Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Ich denke, da empfiehlt sich inzwischen eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht. Ich empfehle für Untätigkeitsklagen immer einen Anwalt zu beauftragen - nicht weil die kompliziert sind, sondern weil der Anwalt leichter eigentlich nie Geld verdienen kann und das Amt für seine Trägheit wenigstens ein wenig "bestraft" wird. Zudem siehst Du, ob der Anwalt schnell und zügig arbeitet.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
danke für schnelle antwort dann werd ich mich mal schnellst möglich nach ein gutenanwalt umsehen und hoffe mal das sich das alles nicht noch ewig hin ziehen tut.ob die das nun raus zögern oder nicht zahlen müssen die auf jeden fall .
Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Am 24.03.2015 hat das BSG erneut entschieden: Nur wenn überhaupt kein Schlag Mithilfe im Haushalt erfolge, können an Regelbedarfsstufe 3 gedacht werden:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=179380
Insbesondere in den Absätzen 15 bis 17 finden sich die wichtigen Ausführungen.
Dabei steht in Abschnitt 17 ausdrücklich, dass die Beweislast für das Vorliegen der Regelbedarfsstufe 3 beim SH-Träger liegt!
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=179380
Insbesondere in den Absätzen 15 bis 17 finden sich die wichtigen Ausführungen.
Dabei steht in Abschnitt 17 ausdrücklich, dass die Beweislast für das Vorliegen der Regelbedarfsstufe 3 beim SH-Träger liegt!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Bei uns gibt seit endlich mal was positives , nach mehr unzähligen Aufforderung von Seiten des Anwalts wurde Anfang September endlich das Geld gezahlt , allerdings ohne Zinsen . Für die Jahre 2011 und 2012 kommt nix das werden wir einklagen müssen bzw die Klage dazu ist noch anhängig.
Willst Du den wahren Charakter eines Menschen sehen : '' GIB IHM MACHT !''
Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant
"It's time for another revolution!"
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Na endlich ist Bewegung da. Also wurde nur für die Zeit vor 2011 oder nach 2012 gezahlt?
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Wurde ja auch Zeit, dass sich da mal was tut.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Pegasus hat geschrieben:Na endlich ist Bewegung da. Also wurde nur für die Zeit vor 2011 oder nach 2012 gezahlt?
Nur vom 1.1.2013 bis Monat Septmber 2015 , aber jetzt rennt er seinem Geld schon wieder hinter her
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Da sich die Recchtslage ja nicht geändert hat, sollte Anwalt das eigentlich schnell durchdrücken können.
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Koelsch hat geschrieben:Da sich die Recchtslage ja nicht geändert hat, sollte Anwalt das eigentlich schnell durchdrücken können.
Muss Montag mal anfragen und auch mal etwas Druck machen die Klage liegt seit 2012 bei Gericht irgendwann is ja mal gut
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Post vom Sozialgericht ,Termin für mündliche Verhandlung ist vorgemerkt wenn es aber dazu kommt kann noch nicht gesagt werden
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Immerhin schon mal etwas Bewegung wieder in der Sache
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Bei dejure.org ist zu B 8 SO 14/13 R vom 23.7.2014 wohl heute eine Besprechnung (nomos.de - info also 3/2015) hinzugekommen - ich weiß nicht, ob sie hier schon bekannt ist und evtl. interessiert's:
*klick* http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... 4%2F13%20R
Entscheidungsbesprechung von
Anne Lenze, Professorin für Soziale Sicherung an der Hochschule Darmstadt und
Wolfgang Conradis, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in Duisburg:
"Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des
Bundessozialgerichts vom 23.7.2014 zu den Regelbedarfen und
die Folgen für die Praxis":
*klick* http://www.info-also.nomos.de/fileadmin ... _15_03.pdf
LG Lilith
*klick* http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... 4%2F13%20R
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Wolfgang Conradis, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in Duisburg:
"Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des
Bundessozialgerichts vom 23.7.2014 zu den Regelbedarfen und
die Folgen für die Praxis":
*klick* http://www.info-also.nomos.de/fileadmin ... _15_03.pdf
LG Lilith
Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
schon lange bekannt nur halten sich die Landratsämter nicht daranLilith hat geschrieben:Bei dejure.org ist zu B 8 SO 14/13 R vom 23.7.2014 wohl heute eine Besprechnung (nomos.de - info also 3/2015) hinzugekommen - ich weiß nicht, ob sie hier schon bekannt ist und evtl. interessiert's:
*klick* http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... 4%2F13%20R
Entscheidungsbesprechung von
Anne Lenze, Professorin für Soziale Sicherung an der Hochschule Darmstadt und
Wolfgang Conradis, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in Duisburg:
"Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des
Bundessozialgerichts vom 23.7.2014 zu den Regelbedarfen und
die Folgen für die Praxis":
*klick* http://www.info-also.nomos.de/fileadmin ... _15_03.pdf
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Endlich nach fast 5 Jahren der Abschluß des Verfahrens mein Sohn gegen das Landratsamt Tübingen.
