Behindertes "Kind" (80% GdB, Merkzeichen B, H, G) SGB XII Bezug ist derzeit in stationärer Einrichtung. Wird jetzt volljährig, daher musste Einrichtung gewechselt werden. Neue Einrichtung wurde gefunden, Entfernung alt - neu erheblich (> 400 km).
Sozialamt lehnt Übernahme Umzugskosten ab
- Durch den Umzug von einer stationären Einrichtung in eine andere werde kein neuer Hausstand gegründet
- Die Mitnahme von persönlichen, vetrauten Möbeld etc. sei unnötig, das neue Zimmer sei ja möbliert.
- Notwendige persönliche Gegenstände (Kleidung, CD's etc. etc. etc. könnten die Eltern ja sukzessive bei den kommenden Besuchen mitnehmen.
- Zu der Pflicht, das alte Zimmer zu räumen, verliert da Amt natürlich keinen Ton.
Umzugsvolumen: Ein VW T6 picke-packe voll plus der private Kombi-PKW
Fahrten umd das "Kind" z.B. Weihnachten, Ostern etc. nach Hause zu holen, könnten ggf auf Antrag übernommen werden.
Den vermutlich einschlägigen § 54 Abs. 2 SGB XII werde ich mir morgen kommedntarmäßig mal zu Gemüte führen