PWK Unfall bei der Eingliederung - wer zahlt

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
Malergeselle
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PWK Unfall bei der Eingliederung - wer zahlt

#1

Beitrag von Malergeselle »

Da ich gerne im Vorfeld Bescheid weiß,kann mir jemand bestimmt helfen,der damit schon Erfahrungen hatte. :Daumenhoch:

Folgendes,bisher konnte ich es immer vermeiden den privaten PKW für die jeweilige Firma nutzen zu müssen.
In meinem Beruf trifft man sich morgens an der Werkstatt und fährt von da aus mit den Firmenwagen zur Baustelle.
Soweit sogut.
Am Montag fange ich mein nunmehr 3te Probearbeiten an und wie ich eben erfahren habe soll ich nicht zur Werkstatt sondern direkt zur Baustelle fahren. :4: Was in einer Großstadt ist usw,ihr kennt das Theater.

Ich konnte im Vorfeld dem Arbeitgeber nicht sagen,das ich generell nicht mit dem Privat PKW fahre,zudem in der Stellenanzeige nichts von einem eigenen Fahrzeug stand. Das kläre ich dann am Montag lieber persönlich,vieleicht hat sich ab dann auch das Probearbeiten erledigt. :1:

Nun die Frage,wer kommt für die Kosten auf,wenn ich auf der Hin bzw Rückfahrt einen Unfall verursache ?
Der Arbeitgeber wo ich das Probearbeiten mache,oder das Arbeitsamt ?

In der Regel kommt ja der Arbeitgeber für den Unfallschaden auf,wenn ich auf seine Anweisung hin mit dem PKW fahre.
Aber in diesem Fall weiß ich nicht weiter,finde dazu auch nichts im Net.

Mittlerweile scheint das in meinem Beruf üblich zu sein,das sich die AG die Firmenwagen sparen und jeder MA mit seinem eigenen fahren muss. :never:
Da mein jetziger bald 17 wird und 200.000 runter hat möchte ich das eh nicht , auch weil ich die letzten 3 Jahre noch richtig Geld in das gute Stück investiert habe. :unschuld:
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Koelsch
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Re: PWK Unfall bei der Eingliederung - wer zahlt

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich vermute, weiß es aber nict, die Probearbeit wird als Dein "Privatvergnüben" angesehen, zu dem Du aber wegen Jobsuche "verprlichtet" bist. Daher befürchte ich, auf evtl. Unfallschäden bleibst Du sitzen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: PWK Unfall bei der Eingliederung - wer zahlt

#3

Beitrag von Malergeselle »

Okay,da macht mir aber einer Mut. :ohnmacht:
Ich merke immer mehr,man ist am Ende immer der Dumme.
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Koelsch
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Re: PWK Unfall bei der Eingliederung - wer zahlt

#4

Beitrag von Koelsch »

Es bringt ja nix, hier nach meiner Meinung grundlosen Optimismus zu verbreiten. Ich geb halt meine Ansicht wieder, die aber, wie ich sagte, mehr aus dem gut gefüllten Bauch als aus dem Wissen kommt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: PWK Unfall bei der Eingliederung - wer zahlt

#5

Beitrag von Günter »

Ich frag mal andersrum. Was wäre, wenn du keinen eigenen PKW hättest? Fällt das Probearbeiten dann aus?

Kommst du mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Baustelle?

Im Übrigen, wenn du mit dem PKW zur Firma fährst und dann mit dem Firmenwagen zur Baustelle hast du auch ein Problem.

Auf dem Weg zur Arbeit bist du zwar über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, aber dein PKW ist dein Vergnügen. Schäden zahlt entweder der Unfallgegner. so er denn Schuld hat, oder der Malergeselle, weil er noch Farbreste auf der Pupille hat.

Die Frage nach den Kosten für den putten PKW hat sich auch erübrigt, wenn dich die BA zu einer Maßnahme schickt. Du bist versichert, dein Auto nicht.

Du kannst ja mal höflich fragen, die Antwort wird dir trotzdem nicht gefallen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: PWK Unfall bei der Eingliederung - wer zahlt

#6

Beitrag von Malergeselle »

Ich frag mal andersrum. Was wäre, wenn du keinen eigenen PKW hättest? Fällt das Probearbeiten dann aus?
Kommst du mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Baustelle?

