EGV kurz vor Übergang in die Rente
Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente
Es gibt aber keinen Paragrafen im SGB, der den Kleingeistern die Kleinkarriertheit untersagt.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- kleinchaos
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente
Leider
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente
Man bestätigt den Eingang des Widerspruchs.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente
Ja und nun kannste warten und warten ...... oder aber der Widerspruch wird wie so oft als unbegründet abgewiesen.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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- marsupilami
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente
Ich hege die Hoffnung, dass die Widerspruchsabteilung den angeführten Gerichtsurteilen eine andere Betrachtungsweise schenkt als die Leistungsabteilung.
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente
Da ist ja auf jeden Fall ein Lebenszeichen vom Jobcenter gekommen.
- marsupilami
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente
Der Widerspruch aus http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 36#p435036 ist ja noch nicht beschieden.
3 Monate haben sie ja Zeit.
Da die ja aber bald abgelaufen sind, kurz die Frage:
Muss ich die Bajuffen nochmal erinnern oder gar vorwarnen dass ich Untätigkeitsklage einzureichen gedenke?
Oder gleich nach Ablauf der Frist Fax an's SG: man möge das JC Palumbien bitte aufwecken.
3 Monate haben sie ja Zeit.
Da die ja aber bald abgelaufen sind, kurz die Frage:
Muss ich die Bajuffen nochmal erinnern oder gar vorwarnen dass ich Untätigkeitsklage einzureichen gedenke?
Oder gleich nach Ablauf der Frist Fax an's SG: man möge das JC Palumbien bitte aufwecken.
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- marsupilami
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente
Der Widerspruch aus http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 36#p435036 ist ja noch nicht beschieden.
3 Monate haben sie ja Zeit.
Da die ja aber bald abgelaufen sind, kurz die Frage:
Muss ich die Bajuffen nochmal erinnern oder gar vorwarnen dass ich Untätigkeitsklage einzureichen gedenke?
Oder gleich nach Ablauf der Frist Fax an's SG: man möge das JC Palumbien bitte aufwecken.
3 Monate haben sie ja Zeit.
Da die ja aber bald abgelaufen sind, kurz die Frage:
Muss ich die Bajuffen nochmal erinnern oder gar vorwarnen dass ich Untätigkeitsklage einzureichen gedenke?
Oder gleich nach Ablauf der Frist Fax an's SG: man möge das JC Palumbien bitte aufwecken.
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente
Ich denke, da musst Du nicht vorwarnen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente
Nur: Wenn Du selber die Klage einreichst, schmerzt es das JC nicht so sehr.
Was wäre, wenn ich sie einreiche? Solange keine Kostensteigerung wgen der langen Strecke aus dem Rheinland ins Schwabenland eintritt, darf JC sich nicht beschweren.
Oder willst Du den Kollegen, der Dich bisher schon vertreten hat, beglücken? Du warst doch mit ihm zufrieden. Dann lasse ihm doch ca. 120 Ocken netto zukommen ...
Was wäre, wenn ich sie einreiche? Solange keine Kostensteigerung wgen der langen Strecke aus dem Rheinland ins Schwabenland eintritt, darf JC sich nicht beschweren.
Oder willst Du den Kollegen, der Dich bisher schon vertreten hat, beglücken? Du warst doch mit ihm zufrieden. Dann lasse ihm doch ca. 120 Ocken netto zukommen ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- marsupilami
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente
Scheiße!
ScheißeScheißeScheiße!!
Ich könnt' vor Wut und
Die gönnen einem nix.
Kein bisken Spass und Anwälten schon gar nix.
"den Bescheid vom 10.04.2017 hebe ich auf. Ihrem Widerspruch konnte demnach in vollem Umfang entsprochen werden.
Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Ihnen gesondert zugehenden Bescheid.
Die im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten werde ich auf Antrag erstatten, soweit sie notwendig waren und nachgewiesen werden."
Das ist doch unsozial!
Die nehmen einem jegliche Vorfreude und lassen andere Bedürftige nix verdienen.
ScheißeScheißeScheiße!!
Ich könnt' vor Wut und
Die gönnen einem nix.
Kein bisken Spass und Anwälten schon gar nix.
"den Bescheid vom 10.04.2017 hebe ich auf. Ihrem Widerspruch konnte demnach in vollem Umfang entsprochen werden.
Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Ihnen gesondert zugehenden Bescheid.
Die im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten werde ich auf Antrag erstatten, soweit sie notwendig waren und nachgewiesen werden."
Das ist doch unsozial!
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente
Danke für Deine Empathiemarsupilami hat geschrieben: ↑Do 6. Jul 2017, 10:43 (...)
Das ist doch unsozial!
Die nehmen einem jegliche Vorfreude und lassen andere Bedürftige nix verdienen.
