Und hier vom Kreis Unna
Kosten der Unterkunft und Heizung
Die Kosten der Unterkunft und Heizung sind ebenfalls Bestandteil des Arbeitslosengeldes II und werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen (Miete bzw. Schuldzinsen aus Eigentum sowie Betriebs- und Heizkosten) übernommen, soweit diese angemessen sind. Im konkreten Einzelfall ermittelt sich die Grundmiete durch Multiplikation der Wohnfläche in m2 mal dem jeweiligen Höchstbetrag. Die Betriebskosten sowie die Heizkosten werden zusätzlich berücksichtigt und sind in der Grundmiete nicht enthalten.
Um als Alleinstehender einen Zuschlag zu den Kosten der Unterkunft erhalten zu können, sprechen Sie bitte mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner aus der Leistungsgewährung.
Angemessenheitskriterien: 1-Personen-Haushalt bis 45 m² *
2-Personen-Haushalt bis 60 m² oder 2 Wohnräume
3-Personen-Haushalt bis 75 m² oder 3 Wohnräume
4-Personen-Haushalt bis 90 m² oder 4 Wohnräume
Bei Haushalten mit mehr als 5-Personen oder einer Wohnfläche von mehr als 99 m² sollte eine individuelle Beratung erfolgen.
Stadt / Gemeinde Höchstbetrag der Grundmiete je m²
Bergkamen 4,85 €
Bönen 4,85 €
Fröndenberg 4,85 €
Holzwickede 4,85 €
Kamen 4,90 €
Lünen 5,30 €
Schwerte 4,90 €
Selm 4,90 €
Unna 4,95 €
Werne 4,85 €
* Aufgrund des besonders angespannten Wohnungsmarktes für Singlewohnungen wird nach Prüfung für Einzelwohnungen ein m² - Preis von 53 mal den Höchstbetrag der Grundmiete zurgunde gelegt (dies gilt nicht für Lünen).
http://www.arge-kreis-unna.de/index.php?id=240
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg