Neue EGV

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Re: Neue EGV

#26

Beitrag von Koelsch »

:ka: :ka:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schnickschnuck
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Re: Neue EGV

#27

Beitrag von schnickschnuck »

Das ist doch im Grunde ähnlich gelagert wie in meinem Fall.
Es wird etwas von "Ermöglichung der Selbständigkeit" geschrieben, dazu eine Maßnahme angeordnet und gleichzeitig gefordert, dem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, dabei die Selbständigkeit, die laut EGV "unterstützt" wird, einzustellen oder nur noch nebenberuflich weiterzuführen. Wobei natürlich keine echte Alternative angeboten wird, sondern nur Helfertätigkeiten, Teilzeit- und Zeitarbeitsquark auf maximal Mindestlohnbasis und zeitlicher Befristung. Als würde man als vernünftig denkender und handelnder Mensch sich darauf einlassen.

Mir scheint, da gab es für die Sachbearbeiter vor Kurzem eine "Schulung", dass man das künftig so handhaben soll, um den Menschen das Leben so schwer wie nur irgendwie möglich zu machen und sie aus der Selbständigkeit zu drängen. Neue Sklaven braucht das Land.
worker
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Re: Neue EGV

#28

Beitrag von worker »

Hallo zusammen,
Neuer Brief vom FM
Olivia Cole
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Re: Neue EGV

#29

Beitrag von Olivia Cole »

Und?
worker
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Re: Neue EGV

#30

Beitrag von worker »

FM möchte von mir konkrete Vorschläge für EGV haben.
Damit die Kosten fürs Amt geringer werden.
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Koelsch
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Re: Neue EGV

#31

Beitrag von Koelsch »

Also müssen wir mal überlegen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
worker
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Re: Neue EGV

#32

Beitrag von worker »

Hallo zusammen,
hier mal der Brief vom FM
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Koelsch
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Re: Neue EGV

#33

Beitrag von Koelsch »

Ich würde dem geschätzten SB folgende klare Punkte schreiben:
Eine EGV sollte von der Prämisse ausgehen, dass ich meine Selbstständigkeit weiterführen und ausbauen werde. Die von Ihnen erbrachten Beratungsvorschläge sehen jedoch nach meinem Verständnis einen Schwerpunkt in der Beendigung dieser Selbstständigkeit.

Konkret sehe ich folgende notwendige Punkte:
  1. Unterstützungsmaßnahmen, die mich gezielt bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Werbemaßnahmen unterstützen
  2. hierzu erforderlich eine Festlegung des als notwendig anzusehenden Finanzrahmens für diese Werbung
  3. Unterstützung bei der Buchführung, z.B. durch einen entsprechenden Kursus
  4. Klarstellung, dass beruflich bedingte Ortsabwesenheit nicht genehmigt oder angemeldet werden muss
Bau das noch um Punkte aus, die Dir wichtig erscheinen, stell es noch mal hier ein und dann weg damit.
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worker
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Re: Neue EGV

#34

Beitrag von worker »

Nochmal ein Vorschlag von mir



Konkret sehe ich folgende notwendige Punkte:
1. Unterstützungsmaßnahmen, die mich gezielt bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Werbemaßnahmen unterstützen
2. hierzu erforderlich eine Festlegung des als notwendig anzusehenden Finanzrahmens für diese Werbung
3. Unterstützung bei den Impulsen zu Neukundengewinnung
4. Klarstellung, dass beruflich bedingte Ortsabwesenheit nicht genehmigt oder angemeldet werden muss


Bau das noch um Punkte aus, die Dir wichtig erscheinen, stell es noch mal hier ein und dann weg damit.


