SG Augsburg – S 8 AS 400/17 - Frist nach § 41a SGB II
Verfasst: So 8. Okt 2017, 22:46
Leitsätze:
Zurückverweisung an das Jobcenter wegen unzureichender Fristsetzung und Belehrung vor der abschließenden Leistungsfestsetzung.
1 Bei zu prüfenden Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit ist im Rahmen der abschließenden Entscheidung eine Frist von zwei Monaten angemessen. (Rn. 23) (redaktioneller Leitsatz)
2 Auch bei Bewilligungsabschnitten, die vor Inkrafttreten des § 41a SGB II endeten, bedarf es einer Belehrung über die nunmehr in § 41a SGB II geregelten Rechtsfolgen. (Rn. 25) (redaktioneller Leitsatz)
Urteil: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... 13?hl=true
Zurückverweisung an das Jobcenter wegen unzureichender Fristsetzung und Belehrung vor der abschließenden Leistungsfestsetzung.
1 Bei zu prüfenden Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit ist im Rahmen der abschließenden Entscheidung eine Frist von zwei Monaten angemessen. (Rn. 23) (redaktioneller Leitsatz)
2 Auch bei Bewilligungsabschnitten, die vor Inkrafttreten des § 41a SGB II endeten, bedarf es einer Belehrung über die nunmehr in § 41a SGB II geregelten Rechtsfolgen. (Rn. 25) (redaktioneller Leitsatz)
Urteil: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... 13?hl=true