kosten von Kopien beim LSG

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der ratlose
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kosten von Kopien beim LSG

#1

Beitrag von der ratlose »

hallo,
ich habe da eine komische Sache.

Ich habe gegen die 3 Richter eines Senats einen Befangenheitsantrag gestellt.
Dieser wird nun von einem anderen Senat behandelt.

Nun habe ich Post erhalten, das das LSG Kopien (von zwei meiner Schriftsätze die ich per Fax eingereicht hatte),auf meine Kosten erstellt hat und der Beklagten zur Stellungnahme zugeleitet hat. (50 Cent pro Seite, also insgesammt 13 €)

Die Beklagte ist aber das Jobcenter, wieso bekommen die jetzt die Schriftsätze des Befangenheitsantrages zur Stellungsnahme und warum soll ich für die Kopien bezahlen?
Upstocker
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Re: kosten von Kopien beim LSG

#2

Beitrag von Upstocker »

Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verlangt, dass dem ablehnenden Beteiligten, bzw. den streitbeteiligten Parteien Gelegenheit gegeben wird, zu der Äußerung des Richters Stellung zu nehmen. Inhalt um Umfang der dienstlichen Äußerung liegen im Ermessen des Gerichts.
Es ist dein Befangenheitsantrag. Wer die Musik bestellt, der bezahlt die auch. Das sind erst mal deine außergerichtlichen Auslagen. Soweit ich die
Literatur dazu verstanden habe, ist der Befangenheitsantrag Teil des gesamten Verfahrens und bei für dich erfolgreicher Entscheidung in der Hauptsache kannst du deine Auslagen geltend machen. Bei Ablehnung deines Antrags bleibst du nach §97 ZPO darauf sitzen.
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Koelsch
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Re: kosten von Kopien beim LSG

#3

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: kosten von Kopien beim LSG

#4

Beitrag von Günter »

Einerseits behauptet du ständig, das JC steckt dir zig Tausende € steuerfrei in den Allerwertesten und dann machst du dir wegen ein paar Kröten das Händchen naß. Wie passt das zusammen?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
der ratlose
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Re: kosten von Kopien beim LSG

#5

Beitrag von der ratlose »

Das ist recht einfach,

ich lasse mir nicht gerne Geld wegnehmen, ob geschenkt oder nicht.

@ upstocker.
Es ist ein Fall den ich nicht gewinnen kann, ich muß aber durch die Instanzen ziehen um vors Verfassungsgericht zu gehen.

Es ist einer von vielen.
Das LSG hat in einem Beschluss ganz klar ausgeführt wann die kinder zu einer temporären BG kommen, und das die Gelder dann nach vorlage der Fahrkarte zeitnah so überwiesen werden müssen das sie dann zur Verfügung stehen müssen.

Und dann hat sich die Sachbearbeiterin noch am Morgen, wo die Kinder schon im Zug auf dem Weg zu mir waren hingestellt und gesagt das ihr der Beschluss des LSG völlig egal ist und sie nicht zahlen will und auch keinen Scheck ausstellt.
Daraufhin musste ich bei den Kindern anrufen und ihnen absagen und sie mussten umdrehen.

Hintergrund ist der, das das LSG in einem vorherigen Beschluss ausgeführt hatte das wenn ich die Gelder für die temporären BGs auslegen könnte, oder sie mir leihen könnte ich diese nicht in einem EA Verfahren geltend machen könne und die endgültige Bescheidung abwarten müsse.
Ich müsse auch nicht arbeiten,ich solle das Geld das ich für die Fahrt zur Arbeit benötige lieber für das Umgangsrecht "auslegen"
und dürfte auch keine einzige Betriebsausgabe tätigen.
Wenn das JC dann abschließend beschieden hätte und mir die Kosten erstattet könne ich das ja nachholen .

