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BSG - B 14 AS 34/15 R - Betriebsausgaben nur im BWZ zu berücksichtigen

Verfasst: Mo 3. Jul 2017, 11:38
von Koelsch
Kosten nur für Bewilligungszeitraum abzugsfähig.

Hinweis Gericht

1. Nach dem Regelungskonzept des § 3 Alg II-V ist der Bezugsrahmen zur Ermittlung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben der jeweilige Bewilligungszeitraum. Dies gilt auch hinsichtlich der Kfz-Kosten in § 3 Abs 7 Alg II-V.

2. Diese Regelung ist durch die Ermächtigungsgrundlage in § 13 SGB II gedeckt, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, wie zB das Kalenderjahr als Gewinnermittlungszeitraum nach § 4a Abs 1 Satz 1 Nr 3 EStG, weil das SGB II andere Bewilligungszeiträume vorsieht, und ist mit Verfassungsrecht vereinbar. Die Differenzierung in § 3 Abs 7 Alg II-V beruht auf Sachgründen und hält sich im Rahmen einer zulässigen Typisierung nach Art 3 Abs 1 GG, Verstöße gegen Art 12 und 14 GG sind nicht zu erkennen.

Urteil: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... =30&anz=31

Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker - http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/2213/