du. Oder die Haftpflicht. Je nachdem was höher ist. Hausrat nicht vergessen und Privatpflicht.

Ich meine, dass die priv. Haftplicht und die Hausratsversicherung in erster Linie durch die 30€- Monatspauschale gedeckelt wird. Sollten hier die Beträge höher sein, können diese zusätzlich angegeben werden. Die Kfz-Haftplicht wird gesondert betrachtet, oder?

BTW. Ich habe soeben festgestellt, dass ich hierüber schon einmal nachgefragt hatte: ___ http://www.alg-ratgeber.de/grundsicheru ... 12966.html ___ Sorry, für den Fall, dass meine Anfrage jetzt ggf. als doppelposting angesehen wird
kleinchaos hat geschrieben:Deine Frau braucht keinen eigenen Neuantrag zu stellen, alles bleibt wie gehabt
Siehe meinen vorherigen Kommentar zur Info von @Tigerlaw
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octopus
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Re: Rente + ergänzende H4-Leistungen

#7

Beitrag von octopus »

Koelsch hat geschrieben:Richtig H4 für Frau
Soll heißen: Den Weiterbewilligungsantrag stelle ich wie bisher auf meinen Namen und alles bleibt beim Alten. Nur, dass jetzt meine Rente vom bisherigen Leistungsbetrag abgezogen wird.
Oder muss jetzt meine Frau einen Neuantrag für unsere Bedarfsgemeinschaft stellen?
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Koelsch
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Re: Rente + ergänzende H4-Leistungen

#8

Beitrag von Koelsch »

Das kannst Du genau so gut. KC dachte bei der Auflistung vermutlich an SGB XII, da ist das etwas anders geregelt mit den Versicherungen als im SGB II. Im SGB II hast Du diese Pauschale von € 30,00.
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quinky
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Re: Rente + ergänzende H4-Leistungen

#9

Beitrag von quinky »

ein bisschen komplizierter.
Da hier eine gemischte BG besteht, Renteneinkommen und ALGII, gelten für die gesamte BG teilweise das SGB XII und SGBII.
Ein Rentner unterliegt zwar dem SGB XII, jedoch bei gemischter BG Vermögenstechnisch dem SGBII!!
Das Rentnereinkommen selbst wird allerdings so gehandhabt, als ob er dem SGB XII unterliegt, somit gibt es keine VP von 30€, sondern die vorhandenen Versicherungen, sofern sie gesetzlich vorgeschrieben (z.B. KFZ) und wirtschaftlich allgemein vernünftig (Haftpflicht, Hausrat) in VOLLER Summe abgezogen, selbst wenn die VP von 30€ überschritten ist.
Würde der Rentner sich Geld hinzuverdienen, gilt nicht der Grundfreibetrag von 100€, sondern ab 1. Cent würde 70% des Einkommens verrechnet.
Allerdings ist bei solch gemischten BG die Bedarfsanteilsmethode AUSGESCHLOSSEN, da sonst der Rentner Gelder abgeben müßte, die ihm nirgenwo wieder erstattet würde und er somit unter das absolute Existenzminimum fallen würde.
Bei einem solchen Einkommen wird erst der Bedarf des Rentners VÖLLIG gedeckt, notwendige Versicherungen müssen berücksichtigt werden und erst dann der Überschuss auf die anderen Mitglieder der BG aufgeteilt.
Auch die KFZ-Vers. MUSS beim Renteneinkommen berücksichtigt werden, auch wenn der Rentner nach SGBXII an sich kein Fahrzeug besitzen darf (Vermögensgrenze). Da hier aber eine gemischte BG besteht, die komplett vermögenstechnisch dem SGBII unterliegt, darf in einem solchen Falle der Rentner einen PKW besitzen, weil im SGBII bis 7.500€ ein PKW anrechnungsfrei erlaubt ist.

Gruß
Ernie
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Koelsch
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Re: Rente + ergänzende H4-Leistungen

#10

Beitrag von Koelsch »

Danke Ernie, sehr gut beschrieben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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octopus
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Re: Rente + ergänzende H4-Leistungen

#11

Beitrag von octopus »

@Quinky
Herzlichen Dank für die umfangreiche und nutzbringende Information. :bravo: :bravo:

Zum Abschuss stellt sich für mich nur noch die Frage, ob nun ein Weiterbewilligungsantrag ausreichend ist, oder ob jetzt meine Frau für uns einen Neuantrag stellen muss?
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kleinchaos
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Re: Rente + ergänzende H4-Leistungen

#12

Beitrag von kleinchaos »

WBA ist ausreichend
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octopus
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Re: Rente + ergänzende H4-Leistungen

#13

Beitrag von octopus »

Aktueller Situationsbericht über den weiteren Verlauf:

Der neue Bewilligungsbescheid läuft jetzt nicht mehr über meinen Namen, sondern über den meiner Frau. Meine Rente wird als Einkommen leistungsmindernd angerechnet. Sowohl die Versicherungspauschale (30,00 €) als auch der monatliche Anteil an der Kfz-Haftplicht wurden berücksichtigt und von dem zu berücksichtigten Renteneinkommen abgezogen.
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Günter
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Re: Rente + ergänzende H4-Leistungen

#14

Beitrag von Günter »

:Daumenhoch:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Rente + ergänzende H4-Leistungen

#15

Beitrag von Koelsch »

Hört sich gut an
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Pegasus
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Re: Rente + ergänzende H4-Leistungen

#16

Beitrag von Pegasus »

octopus hat geschrieben: Sowohl die Versicherungspauschale (30,00 €) als auch der monatliche Anteil an der Kfz-Haftplicht wurden berücksichtigt und von dem zu berücksichtigten Renteneinkommen abgezogen.
quinky hat geschrieben:Das Rentnereinkommen selbst wird allerdings so gehandhabt, als ob er dem SGB XII unterliegt, somit gibt es keine VP von 30€, sondern die vorhandenen Versicherungen, sofern sie gesetzlich vorgeschrieben (z.B. KFZ) und wirtschaftlich allgemein vernünftig (Haftpflicht, Hausrat) in VOLLER Summe abgezogen, selbst wenn die VP von 30€ überschritten ist.
Muß mal nachfragen denn ich weiß gar nicht ob das bei uns so berücksichtigt wurde. Sehe ich das richtig dass das im GruSi-Bescheid berechnet werden muß? PKW-Haftpflicht, Hausrat + Haftplichtvers. laufen auf meinen Namen.
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Re: Rente + ergänzende H4-Leistungen

#17

Beitrag von Koelsch »

Nur wenn der GruSi-Bezieher zusätzliches Einkommen hat, dann ist da genauer zu berechnen, da es im Bereich GruSi keine Versicherungspauschale gibt.
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Pegasus
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Re: Rente + ergänzende H4-Leistungen

#18

Beitrag von Pegasus »

Danke - kurz und verständlich.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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