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- marsupilami
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente
.... ähhhhh ..... wie lange muss ich auf den "gesondert zugehenden Bescheid" warten?
Ich denke: max. 14 Tage.
Was wenn die um sind und eben kein gesonderter Bescheid zugegangen ist?
Erinnerung an die Widerspruchsabteilung?
Widerspruch generell?
Oder dann doch Untätigkeitsklage ohne Vorwarnung?
Ich denke: max. 14 Tage.
Was wenn die um sind und eben kein gesonderter Bescheid zugegangen ist?
Erinnerung an die Widerspruchsabteilung?
Widerspruch generell?
Oder dann doch Untätigkeitsklage ohne Vorwarnung?
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Muss das sein?
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente
Die waren ja tätig, dann geht Untätigkeit wohl nicht mehr. Ich würde auch nach 14 Tagen mal "anklopfen"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente
Seh ich so
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente
Ich find' das so geil!
Der Bescheid ist da.
Ich krieg tatsächlich die Fahrtkosten für den weiteren Weg - 22 km Hin- und Rückfahrt - mit 0,20 € = 4,40 € wie im Widerspruch beantragt, erstattet.
Wenn ich mal grob schätze, dass da 2 Leute - SB mit Bescheid und neuem Bescheid, Widerspruchsabteilung - jeweils ca. 1/2 h damit beschäftigt waren, dann graust mir ob dieser Vergeudung von Geld und Resourcen.
Der Bescheid ist da.
Ich krieg tatsächlich die Fahrtkosten für den weiteren Weg - 22 km Hin- und Rückfahrt - mit 0,20 € = 4,40 € wie im Widerspruch beantragt, erstattet.
Wenn ich mal grob schätze, dass da 2 Leute - SB mit Bescheid und neuem Bescheid, Widerspruchsabteilung - jeweils ca. 1/2 h damit beschäftigt waren, dann graust mir ob dieser Vergeudung von Geld und Resourcen.
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente
Kostenrechnung kennt man in der Verwaltung nicht
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente
Ich hoffe, Du hast nicht vergessen, die durch diese Zahlung anfallende zusätzliche Buchungsgebühr bei Deiner Bank mit zu beantragen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente
Aber genau diese "Kleinigkeit" zeigt:
Wer sich nicht wehrt, hat schon von vorneherein verloren - keine 4,40 €, kein Eis und das bei der Hitze!!
Und:
Versuch macht kluch!
Hätte ich's nicht versucht, siehe oben.
Insgeheim träume ich ja davon, dass das JC wg. mir, , "den Schwanz eingezogen" hat, um nicht noch einen Präzedenzfall zum Thema "Fahrtkosten" zu schaffen.
@ Koelsch: wie heißt das bei Euch? Mer muss ooch jönne könne!
Nein, hab ich nicht.
Dann hätte ich ja auch alle anderen Kosten mindestens in einer Pauschale zusammenfassen müssen: Papier, Toner, anteilige Stromkosten für die ganze Schreiberei am PC und Drucken, Faxen, .....
Und wenn ich mir auch nur vorstelle, da sind dann tatsächlich wieder ein oder gar mehrerererere Personen mit der Prüfung, Analyse, Gesetzes-Recherche, .... beschäftigt, .....
Neeee, laß man.
Ist gut so.
Wer sich nicht wehrt, hat schon von vorneherein verloren - keine 4,40 €, kein Eis und das bei der Hitze!!
Und:
Versuch macht kluch!
Hätte ich's nicht versucht, siehe oben.
Insgeheim träume ich ja davon, dass das JC wg. mir, , "den Schwanz eingezogen" hat, um nicht noch einen Präzedenzfall zum Thema "Fahrtkosten" zu schaffen.
@ Koelsch: wie heißt das bei Euch? Mer muss ooch jönne könne!
Nein, hab ich nicht.
Dann hätte ich ja auch alle anderen Kosten mindestens in einer Pauschale zusammenfassen müssen: Papier, Toner, anteilige Stromkosten für die ganze Schreiberei am PC und Drucken, Faxen, .....
Und wenn ich mir auch nur vorstelle, da sind dann tatsächlich wieder ein oder gar mehrerererere Personen mit der Prüfung, Analyse, Gesetzes-Recherche, .... beschäftigt, .....
Neeee, laß man.
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente
Cool Marsu. So sollte es bei jeden klappen.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
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Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
- marsupilami
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente
Es müsste erst mal jeder, der vorgeladen wird, eben auch Fahrtkosten beantragen bzw. auf Erstattung bestehen.
Das tun noch längst nicht alle, wie mir glaubhaft versichert wurde.
Das tun noch längst nicht alle, wie mir glaubhaft versichert wurde.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente
@Marsu... Glückwunsch zum Erfolg