Liste KdU
- kleinchaos
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Liste KdU
Die Listen mit den (soweit bekannten) Kosten der Unterkunft findet ihr bei reginales nach Bundesländern sortiert.
Zuletzt geändert von Emmaly am Do 22. Okt 2009, 15:29, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: angepasst
Grund: angepasst
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Liste KdU
Hallo, gibt es schon eine Liste mit stand vom 01.01.2011.
Re: Liste KdU
Die Listen werden unterschiedlich aktualisiert von den Kommunen. Nicht jedes Jahr gibt es Neue.
Welche suchst du?
Welche suchst du?
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: Liste KdU
Mecklenburg-Vorpommern
- kleinchaos
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Re: Liste KdU
Schau mal hier http://www.alg-ratgeber.de/f67t594-kdu- ... mmern.html
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Liste KdU
Hall, ich benötige die aktuelle Liste mit den angemessenen Kosten für die Unterkunft für TF. besten dank
Re: Liste KdU
Versuch mal die hier
http://www.teltow-flaeming.de/?c2VyZWRr ... t_2010.pdf
http://www.teltow-flaeming.de/?c2VyZWRr ... =&idww=831
http://www.teltow-flaeming.de/?c2VyZWRr ... t_2010.pdf
http://www.teltow-flaeming.de/?c2VyZWRr ... =&idww=831
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Liste KdU
ich möchte darauf aufmerksam machen, daß das Sozialgericht Neubrandenburg in mehreren Entscheidungen die Richtlinien der Landkreise Mecklenburg-Strelitz und Uecker-Randow zu den Kosten der Unterkunft und Heizung für rechtswidrig und damit für unanwendbar erklärt hat, da ihnen kein schlüssiges Konzept zugrunde liege.
Im Zweifelsfall gelten daher die wesentlich höheren Beträge aus dem Wohngeldgesetz. Diese sehen bspw. für eine Person einen Betrag von 308 € und für zwei Personen von 380 € vor, jeweils zuzüglich Heizkosten.
Dies bedeutet, daß die Jobcenter im Regelfall Kosten in dieser Höhe zu übernehmen haben.
Wenn dies bei Ihnen nicht der Fall ist, sollten Sie Widerspruch einlegen oder einen Überprüfungsantrag stellen. In diesem Jahr können Sie mit einem Überprüfungsantrag noch alle Bescheide für Zeiträume seit dem 1.Januar 2010 "aufrollen".
Hatte ich heute im E-Mail Fach.
Im Zweifelsfall gelten daher die wesentlich höheren Beträge aus dem Wohngeldgesetz. Diese sehen bspw. für eine Person einen Betrag von 308 € und für zwei Personen von 380 € vor, jeweils zuzüglich Heizkosten.
Dies bedeutet, daß die Jobcenter im Regelfall Kosten in dieser Höhe zu übernehmen haben.
Wenn dies bei Ihnen nicht der Fall ist, sollten Sie Widerspruch einlegen oder einen Überprüfungsantrag stellen. In diesem Jahr können Sie mit einem Überprüfungsantrag noch alle Bescheide für Zeiträume seit dem 1.Januar 2010 "aufrollen".
Hatte ich heute im E-Mail Fach.