Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#276

Beitrag von Koelsch »

Falsch nach meiner Meinung, als Selbstständiger kannst Du nicht zurück, Du musst in einen sv-pflichtigen Job wechseln, nur dann geht's bis max. 55 Jahre (Ausnahme, der/die "Alte" kann beim Ehepartner in die Familienversicherung schlüpfen - aber dann is nix mehr mit Einkommen)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#277

Beitrag von Olivia »

Wirklich? Oh nein. :ohnmacht:

Übrigens, hätte mich früher jemand gefragt, ob stallpflichtig (H4) und privat versichert (Luxusklasse) zusammen geht, hätte ich nein gesagt.
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Günter
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#278

Beitrag von Günter »

Olivia hat geschrieben:Wirklich? Oh nein. :ohnmacht:

Übrigens, hätte mich früher jemand gefragt, ob stallpflichtig (H4) und privat versichert (Luxusklasse) zusammen geht, hätte ich nein gesagt.
Das ist Klugscheißerei, denn die Geier seriösen Versicherungsvertreter sind darauf geschult ihren Opfern Kunden einzureden, wie preiswert die PKV doch sei und wie toll die Leistungen sind. Die dussligen Opfer werden eingelullt und umgarnt. Und kommen später nicht wieder aus dem Netz.

http://www.finanztip.de/pkv-rueckkehr-gkv/
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Hilfesuchender
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#279

Beitrag von Hilfesuchender »

Dann kann ich mir gleich die Kugel geben wenn ich in die GKV wechseln könnte, ausserdem würde ich bei meinen Medis NUR 40.- Euro sparen und ob die GVK das mit macht mit den Medis auf Dauer wäre bei meiner Meldung an die Arge schon fraglich geworden. Zumal ich BESSERE Ärzte habe, keine Anmeldung bei Krankheit ( Arztbesuch ) brauche und im Ernstfall 2-Bett-Zimmer und Proffessor bekomme. Bin 58 jetzt und die Kasse zahlt ALLES seit 19 Jahren !!!
Aber das war ja nicht meine Frage,- Sorry.

LG und einen schönen Feiertag
Olivia
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#280

Beitrag von Olivia »

Hilfesuchender hat geschrieben:Bin 58 jetzt und die Kasse zahlt ALLES seit 19 Jahren !!!
Ich dachte, die PKV weigert sich über längere Zeiträume zu zahlen?
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marsupilami
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#281

Beitrag von marsupilami »

Das ist der Aufhänger
Hilfesuchender hat geschrieben:hatte eine Beitragserhöhung meiner PKV erhalten und dieses 2 Wochen später dem SB dies mitgeteilt. Beitrag wurde nicht angepasst und die 5..- Euro mehr im Januar können es nicht sein.
für diese Frage:
Hilfesuchender hat geschrieben:Wie lange muß ich denn dem SB noch Zeit lassen ? Erhöhung war 132.- Euro. Danke erstmal. LG
Nochmals hinschreiben.
Betonen, dass die KK drängelt, dass Rückstände entstehen, die im Ernstfall eh vom JC zu tragen wären.
bzw. dass Du mit den entsprechenden Beträgen nicht in Vorleistung gehen kannst.

Frist setzen.
max 4 Wochen.
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tigerlaw
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#282

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben:
Hilfesuchender hat geschrieben:Bin 58 jetzt und die Kasse zahlt ALLES seit 19 Jahren !!!
Ich dachte, die PKV weigert sich über längere Zeiträume zu zahlen?
Nein, das darf sie natürlich nicht. Wenn es notwendig ist, dann greift ihr Leistungsversprechen. Zumindest solange, wie die Prämien gezahlt werden. Das ist das grundlegende "Synallagma", der Leistungsaustausch.

Sollte eine Versicherung das machen wollen, dürfte ihr umgehend das Versicherungsaufsichtsamt kräftigst auf die Finger schlagen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#283

Beitrag von Olivia »

Das möchte ich hoffen. Man darf auch hoffen, dass die Versicherung nicht zu irgendwelchen Tricks greift, um den "Schadensfall" loszuwerden (in die GKV, zur Konkurrenz) oder Sand ins Getriebe zu streuen (Zahlungsverschleppung, Unterlagen kommen weg).
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marsupilami
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#284

Beitrag von marsupilami »

Es geht nicht um die Scheiß-Versicherung, es geht nicht darum ob sie zahlt oder nicht.
Es geht nicht um die Tricks der Versicherungen.
Es geht nicht um Zahlungsverschleppung.
Es geht nicht um Private und/oder Gesetzliche Versicherung.


