Rentenrückübertragung nach Scheidung?
Rentenrückübertragung nach Scheidung?
Mahlzeit. Seit gestern Abend liegt hier eine hauchdünne Schicht Schnee. Wird wohl nicht liegen bleiben denn ab und zu kommt die Sonne durch.
Am Freitag hat ein Versichertenältester mit uns den Antrag auf vorgezogene Alterrente (Männe mit GdB 60%) ausgefüllt. Da wurde u.a. nach früheren Ehepartner gefragt. Männe 1. Ehefrau ist im letzten Jahr verstorben.
Der Versichertenälteste meinte wir sollten zügig bei der DRV schriftlich nachfragen ob das Auswirkungen für sein Rentenkonto haben könnte. Er hat von einen Fall berichtet wo der geschiedene Ehemann nach den Tod seiner Ex sein Rentenkonto positiv erhöht wurde. Details kannte er nicht.
Deshalb meine Frage ob es Sinn macht für Männe nachzufragen?
Am Freitag hat ein Versichertenältester mit uns den Antrag auf vorgezogene Alterrente (Männe mit GdB 60%) ausgefüllt. Da wurde u.a. nach früheren Ehepartner gefragt. Männe 1. Ehefrau ist im letzten Jahr verstorben.
Der Versichertenälteste meinte wir sollten zügig bei der DRV schriftlich nachfragen ob das Auswirkungen für sein Rentenkonto haben könnte. Er hat von einen Fall berichtet wo der geschiedene Ehemann nach den Tod seiner Ex sein Rentenkonto positiv erhöht wurde. Details kannte er nicht.
Deshalb meine Frage ob es Sinn macht für Männe nachzufragen?
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Gute Laune Thread, der vierte
Klar macht es Sinn, ihm kann ja im Prinzip eine Art Witwerrente zustehen, aller dings nur wenn eine dieser Punkte erfüllt ist
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... A4lle.htmlIhre Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde,
der frühere Ehepartner bis zu seinem Tod die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat oder diese vorzeitig erfüllt ist (beispielsweise durch einen Arbeitsunfall) oder der Verstorbene bis zum Tod eine Rente bezog und
Sie selbst nach der Ehescheidung zu Lebzeiten Ihres früheren Ehepartners nicht wieder geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben und
Sie im letzten Jahr vor dem Tod des früheren Ehepartners von diesem Unterhalt erhalten haben oder einen Unterhaltsanspruch gegen ihn hatten (wenigstens 25 Prozent des an Ihrem Wohnort geltenden Sozialhilfe-Regelsatzes).
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
- kleinchaos
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Re: Gute Laune Thread, der vierte
Es macht definitiv Sinn. Versorgungsausgleich wurde ja gemacht? Und neulich hab ich gelesen, dass es wohl in manchen Fällen auch Geschiedenenwitwenrente für wiederverheiratete gibt. Da also doch unbedingt mal nachhaken
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Gute Laune Thread, der vierte
Ich hab meinen Versorgungsausgleich zurückerhalten, da meine Geschiedene noch keine eigene Rente erhielt als sie starb.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Gute Laune Thread, der vierte
Ups hätte eigentlich im Hilfebereich fragen sollen. Macht Sinn meine Frage und eure Antworten abzutrennen und im Hilfebereich zu verschieben?
Juo bei der Scheidung wurde Versorgungsausgleich durchgeführt. Seine Ehemalige war 8 Jahre älter und hat bereits Rente bezogen. Außerdem hat sie wieder geheiratet, aber er ist bereits vor einigen Jahren gestorben.
Sieht demnach nicht so gut aus. Na ja hätte ja sein können. Schließlich haben wir nichts zu verschenken.
Juo bei der Scheidung wurde Versorgungsausgleich durchgeführt. Seine Ehemalige war 8 Jahre älter und hat bereits Rente bezogen. Außerdem hat sie wieder geheiratet, aber er ist bereits vor einigen Jahren gestorben.
Sieht demnach nicht so gut aus. Na ja hätte ja sein können. Schließlich haben wir nichts zu verschenken.
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Re: Gute Laune Thread, der vierte
Keine Ahnung ob es Sinn macht, aber wenn eine Dame so freundlich fragt, dann kann ich ja mal ....Pegasus hat geschrieben:Ups hätte eigentlich im Hilfebereich fragen sollen. Macht Sinn meine Frage und eure Antworten abzutrennen und im Hilfebereich zu verschieben?
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Rentenrückübertragung nach Scheidung?
Dame lollllllllllllllllllllllllll aber danke für den Schubs.....
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Re: Rentenrückübertragung nach Scheidung?
Schau auch mal in
§ 4 Aussetzung der Kürzung nach Tod des Ausgleichsberechtigten
VAHRG ( Versorgungsausgleichs-Härteregelungsgesetz ), etwa in http://www.rechtsportal.de/Gesetze/Gese ... rechtigten !
§ 4 Aussetzung der Kürzung nach Tod des Ausgleichsberechtigten
VAHRG ( Versorgungsausgleichs-Härteregelungsgesetz ), etwa in http://www.rechtsportal.de/Gesetze/Gese ... rechtigten !
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Rentenrückübertragung nach Scheidung?
@ Tiger kannst Du den Gesetzestext mal für Normalos übersetzen?
Habe mal nachgeschaut. Die Höhe des Versorgungsausgleich wird von Rentenversicherungsträger mit ca. 136 DM beziffert. Die Verstorbene hatte eine Betriebliche Altersversorgung (Gewerkschaft NGG). Die Ehezeit 11.3.83 - 19.6.89 (Scheidungsantrag).
