Gewährung von Hilfe zur Pflege 7. Kapitel SGB XII

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
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ColinArcher
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Gewährung von Hilfe zur Pflege 7. Kapitel SGB XII

#1

Beitrag von ColinArcher »

Moin, Moin liebe Leidensgenossen,

einen kleinen Tipp für Euch, der sehr hilfreich sein kann.
Wenn Leistungen nach dem SGB XII gezahlt werden,
dann können unter gewissen Voraussetzungen Mittel zur
Gewährung von Pflege gestellt werden, die durch den
Amtsarzt genehmigt werden.

Ich bekomme derzeit eine Alltagshelferin vom DRK,
die 3 Stunden wöchentlich in meinem Haushalt tätig ist.
Berechnet werden 22 € Stundenlohn.

Alternativ kann man auch eine Privatperson beschäftigen
und diese mit 7 € Stundenlohn entlohnen.

Einfach einen formlosen Antrag stellen mit einer
ärztlichen Diagnose, warum dies vonnöten ist. In meinem
Fall war es eine Schulteroperation. Die Hilfe war zuerst auf
3 Monate begrenzt und wurde noch einmal um 3 Monate
verlängert.

Liebe Grüße und viel Erfolg
Rolf
Geschichte muss immer wieder neu geschrieben werden, nicht weil neue historische Tatsachen bekannt werden, sondern weil sich der Standpunkt der Betrachter ändert.
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kleinchaos
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Re: Gewährung von Hilfe zur Pflege 7. Kapitel SGB XII

#2

Beitrag von kleinchaos »

Jaja, das gar lustige Spiel der Sozialämter mit der Assistenzpflege.
Selbst wenn man sich eine examinierte und speziell ausgebildete selbständige Pflegekraft sucht, wollen die nur die 7€ je Stunde zahlen, aber auch die nicht gleich und sofort, sondern immer mal aller halber Jahre oder so. ***

Im Übrigen ist auch da der gesetzliche Mindestlohn anzuwenden, haben die Sozialämter sicher auch schonmal davon gehört.


*** Beruht auf Erfahrungen aus dem näheren Verwandtenkreis
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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ColinArcher
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Re: Gewährung von Hilfe zur Pflege 7. Kapitel SGB XII

#3

Beitrag von ColinArcher »

kleinchaos hat geschrieben:Jaja, das gar lustige Spiel der Sozialämter mit der Assistenzpflege.
Selbst wenn man sich eine examinierte und speziell ausgebildete selbständige Pflegekraft sucht, wollen die nur die 7€ je Stunde zahlen, aber auch die nicht gleich und sofort, sondern immer mal aller halber Jahre oder so. ***

Im Übrigen ist auch da der gesetzliche Mindestlohn anzuwenden, haben die Sozialämter sicher auch schonmal davon gehört.


*** Beruht auf Erfahrungen aus dem näheren Verwandtenkreis
Guten Morgen kleinchaos,

in meinem Fall geht es noch nicht einmal um eine Pflegekraft sondern um eine Putzhilfe. Ich kann mit fug und recht von mir behaupten "keinen mehr hochzukriegen". Durch einen Sturz am 8. Dezember sind mir die Armsehnen der linken Schulter gerissen. Eine Rekonstruktion war auch in einer Spezialklinik nicht möglich.

Nun bekomme ich Krankengymnastik und habe dann 1/2 Jahr diese Putzfrau, der DRK nennt sie Alltagshelferin, bekommen.

LG Rolf
Geschichte muss immer wieder neu geschrieben werden, nicht weil neue historische Tatsachen bekannt werden, sondern weil sich der Standpunkt der Betrachter ändert.
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