Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

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marsupilami
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#26

Beitrag von marsupilami »

Günter wird schon die richtige Formulierung finden.
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Günter
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#27

Beitrag von Günter »

Neuer Versuch
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin etwas irritiert über ein Schreiben der Vollstreckungsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark. 

Die Vollstreckungsbehörde behauptet, ich schulde einer als JobCenter bezeichneten Institution seit September 2013 insgesamt 647,57 €. Da Sie das einzige mir bekannte JobCenter sind, welches für mich je zuständig war, obwohl sie ja unter dem Namen MAIA firmieren wende ich mich an Sie in der Hoffnung Sie können den Fall klären.

Mir sind weder die aufgeführten beiden Bescheide vom 20.08.2013 bekannt, noch kann ich mir vorstellen, wie es zu einer solch abstrusen Rückforderung gekommen sein soll.

Soweit mir bekannt ist, werden Verwaltungsakte erst dann rechtskräftig, wenn sie dem Bürger auch bekannt gegeben werden. Daher fordere ich Sie auf, mir den Zugang ihrer beiden Bescheide gerichtsfest nachzuweisen. 

Es soll sich dabei um die Buchungszeichen

/621.0016254 Bescheid vom 20.08.2013 über 382,00 €
/621.0016254 Bescheid vom 20.08.2013 über 259,17 €

handeln.

Ich empfinde es als sehr eigenartig, dass zwei unterschiedliche Forderungen bei Ihnen unter dem gleichen Buchungszeichen geführt werden. Das lässt bei mir erhebliche Zweifel an der Existenz dieser Bescheide aufkommen.

Mir ist auch unverständlich, wie in einer ordnungsgemäß nach Recht und Gesetz arbeitenden Behörde, die jeglichen Verstoß Ihrer als Kunden bezeichneten Klientel kompromisslos per Sanktion ahndet, Geldforderungen 4 Jahre ungemahnt und unvollstreckt in einem Aktenschrank schlummern können, bis sie vermutlich von der Putzfrau entdeckt und der Vollstreckungsbehörde zur Eintreibung weiterreicht werden.

Ich werde der Forderung nach Zahlung nicht nachkommen, da ich keinerlei Rechtsgrundlage für die Rückforderung erkennen kann, denn mir liegen die Bescheide nicht vor. 

Soweit mir erklärt wurde, können Forderungen aus dem ALG II gegen Bürger oder umgekehrt der Bürger gegen die Behörde nur noch ein Jahr rückwirkend gelten gemacht werden. 

Auch daher lehne ich jegliche Zahlung ab. 

Mit freundlichen
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#28

Beitrag von marsupilami »

Jetzt mach' es nicht komplizierter, als es ist.

An wen denn genau willst Du dieses Schreiben denn schicken?
Nach diesem Absatz:
"Da Sie das einzige mir bekannte JobCenter sind, welches für mich je zuständig war, obwohl sie ja unter dem Namen MAIA firmieren wende ich mich an Sie in der Hoffnung Sie können den Fall klären. "
entnehme ich, dass das Schreiben jetzt doch an das doch bekannte JC geschickt werden soll.

Du - bzw. der/die Deliquent*in - muss doch aber an die fordernde Stelle - Landkreis Potsdam-Mittelmark - schreiben.
Denn denen wollt/müsst Ihr mitteilen, dass Ihr nicht zahlen wollt.
Punkt.

Bleib da bei der ursprünglichen Version, die sich an diesen Landkreis richtet und gut ist.
Egal ob mit oder ohne Polemik in der Verortung bzw. Sanktionierung.

Mach da 'nen Knopf dran.
Beim Deliquenten vorlegen und für gut befinden lassen und ausdrucken, unterzeichnen und fort damit.
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Günter
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#29

Beitrag von Günter »

Nein, die haben erklärt wir treiben nur ein, wenn du was willst dann wende dich an den Papst.

Seite 1 unten: Ein Widerspruch gegen ... ist unzulässig. ..... Widerspruch ist gegen den Bescheid innerhalb der Widerspruchsfrist ......
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#30

Beitrag von marsupilami »

Pfalsch.
Du schreibst keinen Widerspruch.
Das erwähnst Du mit keinem Wort!

Du weigerst Dich zu zahlen, weil.....!
Das ist der Betreff und Knackpunkt.

Abgesehen davon ist die Widerspruchsfrist gegen diese angeblichen Bescheide eh abgelaufen und somit kein Widerspruch möglich.
Und Überprüfungsantrag geht doch auch nicht mehr.

Außerdem: wie willst Du Widerspruch erheben/schreiben gegen etwas, was nicht bekannt ist geschweige denn vorliegt?

