Drum prüfe wer sich an ne Maßnahme bindet, ob sich nicht doch noch ein Kläger findet ...
JC schicken nur zu gern in bestimmte Maßnahmen, ob nun Reha nach SGB III oder SGB IX, Fakt ist, das JC muss dann nicht zahlen und man bleibt auf seinen Kosten sitzen, ob nun auswärtige Unterbringung oder nicht.
Im Zweifelsfall begründen diese Maßnahmen nichtmal eine KV-Pflicht, so dass man schlimmstenfalls einen Minijob zur Deckung der Lebenshaltungskosten und KV-Kosten kündigen muss und dann gepflegt verhungern darf, aber mit Abschluss einer "Bildungsmaßnahme" in der Tasche
BSG B 14 AS 25/14 R Kein ALG 2 während Reha-Maßnahme
- kleinchaos
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