Das elo-Forum rät zum Widerspruch

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Koelsch
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#226

Beitrag von Koelsch »

Gute Frage, auf die es vermutlich keine Antwort gibt, außer der richtigen Antwort - je später desto spar
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#227

Beitrag von marsupilami »

Ist eigentlich vor dem LSG Anwalts-Zwang oder darf ich da meine Auffassung des Sachverhaltes selber vertreten?
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Günter
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#228

Beitrag von Günter »

Anwaltszwang
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#229

Beitrag von marsupilami »

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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#230

Beitrag von Koelsch »

Vorm LSG kein Anwaltszwang erst vor dem BSG. Ich hatte doch gerade das "Vergnügen" vor dem LSG in einem Berufungsverfahren.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#231

Beitrag von marsupilami »

Okay.

1:1

Wer bietet mehr?
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#232

Beitrag von Günter »

Im Gegensatz zu euch hab ich keine Google Phobie und der Gockel meint Koelsch hat Recht.
Anders als in der Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht in der Sozialgerichtsbarkeit im Rechtsmittelverfahren gegen Entscheidungen des Sozialgerichts (Berufungsverfahren, Berufungszulassungsverfahren, Beschwerdeverfahren) kein Anwaltszwang bzw. kein Vertretungserfordernis. Die §§ 144 ff., 73 SGG enthalten keine den §§ 124 ff., § 67 Abs. 4 VwGO vergleichbaren Regelungen hinsichtlich des
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de ... algericht/
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#233

Beitrag von marsupilami »

Danke!

Dann wissen das jetzt alle, die hier still mitlesen.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#234

Beitrag von marsupilami »

PKH-Antrag zur 2. Regelsatz-Klage wurde abgelehnt.
Da auch schon die Beschwerde gegen die PKH-Ablehnung vom LSG zur ersten Regelsatzklage abgelehnt wurde, bin ich momentan sehr unentschlossen, was das weitere Vorgehen betrifft.

Aufgrund eines weiteren Schreibens wird vermutlich die erste Klage zur Regelsatz-Neuberechnung abgelehnt werden.
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Koelsch
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#235

Beitrag von Koelsch »

Mit einem Tässchen Tee lässt sich die Abwarterei versüssen
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#236

Beitrag von kleinchaos »

Hatte ja heute mit dem Richter eine interessante Diskussion zum Thema Regelleistungsklage. Er muss ja demnächst in dieser Sache über PKH entscheiden.
Er warf die Möglichkeit eines ER-Verfahrens vorm BVerfG in den Raum. Und man brauch dort keinen Anwalt ...
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#237

Beitrag von Olivia »

Strom zu teuer, Regelsatzanteil reicht nicht (mehr): http://www.verivox.de/nachrichten/strom ... 10639.aspx
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#238

Beitrag von kleinchaos »

Hat noch nie gereicht, ebensowenig wie Telekommunikation, Verkehr, Gesundheitspflege etc
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#239

Beitrag von marsupilami »

"ER-Verfahrens vorm BVerfG" heißt?
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#240

Beitrag von Koelsch »

Eilverfahren
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#241

Beitrag von marsupilami »

Generell: welche Möglichkeiten habe ich denn, wenn SG sagt: kann man nix machen, weil im Gesetz keine Frist festgelegt ist.
Nimm Deine Klage zurück, das wird eh nix bzw. wir weisen die Klage ab.

Wenn die mich auffordern, die Klage zurückzunehmen ist da wohl Schluß.

Wenn sie die Klage abweisen, kann ich mich - vermutlich - beim LSG "beschweren".
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#242

Beitrag von Günter »

Wenn die dich zur Klagerückname auffordern, dann verlierst du alle Rechte aus dem Verfahren.

Wenn du sagst nein, ich möchte ein urteil um weiterzuklagen, dann bleiben dir alle Optionen offen.

Verzweifelte Aufgabe und Depris oder mit Löwenherz weitergekämpft.

