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Leistungen zur Teilhabe SGB XII Verzögerungstaktik

Verfasst: Do 14. Dez 2017, 19:08
von Tester
Moin moin,

Leistungen zur Teilhabe dringend benötigt, da sonst Verwahrlosung und körperliche Schäden drohen. SB macht persönliches Kennenlernen von Leistungsgewährung abhängig.

SB fährt nun, um das Budget nicht zu belasten, vorsätzlich eine Verzögerungsstretegie in der Form:
- "möchte Hilfesuchenden persönlich kennenlernen, nennen Sie drei Termine für nächste Woche"
- man nennt drei Termine
- "ach genau da kann ich nicht"
- Man sagt, SB soll doch drei Termine nennen
- es kommt nichts
- Man nennt 6 weitere Termine
- es kommt "ach da soll noch ein Mitarbeiter mitkommen
- man meldet sich nicht
- es wird mitgeteilt, das Kennenlernen im Büro des SB stattfinden soll (SB weiß das Hilfesuchender nicht in der Lage ist dort hinzukommen)

Da platzt mir die Hutschnur!

Was kann man konkret gegen solch ein asoziales Verhalten unternehmen? e.A. beim SG auf vorläufige Bewilligung der Leistung bis Hilfeplan etc. vorhanden ist?

Re: Leistungen zur Teilhabe SGB XII Verzögerungstaktik

Verfasst: Do 14. Dez 2017, 19:09
von Koelsch
Richtig, da sehe ich einen Eilantrag als das Mittel der Wahl.

Re: Leistungen zur Teilhabe SGB XII Verzögerungstaktik

Verfasst: Do 14. Dez 2017, 19:37
von Tester
Koelsch hat geschrieben: Do 14. Dez 2017, 19:09 Richtig, da sehe ich einen Eilantrag als das Mittel der Wahl.
Aber meinst Du es hat Aussicht auf Erfolg, wenn man mit der Vermutung der Verzögerung eA stellt? SB wird dann sagen, Termine Termine, Weihnachten, zwischen den Tagen geschlossen, Unterlagen nicht vollständig, usw.

Re: Leistungen zur Teilhabe SGB XII Verzögerungstaktik

Verfasst: Do 14. Dez 2017, 19:48
von Koelsch
Begründung muss die Gefahr der Verwahrlosung sein plus: Antrag gestellt am, 3 Termine vorgeschlagen am, noch mal Termine vorgeschlagen am passiert is nickese und jeder Tag erhöht die gefahr der Verwahrlosung

Re: Leistungen zur Teilhabe SGB XII Verzögerungstaktik

Verfasst: Do 14. Dez 2017, 20:38
von kleinchaos
Es gibt im Sozialamt ebenso wie im JC einen Bedarfsermittlungsdienst. Der gibt dann dem SB die nötigen Infos, damit er nicht vom Stuhl aufstehen muss. Also nix wie hin zum SG und ER.
Man könnte vielleicht auch das Gesundheitsamt einschalten, den psychosozialen Dienst