keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#76

Beitrag von germanempress »

hab das Gefühl Anwaltfuzzi bekommt Geld vom JC für seine Handlungen :hang:


Er kapiert es ganz und garnicht, was der damit anrichtet.
Nachdem ich mit Euch immer wieder alles abwenden konnte, geht dieser vollhorst her und versaut alles.
Das hab ich grad per Mail bekommen.
GEHTS NOCH??

FÜR WEN ARBEITET DER????
:petze:


Schicken Sie mir bitte vorab Ihre Einnahme-Überschuß-Rechnungen für den streitigen Zeitraum zu bzw. die Unterlagen, die Sie für die Ermittlung Ihres Gewinnes für die Steuer anfertigen.
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kleinchaos
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#77

Beitrag von kleinchaos »

Wie schon gesagt; schick ihm die HEGA 03/2013, Dort steht ganz eindeutig: keine EÜR, keine BWA, keine SuSa
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#78

Beitrag von Koelsch »

und weise ihn nochmals darauf hin - dem JC liegen alle Unterlagen für die Vergangenheit vor, die Du hast. Nicht dazu gehören z.B. Kassenbücher, denn die hast Du nicht geführt, kannst sie also nicht vorlegen.

EÜR für's Finanzamt müsstest Du ja für 2016 haben, Frist war da ja bis Ende Mai 17. Schick ihm davon eine Kopie und weise nochmalt sehr eindeutig darauf hin, dass die EÜR nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten erstellt wird, die im Sozialrecht ausdrücklich nicht anwendbar sind.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#79

Beitrag von germanempress »

Morsche,

ich will denen überhaupt keine EÜR schicken, außerdem ist der Bescheid vom FA in Arbeit, weil Fristverlängerung beantragt war. :3:

Ich verstehe es einfach nicht, für was Gesetze gemacht werden, wenn sich keiner dran hält und ein Anwalt gegen dich arbeitet, weil er keine Ahnung hat :7:
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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#80

Beitrag von germanempress »

Koelsch hat geschrieben: Fr 30. Jun 2017, 18:41 Weil der Anwalt eben weiß, genau das wird das Sozialgericht auch sehen wollen. Die wollen prüfen, ob Du "private Zuwendungen" bekommen hast, das ist nämlich Einkommen, ob Du dem Finanzamt ganz andere Zahlen genannt hast (oder nennen wirst) als dem JC.

Und FA und JC haben durchaus was miteinander zu tun, auch da findet ein Kontenabgleich statt, also z.B. ob Du Freistellungsanträge gestellt hast
OHJE
ich habe dem FA fast genau die gleichen zahlen gegeben wie dem JC (Telefon allerdings komplett und nicht wie beim Amt 40 Euro)
Weder die Darlehen, noch die Rückzahlung der Darlehen hab ich beim FA mitgeteilt :arge:
Das hatte ich bisher nie gemacht.
Kassenbuch wurde auch nie geführt, lediglich EÜR auf einem gesonderten Blatt, so wie mir die Dame das beim FA erklärt hatte
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Günter
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#81

Beitrag von Günter »

Es gibt keinerlei Verpflichtung ein Kassenbuch zu führen, der Gesetzgeber fordert die Abgabe der EKS und hat dafür ein Formular erarbeitet. Über das gesetzliche Maß hinausgehende Forderungen sind Willkür.

Es wurden sämtliche Einnahmen und Ausgaben angegeben, ob diese Einnahmen bar oder über ein Konto abgewickelt wurden ist für die Berechnung der Leistungen irrelevant. Ob die Einnahmen im Monat als eine Summe von einem Kunden oder kleckerweise von 10 Kunden an 20 Tagen erzielt wurden ändert nix am Bedarf und an der Berechnung der Aufstockungsbeträge.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#82

Beitrag von Koelsch »

germanempress hat geschrieben: Fr 28. Jul 2017, 08:43
Koelsch hat geschrieben: Fr 30. Jun 2017, 18:41 Weil der Anwalt eben weiß, genau das wird das Sozialgericht auch sehen wollen. Die wollen prüfen, ob Du "private Zuwendungen" bekommen hast, das ist nämlich Einkommen, ob Du dem Finanzamt ganz andere Zahlen genannt hast (oder nennen wirst) als dem JC.

Und FA und JC haben durchaus was miteinander zu tun, auch da findet ein Kontenabgleich statt, also z.B. ob Du Freistellungsanträge gestellt hast
OHJE
ich habe dem FA fast genau die gleichen zahlen gegeben wie dem JC (Telefon allerdings komplett und nicht wie beim Amt 40 Euro)
Weder die Darlehen, noch die Rückzahlung der Darlehen hab ich beim FA mitgeteilt :arge:
Das hatte ich bisher nie gemacht.
Kassenbuch wurde auch nie geführt, lediglich EÜR auf einem gesonderten Blatt, so wie mir die Dame das beim FA erklärt hatte

Das ist auch korrekt, Darlehen interessiert das FA nicht die Bohne. Weise den Herrn Anwalt aber unbedingt auf diesen wesentlichen Unterschied hin.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#83

Beitrag von Olivia »

Falls das Jobcenter ein Kassenbuch fordert, dass kann diese Forderung höchstens für die Zukunft per EGV vereinbart werden, sofern diese nach Vertragsverhandlung unterschrieben wird. Eine gesetzliche Grundlage für ein Kassenbuch gibt es für Kleinunternehmer nicht, genau so wenig wie eine Pflicht zur Registrierkasse.

