Regelaltersrente auf einen Schlag auszahlen geht das noch?

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Pegasus
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Regelaltersrente auf einen Schlag auszahlen geht das noch?

#1

Beitrag von Pegasus »

Mein Bruder in Melbourne fragt, ob er sich die Altersrente in einer Zahlung auszahlen lassen kann?
Ich weiß es nicht meine aber es gab mal eine Gesetzesänderung.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Pegasus
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Re: Regelaltersrente auf einen Schlag auszahlen geht das noch?

#2

Beitrag von Pegasus »

Aha habe was gefunden - Seite 14. -so wie ich das verstehe, hat mein Bruder, erhält seit ca. 1 Jahr Rente - keine Chance. Die Broschur ist für Auszahlung der Beiträge, denke das das auch für meinen Bruder (lebt seit fast 40 Jahren in Melbourne) gilt.
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marsupilami
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Re: Regelaltersrente auf einen Schlag auszahlen geht das noch?

#3

Beitrag von marsupilami »

Eher nicht.
Denn wie soll dieser Gesamt-Einmalbetrag berechnet werden?

Z.B.: Ich bin Altersrentner, habe Anspruch auf 1.000 Tacken im Monat und habe vor, noch 15 Jahre zu leben.
Würde rein rechnerisch summa summarum ergeben:
1.000 x 12 x 15 = 180.000
Wenn ich aber nur 10 Jahre leben, hab ich zuviel bekommen und die Erben müssten was zurückzahlen.
Lebe ich gar 20 Jahre, habe ich den Anspruch auf weitere 5 Jahre Rentenzahlung verwirkt.

Abgesehen davon wird von der Rente ja auch noch Soz.Vers. abgezogen.
Und womöglich Steuern.
Da ist dann wieder die Frage: wo wird besteuert? In Schland oder im Ausland?
https://www.finanztip.de/steuererklaeru ... m-ausland/

https://www.deutsche-rentenversicherung ... aaten.html

Ich vermute mal, dass auch eine Rolle spielt, ob er (noch) Deutscher im Sinne des Gesetzes ist oder ob er nur Anspruch auf diese Rente hat, weil er früher mal .....

Ich würde einfach mal schriftlich Antrag stellen und kukken was kommt.
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marsupilami
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Re: Regelaltersrente auf einen Schlag auszahlen geht das noch?

#4

Beitrag von marsupilami »

Pegasus hat geschrieben: Di 23. Apr 2019, 09:52 Aha habe was gefunden - Seite 14. -so wie ich das verstehe, hat mein Bruder, erhält seit ca. 1 Jahr Rente - keine Chance. Die Broschur ist für Auszahlung der Beiträge, denke das das auch für meinen Bruder (lebt seit fast 40 Jahren in Melbourne) gilt.
Langsam!
Du musst unterscheiden zwischen den eingezahlten Beiträgen und der Rente selbst!
Auf letzteres hat Dein Bruder sicherlich Anspruch.
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Koelsch
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Re: Regelaltersrente auf einen Schlag auszahlen geht das noch?

#5

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, Marsu hat das richtig dargestellt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Regelaltersrente auf einen Schlag auszahlen geht das noch?

#6

Beitrag von Olivia »

Eine Einmalauszahlung einer Rente ist nur möglich bei Riesterrenten, die unter die Kleinbetragsregelung fallen. Dies hängt von der Bezugsgrösse West ab. Diese liegt für 2018 bei 30,45 € monatlicher Riesterrente. In solchen Fällen kann eine Riesterrente auf einmal ausgezahlt werden.

https://www.riester-rente.net/foerderun ... auszahlung
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Pegasus
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Re: Regelaltersrente auf einen Schlag auszahlen geht das noch?

#7

Beitrag von Pegasus »

Och Oli wat hat die Riesterente damit zu tun?

#3 also mal tief Luft holen. Ja Marsu Rente / Beiträge. Übers Rente finde ich nichts von Belang.
Habe noch ne Schwester die sich ihre Rente auf einen Schlag hat auszahlen lassen, ihre Zelte in DE abgebrochen, gesamten Hausstand in Container nach Neuseeland, hat ihren deutschen Pass in die Tonne gesteckt und ist nun eine echte Kiwi.
Beim Bruder verhält es sich ein wenig anders.
Und ja ich weiß das bei Erstattung von Beitragszahlungen sich die zuständige Krankenkasse meldet und die Hände aufhält.

