Räumungsklage - neuer Fall

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Koelsch
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Räumungsklage - neuer Fall

#1

Beitrag von Koelsch »

Warum soll man sich mit einem Fall zufrieden geben, man gönnt sich ja sonst nix:

Räumungsklage läuft seit kurzem, ALG II läuft (ok, hätte ich den vorläufigen Bescheid früher zu Gesicht bekommen, hätte es da Mecker gegeben, jetzt isses zu spät)

Darlehen für Mietschulden wurde wohl bisher mündlich abgelehtn, weil Wohnung unangemessen. Das ist sogar korrekt (wenn man die Angemessenheitsgrenze akzeptiert). Zusäzliches Problem: Optionskommune

Die Wohnung ist um € 70 bruttokalt unangemessen, Chancen mit Räumungsklage und angemeldeter Inso was "angemessenes" zu finden, tendieren natürlich gegen deutlich unter Null - insoweit vergleichbar zum ersten Räumungsklagefall.

Ich will natürlich schriftlich Darlehensantrag für Mietschulden stellen und argumentieren:
  • Ich bekomm bei der Ausgangslage keine angemessene Wohnung
  • Die dauerhafte Abdeckung der € 70 ist gewähleistet, immerhin "gewährst" Du JC mir ja monatlich einen Freibetrag nach § 11b Abs. 3 SGB II in Höhe von gut € 120 plus € 100 Grundfreibetrag. Aus dem Geld kann ich locker die € 70 stemmen, also absolut kein Grund, mir das Darlehen nicht zu geben,
    weil die Wohnung ja nicht "sicher" sei.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Räumungsklage - neuer Fall

#2

Beitrag von tigerlaw »

Frage 1: Räumungsklage zugestellt? Wenn ja: Wann?
Frage 2: Darlwhensantrag nur mündlich gestellt?

-'> Schriftlicher Antrag, Frist wg Eilbedürftigkeit bis Montag, dann ER-Antrag mit Begründung aus Karlsruhe-Beschluss.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Räumungsklage - neuer Fall

#3

Beitrag von Koelsch »

Darlehensantrag wohl bisher nur mündlich. Räumungsklage, keine Ahnung wann zugestellt, aber noch nicht lange. Bisher wurde noch nicht angezeigt: Ich will mich wehren, kann also nicht mal 2 Wochen her sein. eLB wurde darüber informiert, dass er anzeigen muss, dass er "wehrhaft" ist.

Mir fehlen da auch noch einige Details. hab das erst seit gestern Nachmittag auf dem Tisch. Kommt mal wieder von den Anonymen Insolvenzlern.
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Olivia
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Re: Räumungsklage - neuer Fall

#4

Beitrag von Olivia »

Ist zwar unpassend, weil kein richtiger Ersatz, aber falls das Jobcenter sich nicht zu einem Darlehen durchringen will, wäre das hier eine Notlösung? Ggf. auch zur Überbrückung der Zeit, bis das JC-Darlehen da ist?
Wann eignet sich der Minikredit von Cashper?

– Vertragsraten müssen unbedingt gezahlt werden, um nicht gekündigt zu werden
– Die Mietzahlung muss erfolgen, um nicht gekündigt zu werden
– Das Auto oder die Heizung müssen direkt repariert werden
– Die Kinder müssen auch zum Monatsende etwas zu Essen haben
– Mit schnellem Geld lässt sich ein Folgeschaden abwenden
– Andere akzeptable Finanzierungen werden nicht funktionieren

Schufa-Eintrag? Kein Hindernis!

http://www.deutschefxbroker.de/cashper-erfahrungen/
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Koelsch
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Re: Räumungsklage - neuer Fall

#5

Beitrag von Koelsch »

Sodele, hier mal ein erster Entwurf für den Übernnahmeantrag
Antrag Übernahme Mietschulden.doc
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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tigerlaw
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Re: Räumungsklage - neuer Fall

#6

Beitrag von tigerlaw »

Als Darlehen? Gibt es dann Probleme mit Restschuldbefreiung?

Oder zuerst als Zuschuss beantragen?

Andererseits: Die Karlsruher Entscheidung dürfte auch insoweit sicherlich "Entschuldigungsgründe" liefern.
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Koelsch
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Re: Räumungsklage - neuer Fall

#7

Beitrag von Koelsch »

Das ist einer der Punkte, die ich noch nicht kenne. Ich gehe aber davon aus, dass die Mietschulden mit in der Insoanmeldung enthalten sind. (Kenne den Schuldnnerberater und kenne die "beratenden" anonymen Insolvenzler. Das dürfte die kaum "vergessen" haben, den Betrag mit in die Insogeschichte zu nehmen.

Dann ist es kein Problem, aber auch wenn's nicht mit drin sein sollte, ist es kein Problem:

eLB darf ja während der Inso keine neuen Schulden machen. Tut er ja auch nicht, die Mietschulden sind "alte" Schulden, die bleiben. Was sich ändert ist der Gläubiger und das ist völlig ohne Probleme für die Restschuldbefreiung.
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marsupilami
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Re: Räumungsklage - neuer Fall

#8

Beitrag von marsupilami »

Im Großen und Ganzen ist der Schrieb gut.