Man ist das alles kompliziert.
Habe mal nachgeschaut. Die Höhe des Versorgungsausgleich wird von Rentenversicherungsträger mit ca. 136 DM beziffert. Die Verstorbene hatte eine Betriebliche Altersversorgung (Gewerkschaft NGG). Die Ehezeit 11.3.83 - 19.6.89 (Scheidungsantrag).
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Re: Rentenrückübertragung nach Scheidung?
Den Gesetzestext versteh ich auch nicht
Ich würde wirklic einfach mal einen entsprechenden Antrag an die DRV stellen und gucken, was dabei herauskommt.
Ich würde wirklic einfach mal einen entsprechenden Antrag an die DRV stellen und gucken, was dabei herauskommt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Rentenrückübertragung nach Scheidung?
Jep tippe gerade laienhaft und warte ab was kommt. Ich vermute Männe erhält keine "Rückbuchung" aber das hätte ich gern schriftlich. So wie Bares nur Wahres ist schriftlich Pflicht. Mündlich geht hier gar nichts.
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Re: Rentenrückübertragung nach Scheidung?
Pegasus hat geschrieben:@ Tiger kannst Du den Gesetzestext mal für Normalos übersetzen?
Habe mal nachgeschaut. Die Höhe des Versorgungsausgleich wird von Rentenversicherungsträger mit ca. 136 DM beziffert. Die Verstorbene hatte eine Betriebliche Altersversorgung (Gewerkschaft NGG). Die Ehezeit 11.3.83 - 19.6.89 (Scheidungsantrag).
Man ist das alles kompliziert.
Die Frage ist: Hat Männes "Ex" bereits Rente erhalten? Wenn nein, bedarf sie auch in Zukunft keines Versorgungsausgleichs mehr, die entsprechenden Punkte sind an Männe zurückzuübertragen. (Abs. 1)
Wenn sie jedoch bereits Rente erhalten hat: Wie lange? Wenn weniger als zwei Jahre, erhält Männe ebenfalls die Rentenpunkte zurück, allerdings uner Anrechnung dessen, was in dieser Zeit (also bis zu zwi Jahren) tatsächlich ausgezahlt worden ist. (Abs. 2)
Der Vollständigkeit halber: Männe war doch nicht früher Beamter, der nach Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis in der GRV nachversichert wurde? Dann ist Abs. 3 hier obsolet.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Rentenrückübertragung nach Scheidung?
Danke Tiger,
Ex hat Rente bezogen aber wie lange wissen wir nicht. MÄNNE war vieles aber nie Beamter.
Habe die DRV angeschrieben. Aus den Versorungsausgleich und Scheidungsunterlagen hatte ich dann einige Daten wie z.B. Vers.-Nr. Bleibt jetzt nur abzuwarten was die DRV antwortet.
Ex hat Rente bezogen aber wie lange wissen wir nicht. MÄNNE war vieles aber nie Beamter.
Habe die DRV angeschrieben. Aus den Versorungsausgleich und Scheidungsunterlagen hatte ich dann einige Daten wie z.B. Vers.-Nr. Bleibt jetzt nur abzuwarten was die DRV antwortet.
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Re: Rentenrückübertragung nach Scheidung?
Ha hat lange gedauert aber DRV hat geantwortet, O-Ton: Laut Auskunft zuständigen Gerichts wurde gar kein Versorgungsausgleich gemacht. Tztzt das müßte die DRV doch in ihren eigenen Akten haben? Na egal ich werde also mal den Schriftverkehr bezüglich Männes Scheidung durchforsten müssen. Ich erinnere mich nur spontan das damals sogar ein Gutachten darüber erstellt wurde. Ex war bei der NGG angestellt und hatte dort auch ne Art Betriebsrente
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Re: Rentenrückübertragung nach Scheidung?
Forste mal. Kein Versorgungsausgleich im Urteil erscheint mir komisch.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Rentenrückübertragung nach Scheidung?
Genau Männe hatte gut verdient aber Exe eben auch.
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Re: Rentenrückübertragung nach Scheidung?
Alles korrekt - Aus Gutachten über Versorgungsausgleich:
Nun ja hätte auch vorher in den Stapel des Schriftverkehrs gucken können.Der Werrtunterschied beträgt = 5,53 DM
Hiervon ist die Hälfte auszugleichen = 2,77 DM
Der Ausgleichsbetrag fällt unter die Geringfügigkeitsgrenze des § 3 c VAHRG (Grenzwert 1989 = 7,88 DM). Gegen einen Ausschluß des Ausgleiches bestehen aus rentenrechtlicher Sicht keine Bedenken, weil Frau EXE die Ehezeit voll mit eigenen Beiträgen belegt hat und somit bei der Erfüllung von Wartezeiten keine Nachteile entstehen.
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- marsupilami
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- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
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Re: Rentenrückübertragung nach Scheidung?
So hast Du jetzt aber Sicherheit und weißt für das nächste Mal, woste kukken musst.
Alles gut.
Alles gut.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
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- Registriert: Di 27. Sep 2016, 19:24
Re: Rentenrückübertragung nach Scheidung?
Infos zur Abänderung/Aussetzung des Versorgungsausgleichs wegen des Versterbens des Ausgleichsberechtigten gibt es unter http://www.mayer-kuegler.de/versorgungsausgleich-tod