Warum der Anwalt ins gleiche Horn bläst wie das Jobcenter, verstehe ich nicht. Klar wäre es einfacher, wenn ein freiwillig geführtes Kassenbuch vorläge, aber dieses existiert nun mal nicht.
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Günter
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#84

Beitrag von Günter »

Falls das Jobcenter ein Kassenbuch fordert
...... ist die Forderung sofort zurückzuweisen. Es gibt gesetzlicher Vorschriften für die Einkommensberechnung, alles was darüber hinausgeht, ist gesetzwidrig.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#85

Beitrag von germanempress »

genauso hatte ich das auch in meinem hinterstübchen, hat mich nur so verwirrt, weil ich nicht damit gerechnet habe, dass RA so gegen mich arbeitet.

werde ihm morgen beim Telefonat nochmal erinnern, dass er sich dochmal die HEGA durchlesen soll.
Wenn er mir doof kommt, muß ich ihm die Vollmacht entziehen und ich bin ohne Rechtsbeistand (oder wie auch immer man das nennt, was der da für eine Show abzieht
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#86

Beitrag von germanempress »

Servus,

Telefonat hat nicht stattgefunden.

Ich hatte Anwalt vorher eine E-Mail geschickt, aber er hat sich nicht gemeldet

Er hat mir aber gestern eine E-Mail geschickt wo er erklärt hat, dass die HEGA nicht auf mich zutreffen würde da es sich in meinem Fall um ein kommunales JobCenter als Anstalt Öffentliche Rechts einer Optionskomume handelt , für die diese internen Anweisungen nicht gelten :1:


DER AW IS ETWAS ANGEPISST :ka:

versuche später den ganzen Brief reinzustellen, damit Ihr Euch ein Bild machen könnt
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#87

Beitrag von Koelsch »

Wenn das 'ne Optionskommune ist, dann hat Anwalt wohl Recht. Also scheint er doch nicht so ganz von der Rolle zu sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#88

Beitrag von germanempress »

Moin,

dann trifft garnichts auf mich zu, was wir hier mühselig ausgearbeitet haben? :5:

RA will Eilantrag stellen, dazu muss ich für dieses Jahr also 2017 die ganzen Einnahmen und Ausgaben vorlegen, sonst kann er den nicht stellen.

Langt es, wenn ich dazu jeweils ein Blatt erstelle

Einnahmen
Ausgabe
Darlehen, die ich erhalten habe
Geld, dass ich mir von den Leistungen auf mein Geschäftskonto überwiesen habe?

oder bin ich nun doch verdonnert mir ein Kassenbuch aus den Rippen zu schneiden :1:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#89

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, das reicht erst mal, ggf. durch Kopien der Kontoauszüge belegen.

Kassenbuch, nein, da bin ich unverändert der Meinung, dessen Führung ergibt sich aus den genannten Rechtsvorschriften, die eben nicht Teil des Sozialrechts sind (z.B. HGB, AO)
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#90

Beitrag von germanempress »

moin,

Musste gestern dringend meinen Anwalt anrufen

Er muss ein neues ein Verfahren in die Wege leiten

BIN RÜCKWIRKEND VON DER KRANKENKASSE ABGEMELDET WORDEN :Fränkin:

hab ich auch nur erfahren, weil ich auf der Krankenkasse anrufen musste.

bekomme keine Rezepte für meine Medikamente auf die ich angewiesen bin :never:

warum bekommt man denn das nicht mitgeteilt. Ich bin nicht krankenversichert, das haut mich jetzt um.

RA meinte das könne man sich ja wohl denken, wenn der folgeantrag abgelehnt wird :aua:



RA kann erst am Montag mir das PKH Formular zuschicken und dann einen Eilantrag ans Gericht schicken.

dazu muss ich belegen, von was ich lebe :ohnmacht:
Kontoauszüge reichen da nicht



ich werde mich wohl outen müssen und meinen Freunden sagen, dass ich Leistungen beziehe :zensur:

es hat sich in meinem Freundeskreis schon rumgesprochen, dass ich jeden um Geld anpumpe.

Am liebsten würde ich alles hinschmeißen mein Gewerbe abmelden und einfach nur irgendwo auf geringfügiger Basis arbeiten.
Wenn das so einfach wäre

3 Monate hintereinander kein Geld zu erhalten ist schon echt am Limit
Ich weiß noch nicht mal wie ich das geliehene Geld schnellstmöglich zurückzahlen kann.