Also stehe ich jetzt vor dem LSG und fordere die Summe für die temporäre BG ein, da das LSg uns diese ja vorher zugesprochen hatte.
Jetzt hat die temporäre BG nicht stattgefunden, also kein Geld. Ein Argument das ich nachvollziehen kann.
Was aber nun, ich hatte einen Beschluss des LSG der besagte das sie vorher zahlen mussten.
Wenn eine SB sich trotz Beschluss einfach hinstellen kann und sagt das sie nicht zahlt, und dann auch nicht zahlen muß weil deswegen die temporäre BG ausgefallen ist, wären wir rechtlos.
Wir wären komplett aus der Rechtsgemeinschaft ausgeschlossen, ich kann nur den Rechtsweg bestreiten offiziell ist das hier ein Rechtsstaat.
Wie wird das LSG damit umgehen ? Wie wird es sicherstellen das das JC in Zukunft seine Beschlüsse umsetzt.
Das Gericht hat sich schützend vor uns zu stellen.

Oder ist es der Rechtsauffassung das dies egal ist. Dann wären wir aus der Rechtsgemeinschaft ausgeschlossen und der Weg zum BSG oder sofort zum Verfassungsgericht wäre offen.
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Koelsch
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Re: kosten von Kopien beim LSG

#6

Beitrag von Koelsch »

Hast Du einen Beweis für die Weigerung der SB?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
der ratlose
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Re: kosten von Kopien beim LSG

#7

Beitrag von der ratlose »

Selbstverständlich.
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Koelsch
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Re: kosten von Kopien beim LSG

#8

Beitrag von Koelsch »

Na dann mal viel Erfolg.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Upstocker
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Re: kosten von Kopien beim LSG

#9

Beitrag von Upstocker »

der ratlose hat geschrieben: Mi 2. Aug 2017, 10:07
Jetzt hat die temporäre BG nicht stattgefunden, also kein Geld. Ein Argument das ich nachvollziehen kann.
Was aber nun, ich hatte einen Beschluss des LSG der besagte das sie vorher zahlen mussten.
Wenn eine SB sich trotz Beschluss einfach hinstellen kann und sagt das sie nicht zahlt, und dann auch nicht zahlen muß weil deswegen die temporäre BG ausgefallen ist, wären wir rechtlos.
Das ist in Berlin ganz normales Verwaltungshandeln der Jobcenter, wie mir ein Mediator bei Trennungsangelegenheiten mitteilte.
Die JC vereiteln über Nichtleistung die temporäre BG und anschliessend kannst du auch im Nachgang keine Leistungen geltend machen, weil es ja keine zeitweise Bedarfsgemeinschaft gab. Damit kannst du auch den künftigen Umgang wieder nicht vorfinanzieren. Und die Betroffenen dödeln jedesmal wieder vor Gericht damit herum und dem Treiben wird kein Ende gesetzt.
der ratlose hat geschrieben: Mi 2. Aug 2017, 10:07 Das LSG hat in einem Beschluss ganz klar ausgeführt wann die kinder zu einer temporären BG kommen, und das die Gelder dann nach vorlage der Fahrkarte zeitnah so überwiesen werden müssen das sie dann zur Verfügung stehen müssen.
und
der ratlose hat geschrieben: Mi 2. Aug 2017, 10:07 Hintergrund ist der, das das LSG in einem vorherigen Beschluss ausgeführt hatte das wenn ich die Gelder für die temporären BGs auslegen könnte, oder sie mir leihen könnte ich diese nicht in einem EA Verfahren geltend machen könne und die endgültige Bescheidung abwarten müsse.
Das widerspricht sich doch. Entweder sind die Leistungen vorher zu erbringen oder eben nicht und nicht mal so und dann wieder anders.

Dann muß LSG jetzt eben das Jobcenter an §20 Abs. 3 GG erinnern. Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen SB wäre denkbar. Wenn das wiederholt vorgekommen ist, dann scheint SB ja gewissen mutwilligen Ehrgeiz mit deiner Person zu haben.
der ratlose
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Re: kosten von Kopien beim LSG

#10

Beitrag von der ratlose »

Kein Widerspruch, Senatswechsel am LSG.
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