Verschiebung ins SGB XII und ggf. zurück

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
Antworten
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22161
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Verschiebung ins SGB XII und ggf. zurück

#1

Beitrag von Olivia »

Mal angenommen, jemand wird wegen Erwerbsunfähigkeit ins SG XII "verschoben" und bekommt also eine kleine EU-Rente plus Aufstockung. Könnte diese Person eigentlich später nach Belieben zurück ins SGB II, oder geht das nicht? Kann man ggf. den Weg hin und her öfters beschreiten, oder ist die Zahl der Wechsel begrenzt?

Praxisbeispiel: Ein eLB wird vom JC so behandelt, dass er dem Druck nicht mehr gewachsen ist, und beantragt die Verrentung. Der Amtsarzt attestiert dauerhafte Erwerbsunfähigkeit. Die Person wird sodann vom Sozialamt betreut. Später möchte die Person aber wieder regulär arbeiten, da sie sich wieder fit fühlt. Danach gleiches Spielchen von vorn, da sie sich verschätzt hat und schon nach kürzerer Zeit wieder schachmatt ist.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Verschiebung ins SGB XII und ggf. zurück

#2

Beitrag von kleinchaos »

EM-Rente ist ja zuerst mal für 2 Jahre befristet, kann dann nochmal für 2 Jahre befristet werden, danach dann große Prüfung ob entfristen oder erwerbsfähig.
Zu Anfang gab es für die befristeten die Regelung, dass sie während der Befristung im SGB 2 blieben, hatte halt Vorteile beim Minijob. Das gibts ja nun so nicht mehr.

Man kann auch ohne Rente in die GruSi kommen, wenn der MD dich EU schreibt. Und wenn er das für länger als 6 Monate so schreibt, dann ab zur GruSi. Die jedoch wird zur Rentenantragstellung auffordern.

Die anfängliche Befristung der Rente ist für Menschen sinnvoll, die zB Krebs haben und während der Heilungsphase eben nicht arbeiten können. Als für alle sehr langwierigen Erkrankungen.
Wenn nach Ablauf ber Befristung wieder Erwerbsfähigkeit festgestellt wird, kommt man wieder ins SGB 2.

Wenn man mehr als 15 Stunden arbeitet fällt die Rente weg und man kommt wieder ins SGB 2. Aber das ist wohl schwieriger, weil die Erwerbsunfähigkeit ja weiter bestehen kann. Wichtig ist die 15 Stunden/Woche nicht zu überschreiten.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Verschiebung ins SGB XII und ggf. zurück

#3

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22161
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Verschiebung ins SGB XII und ggf. zurück

#4

Beitrag von Olivia »

Aha, danke für die Erklärungen!
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Verschiebung ins SGB XII und ggf. zurück

#5

Beitrag von Pegasus »

Ha in meinen Bescheid, der über 1 Jahr rückwirkend gilt steht das ich bis zur Altersrente die EU-Rente bewährt bekomme. Allerdings und da hat KC Recht behält sich DRV vor evtl. zwischendurch den Status zu prüfen (So soll es im Gesetz stehen).
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22161
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Verschiebung ins SGB XII und ggf. zurück

#6

Beitrag von Olivia »

Wird eigentlich eher streng oder eher lasch geprüft? Ist das ein "Wunschkonzert" oder muss man eine Verrentung im Regelfall durchboxen?
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Verschiebung ins SGB XII und ggf. zurück

#7

Beitrag von kleinchaos »

Im Allgemeinen muss man boxen. Für die finale Berentung auch mal kickboxen und ringen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Verschiebung ins SGB XII und ggf. zurück

#8

Beitrag von Günter »

Bei meinem Gutachten stand bereits vorher das Ergebnis fest. Allerdings hatten die nicht mit meiner Sturheit gerechnet.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Verschiebung ins SGB XII und ggf. zurück

#9

Beitrag von Pegasus »

Richtig fast alle müssen boxen. Ich hatte da mehr Glück. Habe sämtliche Diagnosen etc. kopiert. Es wurde nach Durchsicht der ganzen Kopien in die EU-Rente abgeschoben. Aber das ist wirklich eher die Ausnahme.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Verschiebung ins SGB XII und ggf. zurück

#10

Beitrag von Pegasus »

Ach ja Günnis Fall ist auch erste Sahne......
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
quinky
Benutzer
Beiträge: 859
Registriert: Mo 23. Feb 2009, 13:04

Re: Verschiebung ins SGB XII und ggf. zurück

#11

Beitrag von quinky »

OB jemand aus dem SGBXII ins SGBII zurückkommt, da hilft zum Beispiel sogar ein Blick in das Grundgesetz, sowie ins SGBXII uns SGBII,
Laut SGBXII fällt man nur ins SGBXII, sofern man keine 3 Stunden täglich arbeiten kann.
JEDE andere Person ab 15 Jahre bis zur Regelaltersrente fällt AUSNAHMSLOS ins SGBII, der Gesetzgeber lässt hier NICHTS anderes zu.
Im Grundgesetz ist jedoch verankert, das JEDER Mensch (zumindest sofern er nicht unter das Jugendschutzgesetz fällt), grundsätzlich freie Arbeitsplatzwahl hat, das ist ein Grundrecht.
Weder eine Rentenstelle, ein Arzt, ein Sozialamt, Jobcenter kann eine Arbeitsaufnahme verbieten, es ist rechtlich unmöglich.
WENN jemand mehr als 3 Stunden täglich arbeitet (mehr als 15 Stunden Woche), fällt er unter das SGBII, rechtlich ist keine andere Möglichkeit vorhanden.
EU-Rente, ärztliche Bescheinigungen usw. sind theoretische Unterlagen, jedoch die Realität steht grundsätzlich darüber.
Ein Arbeitsverbot ist rechtlich NICHT durchsetzbar!!!

