Werkstatt für behinderte Menschen - Anrechnung Mittagessen
Verfasst: So 13. Jan 2019, 22:08
Jemand der in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeitet erhält aufstockend Grusi. So weit so gut
Mit stösst hier übel auf der Abzug für's Mittagessen. Verstösst der Abzug nicht gegen § 92 Abs. 2 Satz 4 SGB XII ?
Der Betroffene sagte mir, der Abzug erfolge bei allen WfbM Mitarbeitern, er erfolge in Höhe von 50% der Essenskosten, die übrigen 50% würden von der LVR getragen.
Kommt das Gruselamt hier vielleicht auf die "kluge" Idee, diesen LVR-Zuschuss bei den Gruselbeziehern als Einkomman anzurechnen?
Mit stösst hier übel auf der Abzug für's Mittagessen. Verstösst der Abzug nicht gegen § 92 Abs. 2 Satz 4 SGB XII ?
Der Betroffene sagte mir, der Abzug erfolge bei allen WfbM Mitarbeitern, er erfolge in Höhe von 50% der Essenskosten, die übrigen 50% würden von der LVR getragen.
Kommt das Gruselamt hier vielleicht auf die "kluge" Idee, diesen LVR-Zuschuss bei den Gruselbeziehern als Einkomman anzurechnen?