morgens Post entgegen nehmen und dann wegfahren

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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der ratlose
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morgens Post entgegen nehmen und dann wegfahren

#1

Beitrag von der ratlose »

hallo,

könnt ihr mir weiterhelfen, ich suche ein Urteil/Beschluss des BSG in dem es ausführt das ein Leistungsempfer der morgens seine Post entgegen genommen hat selbstverständlich ohne Genehmigung seitens des JC den zeit und ortsnahen bereichs verlassen kann.

ich finde das bei mir nicht.
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marsupilami
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Re: morgens Post entgegen nehmen und dann wegfahren

#2

Beitrag von marsupilami »

Wozu brauchst Du dazu ein Urteil?

Das macht man einfach und basta!



Du hegst die Befürchtung, dass das JC während Deiner Abwesenheit anruft?
Deswegen hinterläßt man dem JC eben keine Tel-Nr.
Und wenn schon: Du musst ab und an einkaufen und kannst nicht ahnen, dass JC genau an diesem Tage anruft.

Wenn sie Dir so kommen, kannst Du sie am ausgestreckten Arm verhungern lassen.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: morgens Post entgegen nehmen und dann wegfahren

#3

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
der ratlose
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Re: morgens Post entgegen nehmen und dann wegfahren

#4

Beitrag von der ratlose »

hej,

jetzt mal ganz ehrlich, ich brauche das, momentan wird das JC komplett zerlegt.

Da gibt es sogar einen Richter der sich der Geschichte mit der Anwendung der EAO auf Leute die arbeiten annimmt.
Das JC hat sogar behauptet das am WE eine Genehmigung beantragt werden muß wenn ein Bereich verlassen wird von dem man mehr als 1 Stunde und 15 Minuten zum Jobcenter benötigt.

Es ist ein EA Verfahren in dem das JC verpflichtet wird das der pAp einen persönlichen Termin mit mir machen muß, und wo das JC nachvollziehbar und rechtskonform erklären soll wie es sich nun genau verhält mit den Regelungen der EAO wenn davon ein leistungsempfänger betroffen ist der generell außerhalb des zeit und ortsnahen Bereichs arbeitet.
Und das schöne ist, das JC kann das nicht mehr wegdrücken wie bisher mit "wir bewilligen einfach alles usw. und deswegen kann das Verfahren eingestellt werden.
Olivia Cole
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Re: morgens Post entgegen nehmen und dann wegfahren

#5

Beitrag von Olivia Cole »

schlimmstenfalls wird da noch ein Präzedenzfall draus mit Rechtsverschärfung durch Richterrecht...
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Koelsch
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Re: morgens Post entgegen nehmen und dann wegfahren

#6

Beitrag von Koelsch »

LSG BWB L 13 AS 4804/12 22.10.2013
LSG HAM L 4 AS 67/12 23.05.2013
LSG FSB L 11 AS 853/09 02.02.2012
LSG FSB L 8 AS 215/10 28.10.2010

eine gerichtliche Definition des ortsnahen Bereichs kenne ich nicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Wehdorn
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Re: morgens Post entgegen nehmen und dann wegfahren

#7

Beitrag von Wehdorn »

Gerichtsentscheidungen kenne ich auch nicht. Aber (inhaltlich ja bekannt):

Winkler_Erreichbarkeit_SGB_II_III_infoalso_07-01

http://www.info-also.nomos.de/fileadmin ... _07_01.pdf

Den zeit- und ortnahen Bereich verlässt nicht, wer sich täglich nach dem Eingang der Briefpost wenigstens einmal in der Wohnung aufhält. Der Aufenthaltsort des Hilfebedürftigen während der übrigen 23 Stunden des Tages hat auf die Erreichbarkeit keinen Einfluss, solange sich an seinem Wohnsitz nichts ändert. Die Bundesagentur ist allerdings der Meinung, dass der Hilfebedürftige den Nahbereich im Sinne des § 2 Satz 2 EAO nicht ohne Zustimmung verlassen dürfe, und begrenzt diesen auf eine Entfernung zum SGB II-Leistungsträger, die in ca. 75 Minuten zurückgelegt werden kann.31 Das trifft jedoch nicht zu.
der ratlose
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Re: morgens Post entgegen nehmen und dann wegfahren

#8

Beitrag von der ratlose »

Olivia Cole hat geschrieben:schlimmstenfalls wird da noch ein Präzedenzfall draus mit Rechtsverschärfung durch Richterrecht...

Du meinst es könnte entschieden werden das Leistungsempfänger nicht mehr außerhalb des zeit und ortsnahen Bereichs arbeiten dürfen?
Das wird nicht gehen,das ist letztentlich nicht mit dem Unionsrecht vereinbar .

@ koelsch
danke dafür.
Olivia Cole
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Re: morgens Post entgegen nehmen und dann wegfahren

#9

Beitrag von Olivia Cole »

der ratlose hat geschrieben:Du meinst es könnte entschieden werden das Leistungsempfänger nicht mehr außerhalb des zeit und ortsnahen Bereichs arbeiten dürfen?
Na hoffentlich nicht...
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Günter
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Re: morgens Post entgegen nehmen und dann wegfahren

#10

Beitrag von Günter »

Die Frage stellt sich nicht, denn bezahlte Arbeit geht immer vor.

