Wohnungsaufwendungenverordnung des Landes Berlin unwirksam
- marsupilami
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Wohnungsaufwendungenverordnung des Landes Berlin unwirksam
Der Link zu den kostenlosen Urteilen funktioniert - zumindest derzeit - offenbar nicht.
http://www.alg-ratgeber.de/post323359.html#p323359
http://www.alg-ratgeber.de/post323359.html#p323359
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Wohnungsaufwendungenverordnung des Landes Berlin unwirksam
Auch hier zu finden http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=531
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Wohnungsaufwendungenverordnung des Landes Berlin unwirksam
Dies bedeutet, dass Hartz-IV-Empfänger die Heizung im Winter runterdrehen müssen.
Sishe http://www.heise.de/tp/news/Bundessozia ... 20198.html
Sishe http://www.heise.de/tp/news/Bundessozia ... 20198.html
Re: Wohnungsaufwendungenverordnung des Landes Berlin unwirksam
Ich habe den Eindruck, da schreibt jemand der absolut keine Ahnung vom SGB II hat.
Das BSG hat bezüglich dieser WAV gesagt - so nicht, Ihr habt nicht begründet, woher ihr Eure Werte genommen habt.
Bezüglich Heizkosten hat das BSG nun endlich anscheinend mal gesagt, dieser bundesdeutsche Durchschnitt ist für die Tonne. In Bayern hoch in den Alpen oder an der Ostsee ganz im Osten sind die Heizkosten andere als in der Region von Mainz - Mannheim/Ludwigshafen - Karlsruhe - Freiburg i. B.
Und genau aus dem Grund taugt der Bundesdurchschnitt nix. Das aber ist keine "Seansation", das sagt das BSG schon lange: "Nur wenn's keine örtlichen Erkenntnisse gibt, dann kann, da man nix anderes hat, auf den Bundesdurchschnitt zurückgegriffen werden".
Das BSG hat bezüglich dieser WAV gesagt - so nicht, Ihr habt nicht begründet, woher ihr Eure Werte genommen habt.
Bezüglich Heizkosten hat das BSG nun endlich anscheinend mal gesagt, dieser bundesdeutsche Durchschnitt ist für die Tonne. In Bayern hoch in den Alpen oder an der Ostsee ganz im Osten sind die Heizkosten andere als in der Region von Mainz - Mannheim/Ludwigshafen - Karlsruhe - Freiburg i. B.
Und genau aus dem Grund taugt der Bundesdurchschnitt nix. Das aber ist keine "Seansation", das sagt das BSG schon lange: "Nur wenn's keine örtlichen Erkenntnisse gibt, dann kann, da man nix anderes hat, auf den Bundesdurchschnitt zurückgegriffen werden".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Wohnungsaufwendungenverordnung des Landes Berlin unwirksam
@Kölsch: sehr interessant, welch unterschiedliche Schlussfolgerungen aus ein und demselben Urteil gezogen werden.
Re: Wohnungsaufwendungenverordnung des Landes Berlin unwirksam
http://www.alg-ratgeber.de/kosten-der-u ... 14226.html
Ergänzung zum obigen Link >>
ZITAT: "ARCHIV:
Zweite Verordnung zur Fortschreibung der Wohnaufwendungenverordnung (WAV-Fortschreibungsverordnung 2014)
vom 27. Februar 2014 (GVBl. S. 63), in Kraft getreten am 01. März 2014
-- Hinweis zum Urteil des Bundessozialgerichtes vom 04.06.2014 --
Durch das BSG-Urteil vom 04.06.2014 wurde die WAV für unwirksam erklärt.
Bis zur Neuregelung gelten übergangsweise die Richtwerttabellen, welche zur Bestimmung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung im Sinne des § 22 SGB II herangezogen werden, weiterhin.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales an die Berliner Bezirksämter und Jobcenter vom 05.06.2014 zum zweiten Normenkontrollverfahren zur WAV."
http://www.berlin.de/sen/soziales/berli ... o2014.html
"Übergangsweise anzuwendende Richtwerte für angemessene Mieten aufgrund der Unwirksamkeit der Wohnaufwendungenverordnung (WAV)"
"gemäß dem Schreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales an die Berliner Bezirksämter und Jobcenter vom 05.06.2014 zum zweiten Normenkontrollverfahren zur WAV."
http://www.berlin.de/sen/soziales/berli ... belle.html
Ergänzung zum obigen Link >>
ZITAT: "ARCHIV:
Zweite Verordnung zur Fortschreibung der Wohnaufwendungenverordnung (WAV-Fortschreibungsverordnung 2014)
vom 27. Februar 2014 (GVBl. S. 63), in Kraft getreten am 01. März 2014
-- Hinweis zum Urteil des Bundessozialgerichtes vom 04.06.2014 --
Durch das BSG-Urteil vom 04.06.2014 wurde die WAV für unwirksam erklärt.
Bis zur Neuregelung gelten übergangsweise die Richtwerttabellen, welche zur Bestimmung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung im Sinne des § 22 SGB II herangezogen werden, weiterhin.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales an die Berliner Bezirksämter und Jobcenter vom 05.06.2014 zum zweiten Normenkontrollverfahren zur WAV."
http://www.berlin.de/sen/soziales/berli ... o2014.html
"Übergangsweise anzuwendende Richtwerte für angemessene Mieten aufgrund der Unwirksamkeit der Wohnaufwendungenverordnung (WAV)"
"gemäß dem Schreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales an die Berliner Bezirksämter und Jobcenter vom 05.06.2014 zum zweiten Normenkontrollverfahren zur WAV."
http://www.berlin.de/sen/soziales/berli ... belle.html
Re: Wohnungsaufwendungenverordnung des Landes Berlin unwirksam
Richtig, guckst Du auch hier http://www.alg-ratgeber.de/kosten-der-u ... 14226.html
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Wohnungsaufwendungenverordnung des Landes Berlin unwirksam
Nach gekippter WAV - Berliner Senat wartet neuen Mietspiegel ab und will dann Mietzuschüsse leicht erhöhen
An dem Problem, dass Bestands-eLBs bei einem "nicht erforderlichen" Umzug auf die bisherige Miete gedeckelt bleiben, ändert das alles leider nichts. Und für die bestehende ("zu nirdrige") Alt-Miete findet man höchstens noch am Stadtrand eine nicht zu kleine Wohnung. In der Innenstadt sind selbst für die neuen Sätze keine Neuanmietungen möglich, es sei denn, man begnügt sich mit einem Zimmer und hat viel Glück bei der Suche.
An dem Problem, dass Bestands-eLBs bei einem "nicht erforderlichen" Umzug auf die bisherige Miete gedeckelt bleiben, ändert das alles leider nichts. Und für die bestehende ("zu nirdrige") Alt-Miete findet man höchstens noch am Stadtrand eine nicht zu kleine Wohnung. In der Innenstadt sind selbst für die neuen Sätze keine Neuanmietungen möglich, es sei denn, man begnügt sich mit einem Zimmer und hat viel Glück bei der Suche.
- kleinchaos
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Re: Wohnungsaufwendungenverordnung des Landes Berlin unwirksam
Selbst in doch vom Zentrum etwas entfernteren Gegenden wie Pankow und Weißensee ist nur noch mit Vitamin B was zu bekommen. Zumindest du Preisen, wo der SB nicht gleich in Ohnmacht fällt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg