LSG Hessen L 6 AS 828/12 Cash statt Handy verringert nicht

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Olivia Cole
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Registriert: Mi 15. Mai 2013, 15:56

LSG Hessen L 6 AS 828/12 Cash statt Handy verringert nicht

#1

Beitrag von Olivia Cole »

Ein interessantes Urteil, man muss also gucken, was insgesamt unterm Strich bei rauskommt - und ob dadurch ein effektiver Vermögenszuwachs bei rauskommt.

Damit dürfte auch die Frage beantwortet sein, wie ein Sofortbonus eines Stromanbieters (bei Anbieterwechsel) gewertet werden würde. Nämlich analog zu diesem Handyfall: der Bonus wird nicht angerechnet, da damit die späteren Abschlagszahlungen bestritten werden. Und die Abschlagszahlungen bzw. die Endabrechnung werden wohl fast immer den Bonus übertreffen. Kein Mehrerlös, kein Einkommen.
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