5. 8 Bewerbungen pro Monat für einen Selbstständigen der sein Geschäft weiter aufbaut ist zuviel. (Die bisherigen 4 Bewerbungen sind ausreichend)
6. Keine Maßnahmen, die den Aufbau behindern, (denn wie von Ihnen gefordert,sollen diese über 8 Stunden gehen)
7. Der Zeitaufwand der benötigt wird für Widersprüche gegen Rückforderungen,
Manipulierte EKS und Leistungsgewährung etc. sind enorm.
8. Keine weiteren psychischen Druck vom SB, wo mit aller Gewalt versucht wird, dass ich meine Selbständigkeit aufgeben müsse, denn der Staat wäre nicht weiter gewillt mich mit Leistungen zu unterstützen, denn es ist nicht tragbar
9. Gesundheitliches Defizit auch ohne Atteste mit in den Aufbau der Selbstständigkeit einbeziehen
Keine Medizinischen Begutachtungen von Ihrem Arzt, da keinerlei Erfassung von Dokumenten diesbezüglich vorhanden sind- daher von mir auch keine Unterschrift zur Entbindung der Schweigepflicht
10. Keine weiteren sinnlosen Einladungen, wo Hilfe und Unterstützung vorgegaukelt wird, man jedoch bei einem Arbeitsvermittler sitzt, der Vorschläge für einen Job ausdruckt und auf mich eingeredet wird.
schnickschnuck
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Re: Neue EGV

#35

Beitrag von schnickschnuck »

Mit anderen Worten:
Du verlangst die Abschaffung des Jobcenters.
Denn all das, was Du schreibst, ist deren Existenzgrundlage ;-)
Schikanieren, drauf einschlagen und Probleme bereiten. Ich wüsste persönlich nicht, wann mir das Jobcenter jemals geholfen hätte oder mich unterstützen würde.
Du hast zwar in allen Punkten recht, aber ändern wird sich nichts, wenn Du es auf einen Zettel schreibst. Leider.
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Koelsch
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Re: Neue EGV

#36

Beitrag von Koelsch »

7 bis 9 rauslassen. Das ist zumindest in Augen des JC aber auch in Augen eines SG unsachlich und hat ohnehin in einer EGV nichts zu suchen.
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kleinchaos
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Re: Neue EGV

#37

Beitrag von kleinchaos »

Punkt 5 weglassen.
Wozu Bewerbungen wenn du deine ganze Kraft und Zeit für den Ausbau deiner Selbständigkeit brauchst? Bewerbungen sind da eher ein Eingeständnis dafür, dass du nicht an dein Gewerbe glaubst
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Neue EGV

#38

Beitrag von worker »

Hallo zusammen,

Wie sieht das für euch aus?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Eine EGV sollte von der Prämisse ausgehen, dass ich meine Selbstständigkeit weiterführen und ausbauen werde. Die von Ihnen erbrachten Beratungsvorschläge sehen jedoch nach meinem Verständnis einen Schwerpunkt in der Beendigung dieser Selbstständigkeit.

Konkret sehe ich folgende notwendige Punkte:
1. Unterstützungsmaßnahmen, die mich gezielt bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Werbemaßnahmen unterstützen
2. hierzu erforderlich eine Festlegung des als notwendig anzusehenden Finanzrahmens für diese Werbung
3. Klarstellung, dass beruflich bedingte Ortsabwesenheit nicht genehmigt oder angemeldet werden muss
4. 8 Bewerbungen pro Monat für einen Selbstständigen der sein Geschäft weiter aufbaut ist zuviel. (Die bisherigen 5 Bewerbungen sind ausreichend)
5. Oder Bewerbungen komplett raus lassen????? wie kleinchaos schreibt
6. Keine weiteren sinnlosen Einladungen, wo Hilfe und Unterstützung vorgegaukelt wird, man jedoch bei einem Arbeitsvermittler sitzt, der Vorschläge für einen Job ausdruckt und auf mich eingeredet wird.
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Re: Neue EGV

#39

Beitrag von Koelsch »

Bewerbungen kannst Du nach meiner Meinung so drin lassen, aber der letzt Punkt bringt nix. Lass den raus.
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marsupilami
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Re: Neue EGV

#40

Beitrag von marsupilami »

Sehr geehrte Damen und Herren,

Eine individuelle, auf mich zugeschnittene EGV soll von der Prämisse ausgehen, dass ich meine Selbstständigkeit weiterführen kann und weiter ausbauen werde. Die von Ihnen erbrachten Beratungsvorschläge sehen jedoch nach meinem Verständnis einen Schwerpunkt in der Beendigung dieser Selbstständigkeit.

