Leistungen zur Teilhabe SGB XII Verzögerungstaktik
Verfasst: Do 14. Dez 2017, 19:08
Moin moin,
Leistungen zur Teilhabe dringend benötigt, da sonst Verwahrlosung und körperliche Schäden drohen. SB macht persönliches Kennenlernen von Leistungsgewährung abhängig.
SB fährt nun, um das Budget nicht zu belasten, vorsätzlich eine Verzögerungsstretegie in der Form:
- "möchte Hilfesuchenden persönlich kennenlernen, nennen Sie drei Termine für nächste Woche"
- man nennt drei Termine
- "ach genau da kann ich nicht"
- Man sagt, SB soll doch drei Termine nennen
- es kommt nichts
- Man nennt 6 weitere Termine
- es kommt "ach da soll noch ein Mitarbeiter mitkommen
- man meldet sich nicht
- es wird mitgeteilt, das Kennenlernen im Büro des SB stattfinden soll (SB weiß das Hilfesuchender nicht in der Lage ist dort hinzukommen)
Da platzt mir die Hutschnur!
Was kann man konkret gegen solch ein asoziales Verhalten unternehmen? e.A. beim SG auf vorläufige Bewilligung der Leistung bis Hilfeplan etc. vorhanden ist?
Leistungen zur Teilhabe dringend benötigt, da sonst Verwahrlosung und körperliche Schäden drohen. SB macht persönliches Kennenlernen von Leistungsgewährung abhängig.
SB fährt nun, um das Budget nicht zu belasten, vorsätzlich eine Verzögerungsstretegie in der Form:
- "möchte Hilfesuchenden persönlich kennenlernen, nennen Sie drei Termine für nächste Woche"
- man nennt drei Termine
- "ach genau da kann ich nicht"
- Man sagt, SB soll doch drei Termine nennen
- es kommt nichts
- Man nennt 6 weitere Termine
- es kommt "ach da soll noch ein Mitarbeiter mitkommen
- man meldet sich nicht
- es wird mitgeteilt, das Kennenlernen im Büro des SB stattfinden soll (SB weiß das Hilfesuchender nicht in der Lage ist dort hinzukommen)
Da platzt mir die Hutschnur!
Was kann man konkret gegen solch ein asoziales Verhalten unternehmen? e.A. beim SG auf vorläufige Bewilligung der Leistung bis Hilfeplan etc. vorhanden ist?