Nicht mehr eLB beantragt im Januar 19 Fahrtkostenzuschuss beim Sozialamt, um ihren schwer behinderten Sohn regelmäßig im Heim besuchen zu können.
Bis heute nix. Darauf heute mal Anruft beim Amt, SB ist in Urlaub - kommt nächste Woche zurück. Aber der "nette" Kollege am Telefon ranzte die Anruferin an, was sie denn eigentlich wolle. Solche Bescheide dauerten bei ihnen mindestens 1 Jahr, sie seien schließlich unterbesetzt.
Nächste Woche gibt's dann noch einen Anruf beim "erholten" SB, kommt dann nix .....
"Nette" Menschen wohin man guckt
"Nette" Menschen wohin man guckt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: "Nette" Menschen wohin man guckt
Ein Schreiben des Wohnheimes, worin Dringlichkeit und zwingend erforderliche Besuche des Hilfebedürftigen durch Angehörige
notiert ist. Und Aufstellung der durch diese Besuche entstandenen Fahrtkosten samt Schreiben des Wohnheims an das Sozialamt mit
der Bitte um Begleichung der Unkosten einreichen.
Zweite Frage: gibt es evtl. gesetzlich geregelte Bearbeitungsfristen der Behörde.?? bei Krankenkassen, glaub ich gibts sowas.
notiert ist. Und Aufstellung der durch diese Besuche entstandenen Fahrtkosten samt Schreiben des Wohnheims an das Sozialamt mit
der Bitte um Begleichung der Unkosten einreichen.
Zweite Frage: gibt es evtl. gesetzlich geregelte Bearbeitungsfristen der Behörde.?? bei Krankenkassen, glaub ich gibts sowas.
- kleinchaos
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Re: "Nette" Menschen wohin man guckt
Die durch sinkende Arbeitslosigkeit freiwerdenden SB scheinen nahtlos ins Gruselamt zu wechseln :(
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: "Nette" Menschen wohin man guckt
Schreiben des Wohnheims liegt dem Antrag bei, Fahrtkosten sind bekannt. Bearbeitungsfristen sind in § 88 SGG geregeltTausender hat geschrieben: ↑Do 8. Aug 2019, 20:00 Ein Schreiben des Wohnheimes, worin Dringlichkeit und zwingend erforderliche Besuche des Hilfebedürftigen durch Angehörige
notiert ist. Und Aufstellung der durch diese Besuche entstandenen Fahrtkosten samt Schreiben des Wohnheims an das Sozialamt mit
der Bitte um Begleichung der Unkosten einreichen.
Zweite Frage: gibt es evtl. gesetzlich geregelte Bearbeitungsfristen der Behörde.?? bei Krankenkassen, glaub ich gibts sowas.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: "Nette" Menschen wohin man guckt
§ 88 SGG sagt also aus: 1. sind 6 Monate seit Antragstellung vergangen kann Klage eingereicht werden.
Es sei denn, es gibt " zureichende Gründe " für die Nichtbearbeitung.! Welche könnten das sein. ?
Es sei denn, es gibt " zureichende Gründe " für die Nichtbearbeitung.! Welche könnten das sein. ?
Re: "Nette" Menschen wohin man guckt
Sehr beliebt bei den Ämtern sind "fehlende Unterlagen" - deshalb kommt kurz vor Fristablauf oft ein Briefle "Es fehlen noch ....."
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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