Bei Derivaten und Futures handelt es sich nicht um Sachgüter iSv § 16c Abs. 1 Satz 2 SGB II
Das vom Kläger beabsichtigte Geschäftsmodell eines Tagesgeschäfts an der Terminbörse EUREX mit DAX-Future auf ausschließlich eigene Rechnung entspricht nicht den Strukturgrundsätzen und damit auch nicht den grundsätzlichen Förderzielen des SGB II, weshalb jegliche darauf bezogene Förderung gemäß §§ 16 ff. SGB II ohne für den Grundsicherungsträger bestehenden Ermessensspielraum bereits dem Grunde nach ausgeschlossen ist.
Urteil: http://www.rechtsprechung.niedersachsen ... focuspoint
Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/2144/
LSG NSB - L 7 AS 1494/15 - §16c SGB II Sachgüter
LSG NSB - L 7 AS 1494/15 - §16c SGB II Sachgüter
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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