Das JC hat keinerlei Kompetenz den Arbeitsort zu bestimmen. Ihr macht euch unnötig klein, setzt doch eure Rechte mal selbstbewußt durch statt zu duckmausern.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
der ratlose
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Re: morgens Post entgegen nehmen und dann wegfahren

#11

Beitrag von der ratlose »

Du wirst lachen aber ich sehe das genauso.

Eine der Fragen die der Richter vom JC beantwortet wissen will ist die wie folgte:

"Ist es richtig das für die Ausübung des Umgangsrechts außerhalb des zeit und ortsnahen Bereichs von Freitagmittag bis Sonntagabend keine Genehmigung zur OA erforderlich ist?"

Hintergrund ist das die vorletzte pAp meinte das das nicht so wäre und die OAs immer bei ihr beantragt werden müssten, und das auch nur an 21 Tagen im Jahr gehen würde.
Das ist auch die Dame die mich angezeigt hat und die ich nächste Woche beim Amtsgericht wiedertreffe.

Ich weiß das die BA das eindeutig in ihren FH zum §7 SGB II regelt.

Es sind eine Handvoll Schlüsselfragen die ich gestellt habe und die das JC nicht beantworten will.
zb.

"Ist es richtig das in dem Zeitraum wo die Kinder Teil meiner BG sind (temporäre BG) ich weder ihnen noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, da die Betreuung der Kinder durch dritte nicht sichergestellt ist?"

Hintergrund ist das der Chef der pAp mir schriftlich mitteilte das ich selbstverständlich in diesem Zeitraum dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen würde.
Er führte aber auch gleich aus das es für einen Selbständigen keine Übernahme der Betreuungskosten geben würde.

Die FH der BA führen dazu aber aus das der betreuende Elternteil dann nicht dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen muß.

Wir also bestimmt komisch.
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Günter
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Re: morgens Post entgegen nehmen und dann wegfahren

#12

Beitrag von Günter »

Umgangsrecht ist ein verfassungsmässig garantiertes Grundrecht und kann nicht durch eine Erreichbarkeitsanordnung eingeschränkt werden.

Da kann man das Gericht mal ganz unsanft mit der Nase draufstubsen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
der ratlose
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Re: morgens Post entgegen nehmen und dann wegfahren

#13

Beitrag von der ratlose »

das wird doch sowieso spaßig.

Auf den Diskussionsstrang bezüglich der Anwendung der EAO lasse ich mich nur ein um aufzuzeigen das das JC gegen die eigenen fachlichen hinweise verstößt , obwohl der bereichsleiter gerade schriftlich darauf hingewiesen hat das diese verbindlich sind.

Ein Jobcenter das einem Leistungsempfänger Leistungen bewilligt von dem es weiß das er generell außerhalb des zeit und ortsnahen Bereich arbeitet ist doch schon völlig gestört, wenn es aufeinmal die EAO ins Spiel bringt.
Olivia
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Re: morgens Post entgegen nehmen und dann wegfahren

#14

Beitrag von Olivia »

Arbeitslose müssen sich werktäglich mindestens kurz in ihrer Wohnung aufhalten. So sieht dies der Fachpresseartikel weiter oben.
Der Arbeitslose muss an jedem Werktag bei oder nach Eingang der Briefpost wenigstens für kurze Zeit in seiner Wohnung sein. Er muss nach dem Eingang der Post vor Mitternacht in seiner Wohnung sein. Die Zeit- und Ortsnähe wird durch den Zwang zur täglichen Rückkehr zur Wohnung hergestellt.

Quelle: https://www.info-also.nomos.de/fileadmi ... _07_01.pdf
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tigerlaw
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Re: morgens Post entgegen nehmen und dann wegfahren

#15

Beitrag von tigerlaw »

Liebe Oli,

zuerst: Schau mal auf das Datum: Januar 2007 Das ist ja schon fast wie bei "gegen-Hartz"!

Und dann schau bei solchen Aufsätzen immer ans Ende: Dort ist meistens ein Resümee zu finden. So auch hier: DIe Verfasserin findet diese Regelung "Bulls..."

Sodann: Der Faden ist seit über drei Jahren nicht mehr aufgegriffen worden, die damalige konkrete Fragestellung dürfte sich erledigt haben!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: morgens Post entgegen nehmen und dann wegfahren

#16

Beitrag von Olivia »

Der Aufsatz war gerade aktuell hier verlinkt worden http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 69#p486469
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tigerlaw
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Re: morgens Post entgegen nehmen und dann wegfahren

#17

Beitrag von tigerlaw »

Hast recht, Oli, Deine "Quelle" hatte ich noch nicht gesehen!

Im Strafrecht würde man sagen: "Error in Persona". Sorry!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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friys
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Re: morgens Post entgegen nehmen und dann wegfahren

#18

Beitrag von friys »

Die "Quelle" sagte ...
friys hat geschrieben: Do 12. Jul 2018, 09:43 In finde im WWW bisher leider nur eine reichlich betagte Dienstanweisung des Präsidenten der BA zur "Erreichbarkeit nach einem Umzug"
Günter hat geschrieben: Do 12. Jul 2018, 09:55 ... bin gespannt, wie das Gerichte handhaben würden.
friys hat geschrieben: Do 12. Jul 2018, 09:57 Genau deshalb ist die "aktuelle Rechtssituation" gefragt.
tigerlaw hat geschrieben: Do 12. Jul 2018, 16:57 Sodann: Der Faden ist seit über drei Jahren nicht mehr aufgegriffen worden, die damalige konkrete Fragestellung dürfte sich erledigt haben!
Also bis zum nächsten Mal ... ;-/
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