Die Frage stellt sich doch nicht,da dem nicht so ist.
Im Übrigen, wenn du mit dem PKW zur Firma fährst und dann mit dem Firmenwagen zur Baustelle hast du auch ein Problem.
Wie kommst du denn da drauf,das hatte ich doch nicht geschrieben,ich fahre direkt zur Baustelle.
Auch wird es andere Kollegen geben,die an diesem Tag mit dem Firmenwagen zur Baustelle kommen.
Das sehe ich ja am Montag.
Auf dem Weg zur Arbeit bist du zwar über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, aber dein PKW ist dein Vergnügen. Schäden zahlt entweder der Unfallgegner. so er denn Schuld hat, oder der Malergeselle, weil er noch Farbreste auf der Pupille hat.
Irrtum. So stimmt das nicht .Siehe hier:
http://www.firmenauto.de/dienstfahrt-mi ... 78497.html
http://www.zeit.de/karriere/2010-02/arb ... iche-fahrt

Mein "Vergnügen" beinhaltet nur der Weg bis zur Werkstatt,nicht zur Baustelle,da diese ja mal in Pussemuckel oder noch weiter weg sein könnte.
Meine Arbeitsstätte ist immer der Standort,wo die Werkstatt ist.
Auch weil man sich dort treffen muss,um Werkzeug bzw Material einzuladen.

Ich habe kein Problem damit,was auch normal ist,mit dem PKW zur Werkstatt und gut ist,mein Problem ist die Anweisung direkt zur Baustelle.
Am Montag frage ich mal die Kollegen wie die das machen (müssen) und dann muss ich eben abklären das ich den privaten PKW nicht nutzen werde.
Dann werde ich ja sehen was auf mich zukommt.

Aber ich sag ja,das hat sich alles massiv verschlechtert,die wollen alle an einem sparen sparen sparen......
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Günter
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Re: PWK Unfall bei der Eingliederung - wer zahlt

#7

Beitrag von Günter »

Der Weg zur Arbeit ist keine Dienstfahrt und wenn der Chef bestimmt, die Arbeit beginnt auf der Baustelle, dann ist die Baustelle die Betriebsstätte. Die Fahrt von zu Hause zum Arbeitsort ist dein Privatvergnügen.

Und nur weil du ein Auto besitzt heißt es nicht du musst es auch benutzen.
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Re: PWK Unfall bei der Eingliederung - wer zahlt

#8

Beitrag von Malergeselle »

Der Weg zur Arbeit ist keine Dienstfahrt und wenn der Chef bestimmt, die Arbeit beginnt auf der Baustelle, dann ist die Baustelle die Betriebsstätte. Die Fahrt von zu Hause zum Arbeitsort ist dein Privatvergnügen.
Nein,du irrst dich.
Laut dem Stellenangebot ist die Werkstatt die Arbeitsstätte.
Ansonsten hätte ich mich da auch garnicht erst beworben. :zwinker:

Und eins weiß ich,solange mein Name im Fahrzeugbrief steht,entscheide immer noch ich ob ich mit dem PKW zur Baustelle fahre oder nicht.
Ich finanziere dem AG doch nicht seine Anfahrtskosten. Die er sich vom Kunden natürlich bezahlen lässt.

Von Kollegen weiß ich,das deren Arbeitgeber teilweise weder :
* die 30 Cent Kilometergeld rausrücken
* noch Benzingeld
* weder Knöllchen bezahlt werden
Die bekommen am Jahresende nur einen Schrieb fürs das Finanzamt wegen der Einkommensteuererklärung.
Doof für die die keine machen,so wie meiner einer,bei dem sich das nicht lohnt (zuletzt 1 Euro wiederbekommen)

Aber genug abgeschweift und wieder mal von der eigentlichen Frage abgekommen..... :unschuld:
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Koelsch
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Re: PWK Unfall bei der Eingliederung - wer zahlt

#9

Beitrag von Koelsch »