Ich kann mich erinnern, dass es früher Entscheidungen gab, die für alle erst ab Urteil galten, außer für die, die bereits vor dem Urteil im Rechtsstreit lagen.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#243

Beitrag von marsupilami »

Mir ist das egal, ob ich aufgrund meiner Klage eine Nachzahlung bekomme und für wie lange.
Es ist mir auch vom Prinzip her egal, ob bei der Rechnerei nur zweiEuroFuffzig rauskommen oder siebenunddreißigzwanzig oder was auch immer.

Für mich ist die Sauerei, dass diese - Finger stillhalten, tief durchatmen - sich ein Jahr Zeit lassen wollen, für etwas was man auch in 6 Monaten hätte hinbekommen können, wenn nicht gar noch schneller.

Sie haben das ja offenbar unter Uschi schon mal hinbekommen.

Wie schnell waren die entsprechenden Gesetze durch zur Bankenrettung?
Aber die Bedürftigen läßt man hängen.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#244

Beitrag von Günter »

Wir sind nicht systemrelevant. Uns kann man alternativlos verhungern lassen.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#245

Beitrag von kleinchaos »

Ist mir ja auch klar. Aber es besteht die theoretische Möglichkeit.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#246

Beitrag von marsupilami »

Beide Regelsatzberechnungs-Klagen wurden abgewiesen.

Interessant dabei:
Ich hab ja zwei Klagen eingereicht.
Erste Ende Dez gegen den Änderungsbescheid, der den neuen Regelsatz ab 1.1.2016 zum Gegenstand hatte.
Zweite im Juli gegen den WB-Bescheid für Juli 16 bis Juni 17.

In beide Urteilen ist der erste Absatz völlig identisch, obwohl es um 2 verschiedene Bescheide / "Tatbestände" geht.

Was mich am meisten ärgert:
"Zwischen den Beteiligten steht die Höhe der Leistungen nach dem SGB II im Streit".
Offenbar will die Richterin gar nicht darauf eingehen, dass ich im Grund nicht gegen das JC klage, sondern gegen "höheren Ortes".

Ich mag nicht mehr.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#247

Beitrag von Koelsch »

Verständlich, da wird man mürbe gemacht.

Richterin weiß eben leider auch, wenn ich Recht gebe, dann landet das in de Berufung. Also muss ich eine ellenlange und sehr fundierte Urteilsbegründung schreiben oder sogar eine Richtervorlage ans BVerfG, weil eben die Regelsatzermittlung nicht (mehr) verfassungsgemäß erfolgt.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#248

Beitrag von tigerlaw »

Wampe hat geschrieben:
Koelsch hat geschrieben:Richterin weiß eben leider auch, wenn ich Recht gebe,
Kann sie ja gar nicht, hat sie keine gesetzliche Grundlage für.
Sie kann nur ans BVerfG vorlegen oder abweisen.
Letzteres ist weniger Arbeit.
Dann muss man in die Berufung (wenn es um mehr als 750 € geht [andererseits: Die Frage ist über einen BWZ hinaus virulent]), und dann kann man sich selber auf den steinigen Weg nach Karlsruhe machen.

Ich habe auch noch eine Klage hier liegen und weiß immer noch nicht den richtigen "Pack an" ... :1: :1:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#249

Beitrag von marsupilami »

Ihr dürft mich für ein Weichei oder von mir aus auch Looser halten, ich werde diese Klagen nicht weiter verfolgen.

Bereits im Zuge der ersten Klage wurde eine Beschwerde beim LSG Stuttgart gegen die Verweigerung der Gewährung der PKH beim SG Stuttgart abgeschmettert.

Somit kann ich mir einen Gang zum LSG in dieser Sache sparen.

Also werde ich mich heute meiner Ablage widmen und diese Unterlagen einmotten.


Besten Dank für Zuspruch und Unterstützung.
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Re: Das elo-Forum rät zum Widerspruch

#250

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, das hat mit Weichei herzlich wenig zu tun. Ich hab auch keine Ahnung, wie man da weitermachen sollte.
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