Seite 1 von 1

Werkstatt für behinderte Menschen - Anrechnung Mittagessen

Verfasst: So 13. Jan 2019, 22:08
von Koelsch
Jemand der in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeitet erhält aufstockend Grusi. So weit so gut

Bild

Mit stösst hier übel auf der Abzug für's Mittagessen. Verstösst der Abzug nicht gegen § 92 Abs. 2 Satz 4 SGB XII ?

Der Betroffene sagte mir, der Abzug erfolge bei allen WfbM Mitarbeitern, er erfolge in Höhe von 50% der Essenskosten, die übrigen 50% würden von der LVR getragen.

Kommt das Gruselamt hier vielleicht auf die "kluge" Idee, diesen LVR-Zuschuss bei den Gruselbeziehern als Einkomman anzurechnen?

Re: Werkstatt für behinderte Menschen - Anrechnung Mittagessen

Verfasst: So 13. Jan 2019, 23:13
von tigerlaw
Andererseits - wie ist es denn mit den Kindern im Ganztag, da gibt es doch auch eine gewisse Selbstbeteiligung.

Re: Werkstatt für behinderte Menschen - Anrechnung Mittagessen

Verfasst: So 13. Jan 2019, 23:23
von angel6364
Richtig. Mit einem Euro pro Mittagessen ist das zwar ein bisserl weniger als im vorliegenden Fall, aber der Regelsatz für Kinder ist ja auch niedriger und es handelt sich nur um vier Wochentage.
In den gebundenen Ganztagsklassen (im Gegensatz zu offenen Ganztagsklassen) ist die Teilnahme am Mittagessen Pflicht.

Re: Werkstatt für behinderte Menschen - Anrechnung Mittagessen

Verfasst: So 13. Jan 2019, 23:35
von Günter
Andererseits hat das BSG in dem Krankenhausverpflegungsurteil gesagt, der eHB kann den Krankenhausfraß nicht durch Verkauf in Geld umwandeln, daher keine Anrechnung.

Re: Werkstatt für behinderte Menschen - Anrechnung Mittagessen

Verfasst: Mo 14. Jan 2019, 07:03
von kleinchaos
Wobei es bei dem Krankenhausurteil so ist, dass eben sehr wohl Grusel und Hartz getrennt wird. Ebenso beim Strom.
Ich würde Mehrbedarf nach § 30 Abs 4 SGB XII beantragen

Re: Werkstatt für behinderte Menschen - Anrechnung Mittagessen

Verfasst: Mo 14. Jan 2019, 09:45
von Koelsch
Hab ich selbst noch nicht gelesen, aber möglicherweise interessant
zu § 92_RN 13.1 Aufsatz Luthe.pdf