Da hat Malergeselle wohl Recht - bei wechselnden Einsatzstätten zählt die Fahrt zur jeweiligen Einsatzstelle als Dienstfahrt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: PWK Unfall bei der Eingliederung - wer zahlt

#10

Beitrag von Günter »

So so
4. Beginn und Ende der Arbeitszeit an der Arbeitsstelle
Die Arbeitszeit beginnt und endet an der Arbeitsstelle, sofern zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer keine andere Vereinbarung getroffen wird. Bei Baustellen von
größerer Ausdehnung beginnt und endet die Arbeitszeit an der vom Arbeitgeber im
Einvernehmen mit dem Betriebsrat zu bestimmenden Sammelstelle.
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/r ... baugewerbe

Das würde bedeuten dass ich und alle mir bekannten Innungskollegen jahrzehntelang meine Leute besch**** habe.

Der Arbeitsbeginn ist auf der Baustelle, es sei denn der Angestellte hat vorher die Firma aufzusuchen. Das kann sich aber kein Betrieb leisten, denn dann sind täglich 2 Std (oder mehr) Arbeitszeit flöten.
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Re: PWK Unfall bei der Eingliederung - wer zahlt

#11

Beitrag von Malergeselle »

Dem ist auch so,mir fiel eben ein,das ich in jüngeren Jahren netterweise für meinen damaligen Chef mit meinem PKW von der Werkstatt zu den Baustellen gefahren bin.

Und irgendwann habe ich ihn gefragt wie es denn wäre von wegen Unfall mit dem PKW.
Erst war er derselben Ansicht wie Günther,hat sich dann aber bei seiner Versicherung schlau gemacht und tags drauf durfte keiner mehr von uns mit dem Privatwagen zur Baustelle und wer trotzdem gefahren ist um von da aus direkt nach Hause zu fahren hat dies auf eigenes Risiko gemacht.

Seitdem habe ich immer einen Firmenwagen gehabt. :zwinker:

Aber ich kläre das mal Montag ab und frage erstmal dessen Mitarbeiter wie die zur Baustelle kommen.
Der Arbeitsbeginn ist auf der Baustelle, es sei denn der Angestellte hat vorher die Firma aufzusuchen. Das kann sich aber kein Betrieb leisten, denn dann sind täglich 2 Std (oder mehr) Arbeitszeit flöten.
Wieder Unsinn.
Seit 35 Jahren ist bei mir Arbeitsbeginn auf der Werkstatt.
An und Abfahrten werden finanziell seperat abgegolten.
In der Regel 1 Fahrt auf den Arbeitgeber (mit Auslöse für den Arbeitnehmer) und eine Fahrt geht auf den Arbeitnehmer.
Das würde bedeuten dass ich und alle mir bekannten Innungskollegen jahrzehntelang meine Leute besch**** habe.
Das kommt vor und recht häufig. :lachen1:
Zuletzt geändert von Malergeselle am Fr 16. Dez 2016, 20:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: PWK Unfall bei der Eingliederung - wer zahlt

#12

Beitrag von Günter »

na klar, du hast Recht und jeder des was anderes sagt ist blöd und labert Unsinn.
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Re: PWK Unfall bei der Eingliederung - wer zahlt

#13

Beitrag von Malergeselle »

Ja,dem ist so,Schön das du das endlich einsiehst. :trost:
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Günter
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Re: PWK Unfall bei der Eingliederung - wer zahlt

#14

Beitrag von Günter »

Du meinst also die ganzen Maurer, Fliesenleger, Rohrleger und was sich so alles auf den Baustellen rumtreibt sind blöde, nur du hast den Durchblick.
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Re: PWK Unfall bei der Eingliederung - wer zahlt

#15

Beitrag von Malergeselle »

@ Günter
Sei mir nicht böse,aber ich wäre dir sehr verbunden wenn du mir auf meine Fragen nicht mehr " hilfst".
Wärst du so nett ? Das bringt meiner Ansicht nichts und du beharrst ( wie ich auch ) auf deiner Meinung und ich erkenne keinen Sinn darin.
Außerdem meine ich an deinem Schreibstil zu erkennen das du schnell auf 180 und auf Krawall gebürstet bist.
Ist nur meine Meinung,muss nicht mit anderen ANsichten übereinstimmen.