Konkret sehe ich folgende notwendige Punkte:
1. Unterstützungsmaßnahmen, die mich gezielt bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Werbemaßnahmen, Akquise allgemein und Auftragsabwicklung unterstützen
2. hierzu erforderlich eine Festlegung des als notwendig anzusehenden Finanzrahmens für diese Werbung
3. Klarstellung, dass eine beruflich bedingte Ortsabwesenheit nicht genehmigt oder angemeldet werden muss
4. Keinerlei Verpflichtung, sich auf sozialversicherungs-pflichtige Arbeitsangebote zu bewerben.

Mit höflichem Gruß
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Re: Neue EGV

#41

Beitrag von Koelsch »

Keinerlei Verpflichtung sich zu bewerben sehe ich kritisch. Ich halte da eine überschaubare Anzahl für besser, oder aber, wie kc vorschlug, den Punkt völlig unerwähnt zu lassen.

Völlig unerwähnt birgt aber die Gefahr, das JC sagt - aha, gegen 8 Bewerbungen hat er also nix einzuwenden. Deshalb ziehe ich die Nennung einer überschaubaren Anzahl vor.
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Re: Neue EGV

#42

Beitrag von marsupilami »

Dann den Punkt 4 eben so, wie worker selbst geschrieben hat.
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Re: Neue EGV

#43

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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Re: Neue EGV

#44

Beitrag von worker »

Dann so?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Eine individuelle, auf mich zugeschnittene EGV soll von der Prämisse ausgehen, dass ich meine Selbstständigkeit weiterführen kann und weiter ausbauen werde. Die von Ihnen erbrachten Beratungsvorschläge sehen jedoch nach meinem Verständnis einen Schwerpunkt in der Beendigung dieser Selbstständigkeit.

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Re: Neue EGV

#45

Beitrag von marsupilami »

:jojo:
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Re: Neue EGV

#46

Beitrag von Koelsch »

:jojo:
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Günter
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Re: Neue EGV

#47

Beitrag von Günter »

Ich hätte beim Thema Bewerbung geschrieben. Da ich nicht gleichzeitig meine Selbstständigkeit so erweitern kann, dass ich aus dem ALG II Leistungsbezug ausscheide und mich um sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten mit dem selben Ziel bewerben kann, ist die Bewerbungspflicht sinnlos, denn offensichtlich ist für meine Qualifikationen kein Arbeitsmarkt vorhanden.

Zumindest für eine Übergangszeit von einem Jahr sollten die Bewerbungen aus der EGV ausgelassen werden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Neue EGV

#48

Beitrag von worker »

Hallo zusammen,
was ist eigentlich besser für mich: EGV oder Arbeitsvermittlung?
Das möchte meine neue FM von mir wissen.
Was sollte ich Ihr sagen?
Freue mich über Tipps.
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marsupilami
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Re: Neue EGV

#49

Beitrag von marsupilami »

Ist das jetzt Dein Ernst?

Also wenn Deine FM das nicht weiß, hat sie offenbar den falschen Job.

Genauso gut könnte man fragen:
Was ist besser: Apfel essen oder mit dem Trecker zur Apfelernte fahren?

Diese beiden Dinge sind nicht zu vergleichen.

In der EGV wird im Grunde nochmal in einem Vertrag all das festgeschrieben, was beide Seiten zu tun und zu lassen haben, wenn Du Dich arbeitslos meldest und Leistungen beanspruchst.
Obwohl das alles bereits gesetzlich geregelt ist.
Bis auf ein paar "Kleinigkeiten" z.B. die genaue Anzahl der Bewerbungsbemühungen.


Die Arbeitsvermittlung ist die Tätigkeit, die die Arbeitsvermittler tun sollten, wenn jemand kommt und sagt: ich hab keinen Job.
D.h. er kukkt in seine Kartei und sagt: da sind ein paar Adressen, geh mal hin und bewerb dich dort.


Oder kann es sein, dass Du da was in den falschen Hals bekommen hast und die Frage nicht ganz richtig formuliert hast?
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Muss das sein?
worker
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Re: Neue EGV

#50

Beitrag von worker »

Sie will wissen was ich machen möchte!
Entweder EGV oder Arbeitsvermittlung.
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