Gruß
Ernie
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Verschiebung ins SGB XII und ggf. zurück

#12

Beitrag von Koelsch »

Du hast ja kein "Arbeitsverbot" im SGB XII, Du kannst völlig problemlos 18 Std./Tag arbeiten, wenn Du kannst.

Entscheidend für die Einordnung ist eben nicht die Arbeitspraxis, sondern was die sogenannten Fachleute entscheiden. Wenn die zu dem Schluss kommen - 3 Stunden ist zu viel, dann bist Du im SGB XII, egal, wie lange Du wirklich arbeitest. Was Du aber machen kannst: Zeigen, beweisen ich arbeite 18 Stunden am Tag, also muss doch wohl das Gutachten der Fachleute falsch sein. Mit dem Beweis dürfte es möglich sein, dass vom SG ein anderer Gutachter eingeschaltet wird.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22161
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Verschiebung ins SGB XII und ggf. zurück

#13

Beitrag von Olivia »

D.h. einmal im SGB XII, fällt man nicht mehr automatisch ins SGB II zurück, auch wenn man wieder länger arbeitet. Es sei denn, man kümmert sich drum und beweist das Gegenteil des Gutachtens, das zur "Verschiebung" ins SGB XII geführt hat. Oder?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Verschiebung ins SGB XII und ggf. zurück

#14

Beitrag von Koelsch »

Richtig
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
quinky
Benutzer
Beiträge: 859
Registriert: Mo 23. Feb 2009, 13:04

Re: Verschiebung ins SGB XII und ggf. zurück

#15

Beitrag von quinky »

Kölsch,

da sehe ich nicht so!


Der Beweis, das mehr als 3 Stunden gearbeitet wird, ist die Lohnabrechnung.
Auch Fachleute haben keine Bestimmung die sie berechtigen, über den >Menschenrechten zu stehen.
Begründung:
JEDER "Fachmann" hätte dann das Recht, JEDE Person ins SGBXII zu verschieben, OHNE die Realität zu berücksichtigen. Somit könnte jede Person praktisch enteignet werden (siehe Gesetze SGBXII = Einkommens- und Vermögensfreibeträge), wohlgemerkt gegen den Willen und OHNE jedwede Realität zu berücksichtigen.
Fachleute können zwar etwas behaupten, jedoch das existierende MUSS berücksichtigt werden.
WENN ich mehr als 3 Stunden pro Tag arbeite, bis ich laut Gesetz erwerbsfähig (Wer ist erwerbsfähig? JEDER der mehr als 3 Stunden pro Tag arbeitet bzw. fähig ist zu arbeiten z.B. wer mehr als 3 Stunden/Tag arbeitet ist nicht arbeitslos).
Übrigens: Auch ein Rentner kann erwerbsfähig sein, lediglich haben wir lediglich in der Unterscheidung die klare Begründung ob SGII oder SGBXII vor Erreichen der Regelaltersrente in der Erwerbsfähigkeit. Auch ein Fachmann kann die Erwerbsfähigkeit nicht in Frage stellen, wenn Erwerbsfähigkeit (siehe 3-Stunden-Regel) vorliegt.
Mit der Vorlage der Lohnabrechnung ist JEDES Gutachten SOFORT widerlegt

Gruß
Ernie
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Verschiebung ins SGB XII und ggf. zurück

#16

Beitrag von marsupilami »

Und wie machen es die Selbstständigen?

Wenn mich JC nächstes Jahr in Frührente schickt, muss ich aufstocken.

5 Monate nach dieser Prozedur gewinne ich im Lotto und mach meine eigene Galerie auf.
Verkaufe Bilder, kassiere Eintritt, biete anderen Hobby-Fotografen Gelegenheit, ihre Bilder auszustellen - selbstverständlich gegen Entgelt.

Und nun?
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22161
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Verschiebung ins SGB XII und ggf. zurück

#17

Beitrag von Olivia »

Anlage EKS bzw. in der Grusi dann Nachweis der Einnahmen nach Steuerrecht.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Verschiebung ins SGB XII und ggf. zurück

#18

Beitrag von kleinchaos »

Er gewinnt im Lotto usw, also mehr als 6,50 ...
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22161
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Verschiebung ins SGB XII und ggf. zurück

#19

Beitrag von Olivia »

4 Richtige plus Zusatzzahl.

http://www.lotto-experte.net/gewinnklassen
Antworten

Zurück zu „Rechte von Behinderten und Rentnern“