Einen anderen Anwalt zu finden ist auch nicht machbar denn so viele haben sich leider nicht auf das Gebiet spezialisiert und zwei Stück hier im Raum sind nur drauf bedacht ihren eigenen Vorteil zu beziehen

:heul:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#91

Beitrag von Olivia »

Schlimme Situation. Das Gericht wird genau wissen wollen, wovon die drei Monate überbrückt worden sind. Es wird wohl nicht genügen, nur zu behaupten, sich Geld zusammengeborgt zu haben, denn dieses muss ja auch wieder zurückgezahlt werden (von was?). Keine Ahnung, aber ich könnte mir vorstellen, dass die Gläubiger unter Umständen sogar als Zeugen vorgeladen werden.

Geborgtes Geld kann Hartz-IV-Empfängern Probleme bereiten
Achtung Scheingeschäft: Hartz-IV-Empfänger sollten besonderen Wert auf eine vertragliche Absicherung von Geld-Leihgeschäften legen. Wenn keine schriftliche Regelung vorhanden ist, droht im schlimmsten Falle eine Senkung der staatlichen Hilfszahlungen.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#92

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, das ist glaubhaft genug, wenn Du im PKH-Antrag angibst, dass Du Dich weitgehen hast durchbetteln müssen. Das sollte aber dann auch durch Kontoauszüge glaubhaft gemacht werden können - also entweder völlig fehlende Geldeingänge oder Geldeingänge, die klar als Darlehen gekennzeichnet sind.

Klar hätte man wissen können, das lässt sich leicht sagen. Nur wenn man mitten in der Sch... sitzt, dann sieht man eben nicht mehr alles.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#93

Beitrag von Günter »

Eine Behörde ist verpflichtet auf die Rechtsfolgen hinzuweisen.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#94

Beitrag von Günter »

In den Eilantrag gehört dann auch rein: Wegen diverser chronischer Erkrankungen (Aufzählung) ist die Klägerin auf die ärztliche Betreuung und auf die tägliche Medikamentengabe angewiesen.

Die Verweigerung der dafür erforderlichen Krankenversicherung durch das JC kommt einer Körperverletzung gleich. Da der Klägerin die erforderlichen finanziellen Mittel für die KV Beiträge fehlen, ist Eile geboten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#95

Beitrag von Olivia »

Hat denn der Anwalt gar keine Ideen?
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#96

Beitrag von tigerlaw »

Die KK war aber auch etwas saumselig. Denn wenn das JC jemanden abmeldet, dann muss die KK beim Versicherten nachfragen, wovon er lebt, und ggf. die versicherung aus Auffangversicherung weiterführen (klar, vorerst mit Beitragspflicht durchd das Mitglied [Höhe ca. 180 € / Monat]). Wenn dann die Nachzahlung des JC erfolgt (mit der können dann natürlich auch die Darlehen zurückgezahlt werden), lebt auch rückwirkend wieder die KK-Versicherung als Hartzer wieder auf, und die Auffangversicherung wird rückabgewickelt.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#97

Beitrag von Olivia »

Das müsste ein wirklich fähiger Anwalt für die TE durchsetzen. Nach dem bisher Berichteten steht zu befürchten, dass einige Rechte untergehen könnten.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#98

Beitrag von Olivia »

germanempress hat geschrieben: Do 17. Aug 2017, 08:19Am liebsten würde ich alles hinschmeißen mein Gewerbe abmelden und einfach nur irgendwo auf geringfügiger Basis arbeiten. Wenn das so einfach wäre.
Das Jobcenter könnte im Fall einer Gewerbeaufgabe und einer darauf beruhenden Bedürftigkeitserhöhung die Gründe erfahren wollen, wieso das Gewerbe stillgelegt wurde. Der Wunsch nach weniger Arbeit ist kein ausreichender Grund. Sollte wirklich die Absicht bestehen das Gewerbe stillzulegen, dann sollte man sich schon mal gute Argumente für die Begründung zurechtlegen, auch gesundheitlicher Art.
Ich weiß noch nicht mal wie ich das geliehene Geld schnellstmöglich zurückzahlen kann.
Wenn die Betriebseinnahmen dafür umgewidmet werden, könnten dafür wiederum Gewerbeschulden entstehen (Mietrückstände, Telefonsperre, Steuerschulden).
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#99

Beitrag von germanempress »

heute Post von Krankenkasse erhalten, die wollen Stellungnahme haben.
da werde ich mich morgen damit auseinander setzen.

Anwalt sagt ich soll quittungen für die Gelder austellen
ich bekomme es nicht aufs Konto, sondern muss es mir in bar zusammen pumpen


hoffe, dass ich wieder Leistungen bekomme, das ich auch alles zurück zahlen kann.

traurig, dass ich ein Geschäft aufgab und nun bald garnix mehr habe. da hatte ich wenigstens noch meine Waschmaschin, wo ich

meine geschäftswäsche waschen könnte.

jetzt hat mir dir Frau auch gekündigt wegen zahlungsrückstände :heul:


ich weiß kein Rat mehr
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#100

Beitrag von germanempress »

ich geh mal davon aus, dass ich eine Abschrift des Eilantrag erhalte, den werde ich hier einstellen
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