Bekannt ist diese Forderung und die fordernde Stelle durch dieses Schreiben.
Alles andere ist unbekannt, liegt nicht vor, ....

Also ist der Ansprechpartner dieser Landkreis.
Dem sagst Du: Wollt ihr Gold und Edelsteine? Aber Du bekommst sie nicht!

Zum einen benennt ihr nicht den ursprünglichen Forderer mit vollem Namen und Adresse.
Selbst wenn die schreiben: wende Dich an den Papst, der klärt dich auf - dann müssen die eben - wie schon gesagt - auch Name, Adresse, Ansprechpartner benennen.
Vatikan alleine reicht nicht.
2. verstehe ich die Formalie - 2 unterschiedliche Bescheide auf ein Buchungszeichen - nicht.
3. gibt's auch deshalb nix, weil ihr diese Original-Bescheide nicht vorgelegt habt.
4. gibt's schon gar nix wg. Verjährung.
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Günter
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#31

Beitrag von Günter »

Egal, ist jetzt gedruckt, ich fahre jetzt zum Lieschen, die schickt das an wen auch immer.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
schimmy
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#32

Beitrag von schimmy »

Dann mal viel Erfolg.
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tigerlaw
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#33

Beitrag von tigerlaw »

Günter hat geschrieben: So 27. Aug 2017, 13:36 Neuer Versuch
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin etwas irritiert über ein Schreiben der Vollstreckungsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark. 

Die Vollstreckungsbehörde behauptet, ich schulde einer als JobCenter bezeichneten Institution seit September 2013 insgesamt 647,57 €. Da Sie das einzige mir bekannte JobCenter sind, welches für mich je zuständig war, obwohl sie ja unter dem Namen MAIA firmieren wende ich mich an Sie in der Hoffnung Sie können den Fall klären.

Mir sind weder die aufgeführten beiden Bescheide vom 20.08.2013 bekannt, noch kann ich mir vorstellen, wie es zu einer solch abstrusen Rückforderung gekommen sein soll.

Soweit mir bekannt ist, werden Verwaltungsakte erst dann rechtskräftig, wenn sie dem Bürger auch bekannt gegeben werden. Daher fordere ich Sie auf, mir den Zugang ihrer beiden Bescheide gerichtsfest nachzuweisen. 

Es soll sich dabei um die Buchungszeichen

/621.0016254 Bescheid vom 20.08.2013 über 382,00 €
/621.0016254 Bescheid vom 20.08.2013 über 259,17 €

handeln.

Ich empfinde es als sehr eigenartig, dass zwei unterschiedliche Forderungen bei Ihnen unter dem gleichen Buchungszeichen geführt werden. Das lässt bei mir erhebliche Zweifel an der Existenz dieser Bescheide aufkommen.

Mir ist auch unverständlich, wie in einer ordnungsgemäß nach Recht und Gesetz arbeitenden Behörde, die jeglichen Verstoß Ihrer als Kunden bezeichneten Klientel kompromisslos per Sanktion ahndet, Geldforderungen 4 Jahre ungemahnt und unvollstreckt in einem Aktenschrank schlummern können, bis sie vermutlich von der Putzfrau entdeckt und der Vollstreckungsbehörde zur Eintreibung weiterreicht werden.

Ich werde der Forderung nach Zahlung nicht nachkommen, da ich keinerlei Rechtsgrundlage für die Rückforderung erkennen kann, denn mir liegen die Bescheide nicht vor. 

Soweit mir erklärt wurde, können Forderungen aus dem ALG II gegen Bürger oder umgekehrt der Bürger gegen die Behörde nur noch ein Jahr rückwirkend gelten gemacht werden. 

Auch daher lehne ich jegliche Zahlung ab. 

Mit freundlichen
So eigenartig ist es gar nicht, dass zwei mal dasselbe Datum erscheint: Es ist vermutlich sogar nur ein Bescheid, aber der enthält zwei Rückforderungen: Eine betreffend die KdU (das geht dann in den kommunalen Topf), und die andere betreffend die RL (geht in den Topf der BA). Das kannst Du so auch beim Regionalinkasso der BA fnden.