@All
Ich selber kenne Dutzende Firmen aller Gewerke und bisher ist mir nur bei den Malern massiv aufgefallen,das deren Chefs die armen Hunde mit ihren eigenen PKWs fahren lassen.
Mir ist jedoch KEIN einziger Schreiner oder Elektrobetrieb (in meinem Umfeld) bekannt wo das so ist.
Auch ist diese Ablöse der Fahrzeit scheinbar ein Malerding.
Die mir bekannten Schreiner und Elektrobetriebe fahren während der Arbeitszeit (auch zu den weite entfernten Baustellen ) von der Werkstatt zur Baustelle und auch wieder zurück.
Manche waren keine 5 Std. auf der Baustelle und uns hat es auch gewundert warum bei denen das so gehandhabt wird.

Da du von Fliesenlegern und Instalationsbetrieben schreibst,auf meinen letzten 3 Baustellen waren diese Gewerke nach uns auf der Baustelle und vor uns wieder weg.(nach 8 uhr da und vor 15.30 Uhr weg)
Also erzähl mir keinen.
, nur du hast den Durchblick.
Ich habe für mich selber den Durchblick weil ich 35 Jahre Baustellenerfahrung habe.
Du meinst also die ganzen Maurer, Fliesenleger, Rohrleger und was sich so alles auf den Baustellen rumtreibt sind blöde,
Mit diesen Gewerken habe ich nichts am Hut,es geht sich jetzt auch nicht um diese Gewerke,meine Fragestellung bezog sich rein auf mich,
meine Person,mein Gewerk und meine persönliche Lage.
Alles andere geht mich nichts an und ist für mich off Topic.
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Günter
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Re: PWK Unfall bei der Eingliederung - wer zahlt

#16

Beitrag von Günter »

Nur mal so als Tip , es gibt einen Rahmentarifvertrag, da steht etwas unter $10Abs2 aber das gilt vermutlich nur für Normal Arbeitnehmer, du hast ja Sonderrechte.
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Re: PWK Unfall bei der Eingliederung - wer zahlt

#17

Beitrag von Malergeselle »

Und weiter geht der OF TOPIC Thread. :lachen1:

:mrgreen2: Mir liegt der Rahmentarifvertrag der Maler der Lackierer vor. :trost:
Ich habe keine Sonderrechte,kenne mich im Gegensatz zu dir mit den (handwerkl.) Gewerken und deren Abläufen ,auch auf der Baustelle bzw den vorbereitenden Maßnahmen scheinbar erheblich besser aus.

Aber das ist nicht deine Schuld,du kannst eben als Nichthandwerker nicht alles wissen.

Du willst mir deine Ansichten aufzwingen,zudem mir einreden das ich bei allem Unrecht habe,obwohl meine bisherige Berufserfahrung
(in bzw mit unterschiedl. Gewerken) etwas anders sagt.
Ist schon in Ordnung.Du hast Recht und ich habe meine Meinung.

Weiterhin viel Spass hier ,ich verabschiede mich :frieden1: und hole mir die Tips und Anregungen dort,wo man sie mir nicht rechthaberisch aufzwingen will.
Auch geht mir das ganze off Topic von Günter auf den Nerv. Der kommt bei der relevante Anfangs-Frage nicht auf den Punkt .
Und das muss ich mir nicht antun,dafür ist das Leben zu kurz,von daher :kaffee:

Dann noch vielen Dank an alle anderen Netten,die mir mit Tips und Ratschlägen helfen konnte. :Super:
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Re: PWK Unfall bei der Eingliederung - wer zahlt

#18

Beitrag von Günter »

§10Abs 2
2. Die Arbeitszeit beginnt und endet an der vom Arbeitgeber benannten Arbeitsstelle.
Das sind Baustelle oder Werkstatt.
http://www.fahrzeuglackiererforum.de/ra ... debfa5d95e&
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Re: PWK Unfall bei der Eingliederung - wer zahlt

#19

Beitrag von marsupilami »

Nu' isser wech!