Es geht einzig und allein um die Frage:
Wie lange darf sich das Jobcenter Zeit lassen, eine Veränderungsmitteilung (hier höhere Vers.Prämie) zu bearbeiten?
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Olivia
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#285

Beitrag von Olivia »

Prinzipell geht es um die Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb! Doch auch daran habe ich langsam meine Zweifel!!!!!
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marsupilami
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#286

Beitrag von marsupilami »

Dann halt doch einfach die Finger still!
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Günter
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#287

Beitrag von Günter »

Warum?
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Olivia
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#288

Beitrag von Olivia »

Das frage ich mich auch.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#289

Beitrag von Hilfesuchender »

Hallo,- wurde das Gesetz geändert zum 01.01.2017 ? Müssen nicht mehr 50 % vom Basistarif gezahlt werden ? Der Bescheid ist zwar gekommen, aber eine Nachzahlung gab es nicht und vor allem zahlt das JC den Zuschuss nicht mehr selbst an meine PKV. Mir gehen nun ca. 45.- Euro ab. LG
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#290

Beitrag von Koelsch »

Ja, der § 26 SGB II wurde geändert. Auf den ersten Blick aber isat es bei den 50% Basistarif geblieben.

Ich meine, ich hätte dazu auch schon eoinen Kommentar bekommen, ich schau mal morgen, vielleicht werd ich dann schlauer.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#291

Beitrag von Hilfesuchender »

Hallo Koelsch,- Fakt ist, dass es eine Erhöhung gab bei meiner PKV in Höhe von 134.- € und das bedeutet für mich 95.- € mehr selbst zahlen. Ein Glück, dass ich mehr Geld verdienen kann, sonst hätte ich ein Problem. Momentaner Betrag zum Überleben ohne Nebenverdienst: 14,86 €. LG und Danke
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#292

Beitrag von Hilfesuchender »

PKV, Miete, Strom
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#293

Beitrag von Hilfesuchender »

Schönen Abend ! Muss arbeiten.
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tigerlaw
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#294

Beitrag von tigerlaw »

Wenn Deine PKV-Absicherung (ohne Pflegepflichtversicherung) jetzt mehr als 341,50 € kostet (vgl. z.B. http://www.finanztip.de/pkv-basistarif/), dann ist der darüber hinausgehende Betrag von Dir zu leisten.

Und beachte: Die Selbstbeteiligung (z.B. 500 € oder 1.200 € oder 3.600 p.a.) zählt nicht zu den KV-Prämien, die vom JC zu tragen wären!
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#295

Beitrag von Olivia »

Wechsel in Basistarif? Dann allerdings Patient 3. Klasse!
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#296

Beitrag von Hilfesuchender »

Hallo,- Selbstbeteiligung habe ich nicht, denn mein BESTER Versicherungsmanager hatte mir die jetzige dringend angeraten. Vorher hatte ich eine mit Selbstbeteiligung. Das war ein Riesenglück für mich. Zum Thema: habe keinen Hinweis des SB erhalten auf welchen § oder einer Gesetztsänderung sich das beruft. Einspruch erheben und klagen ( sowie der RA, dem wir das zu verdanken haben, dass wir den Zuschuss von 50 % des Basistarifes bekommen ) ? @@@ Das muss doch einem vorher mitgeteilt werden, dass es ab dem 01.01.2017 nur noch 341,50 € als Zuschuss gibt oder etwa nicht ??? @@@ Hatte die Möglichkeit meinen Tarif zu ändern ( 5 Vorschläge der PKV lagen vor !!! ). Der Basistarif wird immer teurer sein, dass kann sich eine gute Versicherung nicht leisten wenn dieser billiger wäre als der reguläre Beitrag des VN. LG
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#297

Beitrag von Olivia »

Was sagt denn der Vers. Manager?
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#298

Beitrag von Hilfesuchender »

Hiermit ergebe ich Widerspruch gegen den o. g. Bescheid, da ich nicht informiert wurde, auf welcher Verordnung, Gesetzänderung oder sonstiges sich Ihr Bescheid beruft bzgl. dem Zuschusses zur PKV.

Zusätzlich wurde ich nicht informiert, dass es ab dem 01.01.2017 eine gravierende Änderung bzgl. der Zuschüsse zu meiner PKV geben wird !

Hatte von meiner Versicherung " 5 Vorschläge " erhalten zur Beitragsreduzierung und der Leistungen !

Diese konnte ich ja letztlich nicht wahr nehmen, da ich nichts erfahren hatte von meinem zuständigen SB bzgl. der bereits gravierenden Änderung.

Bitte Sie daher um schnellstmögliche Beantwortung meiner Themen bis 04.02.2017

mit freundlichen Grüssen
Olivia
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#299

Beitrag von Olivia »

Widerspruch wird nichts nützen, da das Jobcenter nur die Rechtslage anwendet. Auf den eLB schriftlich von sich aus zukommen müssen die meiner Meinung nach (leider) nicht.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#300

Beitrag von Hilfesuchender »

Der Versicherungsmanager sagt, dass man mich hätte informieren müssen seitens des JC nach einreichen meiner Unterlagen beim SB. APROPO SB: Vertretung.....................

Shit
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