Jo bei der DRV nachfragen....... suche grundsätzlich auch auf anderen Wege Infos, denn:

die haben es bis heute nicht geschafft eine Meldung an das Bundeszentralamts für Steuern zwecks Erteilung einer Steuer-Ident für Bruder zu melden. Will heißen, beim Rentenantrag muss diese ID angegeben werden. Ist keine vorhanden, dann muss die DRV sich an das Amt wenden. So jedenfalls die schriftliche Mitteilung der betreffenden Behörde.

Die DRV hat mir bislang 2 gegensätzliche Infos für den Übergang EU-Rente / Altersregelsrente gegeben. Auf mein schriftliche Anfrage auf den Postwege ........ nichts angekommen.
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Re: Regelaltersrente auf einen Schlag auszahlen geht das noch?

#8

Beitrag von marsupilami »

Kurz und bündig zusammengefaßt:
Die MA bei der DRV sind offenbar genauso sachkundig wie die MA in den JC.
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tigerlaw
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Re: Regelaltersrente auf einen Schlag auszahlen geht das noch?

#9

Beitrag von tigerlaw »

Liebe Olivia, spring doch nicht immer sofort auf Riester!
Riester ist und bleibt privatrechtlich organisiert!!!!

Du erinnerst Dich sicher nicht mehr: Vor zwei Jahren fragte Peg's schon mal wegen der Rente ihres Bruders in Australien.

Zuerst meinte sie, dass er gar keine Ansprüche hätte, dem war aber nicht so.

Jetzt kommt der Bruder mit der Frage nach einer Kapitalabfindung. Peg hat richtig gefunden : Ihr Bruder kann nicht (und konnte noch nie) sich die Rente auszahlen lassen, da er in Schland mehr als 5 Jahre rv- pflichtig gearbeitet hat.

Meine Frau konnte sich auszahlen lassen, weil sie nur ein Jahr als PTA gearbeitet hatte und nach dem Studium sofort in das (verpflichtende) Versorgungswerk der Apotheker eingetreten ist. Es war zu erwarten, dass sie auf keinen Fall die fünf Jahre (allgemeine Wartezeit) erfüllen würde.

Vor vielen Jahren war es noch möglich, dass Frauen nach der Heirat sich die Beiträge hatten erstatten lassen können. Das wurde dann z. B. in ein neues Auto investiert.
Diese Möglichkeit gibt es aber schon lange nicht mehr.

@ Marsu: Theoretisch hast Du recht, man kann jede "Leibrente" in ein Einmalkapital umwandeln. Nur bei der Gesetzlichen RV geht das schlecht, da sie auf dem Umlageprinzip basiert.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Pegasus
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Re: Regelaltersrente auf einen Schlag auszahlen geht das noch?

#10

Beitrag von Pegasus »

Jetzt kommt der Bruder mit der Frage nach einer Kapitalabfindung. Peg hat richtig gefunden : Ihr Bruder kann nicht (und konnte noch nie) sich die Rente auszahlen lassen, da er in Schland mehr als 5 Jahre rv- pflichtig gearbeitet hat.
Danke Tiger, genau das habe ich u.a. gefunden. Wobei ich das auch vorher schon vermutet habe und wollte nur sicher gehen, das ich es richtig verstanden habe.
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Olivia
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Re: Regelaltersrente auf einen Schlag auszahlen geht das noch?

#11

Beitrag von Olivia »

DRV-Beiträge können bei Wartezeiten unter 5 Jahren zurückerstattet werden?
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Koelsch
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Re: Regelaltersrente auf einen Schlag auszahlen geht das noch?

#12

Beitrag von Koelsch »

Nicht bei Wartezeiten, bei Pflichtzeiten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Pegasus
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Re: Regelaltersrente auf einen Schlag auszahlen geht das noch?

#13

Beitrag von Pegasus »

Oli schaue mal auf der Seite der DRV. da wirst Du fündig.
Richtig bei Pflichtzeiten: Als Geschäftsfüherin und Minderheitsgesellschafter hatten wir auch das "Vergnügen". Die Krankenkasse stufte uns als Pflichtversicherer ein und als die GmbH geschlossen wurde, sagte das Arbeitsamt: " tja Pech ihr kriegt kein ALG I da nicht Versicherungspflichtig. Infos beim RA und schon haben wir 1. die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und Rentenkasse zurückgeholt. Ging auch nur bis max. 5 Jahre. Aber dann mussten wir halt auch rückwirkend andere Beiträge zur Krankenkasse zahlen. Auf freiwillige Beiträge an die DRV mußten wir erst mal verzichten.

Vom Arbeitsamt haben wir alle Beiträge erstattet bekommen weil es knapp 5 Jahre waren. Über 5 Jahre wird nichts erstattet.
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