Widerspruch wegen 20 Cent monatlich nicht sinnvoll ?

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Pegasus
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Widerspruch wegen 20 Cent monatlich nicht sinnvoll ?

#1

Beitrag von Pegasus »

Nach 3 x maliger Anforderung hat das Gruselamt endlich einen Änderungsbescheid erstellt. Mir ging es eigentlich um eine bestimmte Überweisung die ca. 20 Euro geringer war. Grund war wohl der Versicherungswechsel Haus- und Haftpflichtversicherung denn die Beiträge wurden nicht zu 100% als Einkommensminderung anerkannt. Es hieß die interne Anweisung lautete " die 10 günstigsten Versicherungen sind okay. Danach werden Abschläge berechnet.

Ich hatte im Juni eine Rückerstattung von 2 x 15,--- von alten Versicherer erhalten und Gruselamt informiert.
Nun sehe ich im Bescheid die Hausratversicherung wieder nicht voll anerkannt wird. Es ist eine Differenz von 20 Cent mtl. Bin ein wenig verschnupft denn ich habe eine der günstigsten Versicherungen rausgesucht.

Aber wegen 20 Cent einen Widerspruch ? Ich denke es lohnt sich nicht oder doch um rechtlich korrekt später nachzufordern?
Grusi_bescheid-09-2016.pdf


Der Bescheid gilt jetzt bis Mai 2017 und ich vermute das der Zusatzbeitrag der Krankenkasse ab März 2017 eh wieder steigt, der Regelsatz wohl ebenso. Gruselamt ändert dann zwar die Leistung aber nie mit Änderungsbescheid. Das wird dann alles beim WBA erledigt - sofern man SBchen darauf aufmerksam macht.

Also ich finde keine Aufrechnung der betreffenden niedrigeren Überweisung. Ich sehe nur Änderungen wegen der Jahresabrechnung und Versicherungen. :gaga:

Die Hausratversicherung jährlich 60,40 | Haftpflichtvers. 40,46 | Zahlung jährlich
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Olivia
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Re: Widerspruch wegen 20 Cent monatlich nicht sinnvoll ?

#2

Beitrag von Olivia »

Ich dachte, Du hast die alte Versicherung behalten? :verwirrt:
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Koelsch
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Re: Widerspruch wegen 20 Cent monatlich nicht sinnvoll ?

#3

Beitrag von Koelsch »

Ich würde einfach "nachfragen".
Können Sie mir bitte erklären, wo die 20 Cent gebienben sind? Hausratversicherung ist € xxx, sie aber berechnen irrtümlich nur € yyy.

Der Einfachheit halber bitte ich das beim nächsten Nescheid zu korrigieren und die ausfelaufene Differenz als Einmalbetrag nachzuzahlen.
Damit zeigst Du - ich guck genau, bemühst Dich aber um "Verwaltungsvereinfachung".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Pegasus
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Re: Widerspruch wegen 20 Cent monatlich nicht sinnvoll ?

#4

Beitrag von Pegasus »

Okay Koelsch das ist ein vernünftiger Weg. Und was die einmalige niedrigere Überweisung betrift das hatte ich bei jeder Erinnerung explizit aufgeführt. Aber ne Antwort habe ich bis heute nicht.

Nein Olli ich habe einvernehmlich die 2 alten Verträge vorzeitig aufgelöst. Mein Ziel war ja, das Gruselamt die tatsächlichen vollen Kosten anerkennt. Nun fehlen halt die 20 Cent.
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marsupilami
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Re: Widerspruch wegen 20 Cent monatlich nicht sinnvoll ?

#5

Beitrag von marsupilami »

Dann schreib aber an Koelsch's Formulierung noch unten dran, dass Du a) den Eingang des Schreibens und b) diese vorgeschlagene Durchführung schriftlich bestätigt haben willst bis zum [Datum].

Evtl. noch: Ansonsten Widerspruch - Klage.


Es geht nicht um die 20 Cent, die machen den Kohl nicht mehr fett.
Aber um's Prinzip.
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Muss das sein?
Olivia
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Re: Widerspruch wegen 20 Cent monatlich nicht sinnvoll ?

#6

Beitrag von Olivia »

Dann gibts aber keinen Orden mehr für Verwaltungsvereinfachung.
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Pegasus
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Re: Widerspruch wegen 20 Cent monatlich nicht sinnvoll ?

#7

Beitrag von Pegasus »

Ich werde das per Fax versenden. Damit habe ich das Faxprotokoll als Nachweis. Ich denke ich muss nicht extra eine schriftliche Bestätigung anfordern, denn so wird hier immer Verfahren. Für den WBA hat man einen Termin. Dort tippt SBchen alles fein in den PC. Und sie berücksichtigt auch den neuen Zusatzbeitrag für die Krankenkasse etc. Also hier wird alles nachträglich verrechnet. Solange es sich nicht um höhere Beträge handelt habe ich auch kein Problem damit.
Ja es geht um`s Prinzip. Leistungsbezieher haben die Keule der Mitwirkungspflicht im Nacken. Sind aber nicht rechtlos. Und ich mag es nicht wenn jemand meint ich wäre total verblödet.


Olli wenn ich jetzt wegen 20 Cent Widerspruch einlege, dann benutze ich den Schalter für einen weiteren Verwaltungsaufwand. Komprende?
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tigerlaw
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Re: Widerspruch wegen 20 Cent monatlich nicht sinnvoll ?

#8

Beitrag von tigerlaw »

bedenkt aber: Sozialhilfe ist nicht antragsabhaengig, sie setzt ein mit der Kenntnis der Behörde. Und es wird jeden Monat (stillschweigend) ein neuer Bescheid erlassen. Pegasus kann also durchaus in einigen Monaten sagen: "Ach ja, liebes Sozialamt, jetzt koennt ihr mir die 1,60 € für die letzten acht Monate auf einmal nachzahlen. Kenntnis erlangt habt ihr ja, vgl. meinen Fax-Sendebericht!"
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Widerspruch wegen 20 Cent monatlich nicht sinnvoll ?

#9

Beitrag von Olivia »

Also beim nächsten WBA Sammelzahlung anfordern.
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Pegasus
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Re: Widerspruch wegen 20 Cent monatlich nicht sinnvoll ?

#10

Beitrag von Pegasus »

Danke Tiger. Habe den vorherigen BWZ - Bescheid noch mal zur Hand genommen. Der Betrag Hausratversicherung ist identisch . Obwohl die alten Vers. ein ganzes Stück teurer waren.
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