Aber der Hauptangriffspunkt ist immer noch richtig: Wo keine Bekanntgabe, da auch kein wirksamer Bescheid. Und jetzt ist die Jahresfrist des § 45 SGB X tatsächlich abgelaufen ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Günter
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#34

Beitrag von Günter »

Es geht nicht um das Datum sondern um das identische Buchungszeichen. Aber zugegeben das ist nur etwas Nebel auf den Schlachtfeld. Lischen hat wirklich nie Bescheide erhalten. Und ich habe mich bewusst an den Rat gehalten keine Paragraphen zu nennen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Peterpanik
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#35

Beitrag von Peterpanik »

Ich habe auch so eine Forderung von denen gekriegt und so geantwortet :
Wiederspruch - 2258,58 €.odt
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Koelsch
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#36

Beitrag von Koelsch »

Jeder wie er kann. Mich würde aber interessieren, was die Deutsche Bahn mit dieser Forderung zu tun hat ....... oder wer sonst könnte Zugsamen nutzen :1:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peterpanik
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#37

Beitrag von Peterpanik »

Koelsch ich weiß ja das du alles gerne weiträumig siehst, aber meinte nicht auch das das sehr weit hergeholt ist in dieser Sache ?
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Koelsch
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#38

Beitrag von Koelsch »

Richtig, weiträumig, so wie der sogenannte Widerspruch, der mit der eigentlichen Forderung ja allenfalls ganz am Rande etwas zu tun hat.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#39

Beitrag von marsupilami »

Off toppic @ Peterpanik: lass doch bitte, bitte, Deine sogenannten Widersprüche aus fremden Threads draußen.
Dein Grund-Anliegen - An- bzw. Aberkennung der Notwendigkeit von Ausgaben für Deine Firma - hat nichts mit dem Grund-Anliegen dieses Threads zu tun.

Behalte doch einfach Deines für Dich in Deinen Threads.
Damit ist allen geholfen.


Ganz persönlich: die Tatsache, dass Du Deinen .... ähhhhh ..... das Ergebnis Deiner geistigen Arbeit ziel- und vermutlich planlos über das Forum verteilst, lässt in mir den Verdacht keimen, dass Du einfach nach Aufmerksamkeit gierst.
Egal wie.
Meine hast Du hier und jetzt zum letzten Mal.
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kleinchaos
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#40

Beitrag von kleinchaos »

@ Peterpanik: der Widerspruch trifft den falschen Adressaten. Der Inkassoservice fordert nur ein, was er von deinem JC gemeldet bekommt.
Korrekter Ablauf: Widerspruch gegen den BESCHEID ans JC -> Inkassodienst über Widerspruch INFORMIEREN und um aufschiebende Wirkung für die Forderung ersuchen bis Widerspruch beschieden ist.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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tigerlaw
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#41

Beitrag von tigerlaw »

Lieber Peterpanik,

ganz allgemein: Beschränke Dich in Schreiben/Widersprüchen/Klagen nicht nur auf die Aktenzeichen und jeweiliges Datum der Entscheidung, sondern referiere auch in wenigen Stichworten, weshalb genau diese Entscheidung bzw. deren Entscheidungsgründe auch auf Deinen aktuellen Fall passen soll. Du machst es damit dem Empfänger (egal ob Richter oder JC-Mitarbeiter) erheblich leichter, Dein Begehren zu übeprüfen.

Nach der amtlichen Homepage des BVerfG ist am 17.07.2017 nur eine Entscheidung des 1. Senats ergangen, die betraf aber eine Entccheidung der Ethikkommision der Ärztekammer Niedersachsen. Das dürfte für H-4-Sachen keine Aussagekraft haben. Das AKtenzeichen 1 BvR 1345/17 wird auch gar nicht gefunden.

Der andere von DIr zitierte Beschluss (2 BvR 2157/15) ist interessant. Er zieht dem Amtsgericht "die Ohren lang". Gleichwohl wurde der Verfassungsbeschwerde nicht stattgegeben, weil inzwischen (nämlich 2016) der BGH materiell so entschieden gehabt habe, wie auch das Amtsgericht. Und da BGH-Entscheidungen gerade auch zu einer Vereinheitlichung der Rechtsprechung beitragen sollen, würde die Abtretungsempfängerin auch bei einer stattgebenden Verfassungsbeschwerdeentscheidung keinen Honig saugen können, da das ggf. mit der Berufung angerufene Landgericht höchstwahrscheinlich die Berufung zurückweisen würde (nämlich aufgrund der BGH-Entscheidung).

Aus dieser Entschedung des Bundesverfassungsgerichts könnt Ihr gleichwohl keinen Nektar saugen, denn das Verfassungsgericht hat sich ausschließlich auf Prozessrecht beschränkt und im übrigen ausgeführt (auch wenn dies "obiter dictum", also "nur nebenbei, ohne Auswirkung auf die Entscheidung" erfolgte), dass die (materiellrechtliche) Entscheidung des Amtsgerichts sehr gut begründet wäre (immerhin hat ja später der BGH in gleicher Richtung geurteilt).