Am Dienstag ist erstens das Gerichtsverfahren :D und das Landratsamt Tübingen hat im Vorfeld alle Bescheide ab 2011 neu berechnet und mein Sohn bekommt die Jahre 2011 und 2012 nachgezahlt :D
Jetzt muss das Gericht nur noch klären warum erst ab Mai 2011 :D da würden ja 5 Monate fehlen
Am Dienstag ist erstens das Gerichtsverfahren :D und das Landratsamt Tübingen hat im Vorfeld alle Bescheide ab 2011 neu berechnet und mein Sohn bekommt die Jahre 2011 und 2012 nachgezahlt :D
Jetzt muss das Gericht nur noch klären warum erst ab Mai 2011 :D da würden ja 5 Monate fehlen
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Was lange währt, wird endlich gut.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- kleinchaos
- Moderator
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Ich drück wie blöde
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- angel6364
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
freut mich das endlich ein grosses Licht im Tunnel ist. Die fehlenden 5 Monate werden sicherlich noch zu Gunsten Deines Sohnes beschieden.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Danke Ihr Drücker
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Re: Es wird ernst am 23.7 entscheidet das BSG
Das RBEG ist ja zum 01.01.2017 umfangreich geändert worden (Anpassung an die neue EVS 2013).
Vieles daran ist schlecht, ein Gutes gibt es aber doch:
Vieles daran ist schlecht, ein Gutes gibt es aber doch:
Quelle: Schwabe, Einzelbeträge aus den Regelbedarfsstufen ab 1.1. 2017, ZfF 2017, S. 1 ffMit der Neuregelung zum 1. 1. 2017 wird auf das Merkmal der Haushaltsführung verzichtet. Maßgeblich ist entsprechend der mittels EVS erhobenen Daten jetzt vielmehr, ob erwachsene Personen in einer Wohnung und damit in einer räumlich von anderen Unterkünften abtrennbaren Einheit leben. Abgesehen von Erwachsenen, die als Ehegatten, Lebenspartner, in eheähnlicher oder in lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft Z u sammenleben, sowie von jungen Erwachsenen, die mit ihren Eltern in Bedarfsgemeinschaft leben, werden alle Erwachsenen (grundsätzlich) der RBS 1 zugeordnet.
Die RBS 3 soll in der Sozialhilfe nur noch für Personen gelten, die in stationären Einrichtungen leben. Die Weisung 2015/1 des BMAS entfaltet daher für Leistungszeiträume ab dem 1. 1. 2017 keine Wirkung mehr. Die Anzahl der Leistungsberechtigten mit einem Regelsatz nach der RBS 3 wird sich in der HLU nach dem Dritten Kapitel des SGB XII und vor allem in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII künftig verringern.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!