Unterschied Aufenthaltsrecht - Niederlassungsrecht??

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marsupilami
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Unterschied Aufenthaltsrecht - Niederlassungsrecht??

#1

Beitrag von marsupilami »

Wo ist da der entscheidende Unterschied?

Grundlage für die Frage ist das hier:
http://www.alg-ratgeber.de/post359708.html#p359708

Denn wenn ich das Urteil recht verstanden habe, hätte ja gar nicht auf Niederlassungsrecht geklagt werden müssen, da ja ein Aufenthaltsrecht - das eine Arbeitserlaubnis beinhaltet - bestand.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Unterschied Aufenthaltsrecht - Niederlassungsrecht??

#2

Beitrag von Koelsch »

Die Aufenthaltserlaubnis beinhaltet z.B. nicht automatisch die Arbeitserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis schon. Bei der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ist aber meines Wissens die Arbeitserlaubnis mit drin, und mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis darf man auch, wie mit Niederlassungserlaubnis in der EU herumreisen. Unterschiede zwischen den beiden Sachen könnte ich auch nicht nennen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Unterschied Aufenthaltsrecht - Niederlassungsrecht??

#3

Beitrag von Günter »

Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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