Und zum Inhalt Eures Schreibens allgemein: Offenkundig wendet es sich an den Regionainkasso der BA. Bei denen sind aber Eure Ausführungen nicht am richtigen Platz, außer - was aber hier nicht erfolgt ist - gegen die Festsetzung von Mahngebüren. Alle anderen Argumente könntet Ihr ausschließlich gegen das Jobcenter richten, das den eigentlichen Bescheid erlassen hat, also vermutlich Arolsen.

Um eine Parallele ins Zivilrecht zu nehmen: Wenn ein Amts- oder Landgericht ein Urteil erlassen hat, dass der Beklagte xxxx € nebst Zinsen p.p. an den Kläger zu bezahlen hat, der Beklagte aber nicht zahlt, kann der Kläger einen Gerichtsvollzieher mit der zwangsweisen Beitreinbung der Urteilssumme beauftragen. Auch wenn der Beklagte noch zu gute und tragfähige Argumente dem Gerichtsvollzieher vortragen könnte: DIeser wird nur seinem Auftrag entsprechend handeln und den Kuckuck kleben (oder was auch sonst immer tun), um dem Kläger zu seinem Recht zu verhelfen. Der Regionalinkasso ist gleichsam der Gerichtsvollzieher für das örtliche Jobcenter.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#42

Beitrag von Peterpanik »

Na tigerlaw dann will ich ihn mal was einstellen , mache aber neuen Ted da für.
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Günter
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#43

Beitrag von Günter »

Heute ist der 1.Januar anno 2018. Bisher kam keine Antwort. Daher ist auch die letzte theoretische Frist für die verstrichen.
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marsupilami
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#44

Beitrag von marsupilami »

Und Du bist Dir sicher, dass die das in ihrer bodenlosen Weisheit auch so erkennen?
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Günter
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#45

Beitrag von Günter »

Ist mir schnurz, es sind auch 4-Jahresfristen abgelaufen, die können weder den Zugang eines angeblichen Bescheides nachweisen, noch haben die eine theoretische Verjährung wirksam gehemmt. Die haben auch an der Art meiner Antwort gemerkt, dass es schwierig sein wird, vor Gericht nachzuweisen, dass eine korrekt arbeitende Behörde eine Forderung 4 Jahre schlummern lässt.

Und falls die was versuchen, dann kümmern sich die Sozialgerichte drum.
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#46

Beitrag von Olivia »

Das ist doch ganz einfach. Die haben das Schreiben bekommen und danach die Chancen der Rechtsverfolgung negativ beurteilt.
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Pegasus
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#47

Beitrag von Pegasus »

Ich hänge mich mal hier rein. Also wenn 4 Jahre vergangen sind, dann kann JCs nichts mehr fordern? Ich denke da an einen BWZ 2010, man forderte irgendeinen Nachweis wegen der Steuer,. Ich fragte schriftlich nach, wieso der SB nicht in der Lage ist mit den vorliegenden Belegen die abschließende EKS nicht prüfen kann. Es kam nie ne Antwort oder ein abschließender Bescheid.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Günter
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#48

Beitrag von Günter »

Die Forderung nach irgendwelchen Nachweisen hemmt mM nach die Verjährung nicht. Da sollten alle Messen gesungen sein.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#49

Beitrag von tigerlaw »

Pegasus hat geschrieben: Mo 1. Jan 2018, 14:45 Ich hänge mich mal hier rein. Also wenn 4 Jahre vergangen sind, dann kann JCs nichts mehr fordern? Ich denke da an einen BWZ 2010, man forderte irgendeinen Nachweis wegen der Steuer,. Ich fragte schriftlich nach, wieso der SB nicht in der Lage ist mit den vorliegenden Belegen die abschließende EKS nicht prüfen kann. Es kam nie ne Antwort oder ein abschließender Bescheid.

Hmmmm, dürfte schwierig werden.

EKS-Leistungen sind ja stets vorläufig. Und es ist inzwischen - leider - absolut einhellige Rechtsprechung, dass bei vorläufigen BVewilligungen der § 45 SGB X nicht zieht. Theoretisch könnte JC also noch am St. Nimmerleinstag abschließend entscheiden/bewilliguen und ggf. zurückfordern.

Bei altknorzigen Sachen wie 2010 könnte man allerdings an die "Verwirkung" denken, das müsste aber wohl natürlich ebenfalls "bis nach ganz oben" durchgefochten werden ...
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Pegasus
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#50

Beitrag von Pegasus »

Okay . Habe so im Kop, das es um die 200 - 250 Euro Rückerstattung wären. Ich erhalte jetzt ja GruSi SBG XII, also kann bei mir das JC nicht einfach etwas zurückhalten. Aber wohl bei Männe. Er wird ja erst ab November Rentner. Was ist "Verwirkung" ?
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