Hättste ihn doch in seinem Glauben gelassen!
Die eigentliche Ursprungsfrage war doch schon geklärt, dadurch dass er sich selbst die Antwort gegeben hat:
er klärt das mit den Kollegen auffer Baustelle ab.
Punkt.
Feddich!
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Re: PWK Unfall bei der Eingliederung - wer zahlt

#20

Beitrag von Günter »

Was soll der Quatsch? Die Regelung ist eindeutig, Arbeitsbeginn ist auf der Baustelle. Wie er dahinkommt ob mit dem Tretroller oder Privatjet ist sein Problem. Die gesetzliche Unfallversicherung haftet für Personenschäden auf dem Weg von und zur Arbeit. Schäden am PKW sind weder von der Unfallversicherung noch vom Arbeitgeber gedeckt. Der Arbeitsweg ist eindeutig keine Dienstfahrt.

Ich kann doch keine falsche Antwort geben, nur um einem User zu gefallen.
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Re: PWK Unfall bei der Eingliederung - wer zahlt

#21

Beitrag von marsupilami »

Brauchst Du doch auch nicht.

Er hatte sich doch schon entschieden, Montag die Kollegen zu fragen, wie das dort gehandhabt wird.

Wenn das dort bzw. in der Vergangenheit des Malergesellen anders gehandhabt wird/wurde, als Du das in Deiner aktiven Zeit gehandhabt hast, anders als es im RTV steht, ....
alles nicht Dein Bier.

Wo kein Kläger, da kein Richter.
Aus die Maus.


Wozu also die Aufregung?
Wer nicht will, hat schon.
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Re: PWK Unfall bei der Eingliederung - wer zahlt

#22

Beitrag von Günter »

Marsu, es geht nicht darum, was der Malergeselle mit seinen Kollegen bequatscht. Das Forum hat auch eine Außenwirkung.

Da liest dann ein anderer Betroffener, dass der Malergeselle hier schreibt: "Die Fahrt zur Arbeit ist eine Dienstfahrt, damit haftet der Arbeitgeber für Schäden an meinem PKW."

Gegen solche Falschaussagen wehre ich mich. Es geht nicht darum, dass sich jemand ans Bein gepinkelt fühlt, sondern darum, dass wir versuchen nach besten Wissen zu antworten.
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Re: PWK Unfall bei der Eingliederung - wer zahlt

#23

Beitrag von Koelsch »

So isses, und auch nach meiner Meinung hat der Malergeselle hier ausgesprochen seltsame Vorstellungen geäußert.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: PWK Unfall bei der Eingliederung - wer zahlt

#24

Beitrag von Breymja »

Möchte nicht quertreten, aber auch aus meinem Umfeld, insbesondere mein Vater als Maschinenbauschlosser, der gerne auch mal am Bau arbeiten muss, wenn es um seinen Stahl geht, fährt von der "Werkstatt" / Firmenzentrale zur Baustelle und das ist währenddessen eine Dienstfahrt. Direkt würde er niemals fahren, wird auch nicht von ihm verlangt. Allerdings ist dieser Beruf hier nicht erwähnt worden und vermutlich etwas anderes - mit Handwerk kenne ich mich leider nicht aus. Allerdings kamen Maler und Elektriker bisher auch immer mit Dienstwagen hier an :1:

Die Fragestellung an sich wäre aber ja damit beantwortet gewesen, das Privatfahrzeug schlicht nicht zu nutzen, weil das nicht verlangt werden kann.
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Re: PWK Unfall bei der Eingliederung - wer zahlt

#25

Beitrag von Günter »

Die Frage war anders. Der Chef verlang (gem Tarifvertrag korrekt) den Arbeitsbeginn auf der Baustelle. Damit ist die Fahrt von Zuhause zur Baustelle eine Privatfahrt. Der AN ist per gesetzlicher Unfallversicherung auf dem Weg zur Arbeit versichert, nicht aber das Auto.

Korrekt wie du es schilderst, wenn du erst zur Firma und dann per Anordnung mit deinem Privatwagen zur Baustelle fährst, dann ist es eine Dienstfahrt.
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