Kleinigkeiten:
Wie die allgemeine Lebenserfahrung schon zeigt, für jemanden mit Mietschulden, laufender Räumungsklage und angemeldetem Insolvenzverfahren wie bei mir ist die Suche nach einer Wohnung aussichtslos. außer natürlich, Sie könnten mir eine solche für mich tatsächlich anmietbare Wohnung nachweisen.
Oder:
Die allgemeine Lebenserfahrung zeigt, dass allgemein für jemanden mit Mietschulden, laufender Räumungsklage und angemeldetem Insolvenzverfahren wie bei mir, die Suche nach einer Wohnung aussichtslos ist.
Abgesehen davon ist auch Ihnen sicherlich bekannt, dass der Bestand an Sozialwohnung deutlich gesunken ist und auf diesem Markt zunehmend auch Niedriglohn-Empfänger und anerkannte Asylanten konkurrieren.
Diesen Halbsatz weglassen, ich glaube nicht, dass das JC verpflichtet ist, (angemessene) Wohnungen nachzuweisen bzw. oder auch nur Listen zu führen, wo der/die eLB mal anklingeln könnte.
Polemik, die nur zur Verägerung führt.

Ich beantrage daher, die Mietschulden vollständig zu übernehmen und dies dem Amtsgericht umgehend unter dem Aktenzeichen XYZ zu bestätigen.
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Re: Räumungsklage - neuer Fall

#9

Beitrag von Tester »

Am Anfang der Begründung immer die Voraussetzungen des § 22 Abs 8 SGB II als Begründung anführen!

In etwa "aufgrund der Räumungsklage vom sowieso droht Obdachlosigkeit, daher ist die Übernahme der Mietschulden gerechtfertigt und auch notwendig!

Am Ende noch: ich bitte aufgrund der Dringlichkeit den Antrag kurzfristig zu entscheiden. Ihren Bescheid wrwarte ich bis .....
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Koelsch
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Re: Räumungsklage - neuer Fall

#10

Beitrag von Koelsch »

Ich hab am Ende noch Frist bis 8.9. eringefügt. §§ führe ich nicht an, sollte ein JC selber kennen.
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Re: Räumungsklage - neuer Fall

#11

Beitrag von Tester »

Koelsch hat geschrieben: Mi 30. Aug 2017, 19:41 Ich hab am Ende noch Frist bis 8.9. eringefügt. §§ führe ich nicht an, sollte ein JC selber kennen.
Nochmal mein Post richtig lesen!

Du sollst nicht den § reinschreiben!
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Re: Räumungsklage - neuer Fall

#12

Beitrag von Koelsch »

Hatte ich so verstanden, aber allein durch das Voriegen der Räumungsklage steht Wohnungslosigkeit vor der Tür. Klar hätte man anders formulieren können, ist aber schon raus an eLB
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Koelsch
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Re: Räumungsklage - neuer Fall

#13

Beitrag von Koelsch »

Erhielt folgende Mail von eLB
Ich nochmal…

Habe den Antrag auf Übernahme Mietschulden abgegeben. Mann, war die unfreundlich! Fragt die mich doch allen Ernstes, ob ich Leistungen von denen beziehe. Ich war aber auf Zack und hab geantwortet: „Nee, ich kam zufällig vorbei und dachte, ich probier’s mal!“. Also sowas von saublöd!
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marsupilami
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Re: Räumungsklage - neuer Fall

#14

Beitrag von marsupilami »

Bei der - in meinen Augen/Ohren - pampigen Anwort kann ich mir vorstellen, wie schnell dieser Antrag bearbeitet werden wird.
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Günter
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Re: Räumungsklage - neuer Fall

#15

Beitrag von Günter »

Ich glaube ich hätte noch etwas deutlicher ......
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Räumungsklage - neuer Fall

#16

Beitrag von Koelsch »

marsupilami hat geschrieben: Mo 4. Sep 2017, 09:04 Bei der - in meinen Augen/Ohren - pampigen Anwort kann ich mir vorstellen, wie schnell dieser Antrag bearbeitet werden wird.
Wenn im Antrag bereits die BG-Nummer drin steht, dann sollte auch ein halb bis ganz blöder Schriftstückempfangsbeauftragter allein daran schon erkennen können: Ja, das ist ein "Kunde" von uns.

Fristsetzung ist bis 8.9. - wenn dann nix vorliegt, geht Eilantrag an's SG
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Re: Räumungsklage - neuer Fall

#17

Beitrag von schimmy »

Dann kann man ja nur viel Erfolg wünschen.
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Re: Räumungsklage - neuer Fall

#18

Beitrag von Koelsch »

Habt Ihr den Jubelschrei von meinereiner gehört? :jumpi: :jumpi:

Wie sagte es doch so schön Hans Carl Nipperdey
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
und dieser Blick führte und leitete mich schließlich zu § 112 InsO und danach blitzschnell auf meine Festplatte:

21.5.17 - Eröffnung der Insolvenz
24.7.17 - fristlose Kündigung der Wohnung und Räumungsklage halt noch später
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tigerlaw
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Re: Räumungsklage - neuer Fall

#19

Beitrag von tigerlaw »

Ist denn schon Inso-Verfahren eröffnet?

Es reicht aber auch schon Antrag auf Eröffnung!

Vgl. auch § 240 ZPO, wobei dessen Wirkungen tatsächlich erst ab Eröffnung eintreten!

Aber ehrlichg gesagt: Diese beiden Normen hatte ich auch nicht auf dem Schirm ...

:verlegen:

:doof:


Heißt aber auch: Eilantrag dürfte obsolet sein ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Günter
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Re: Räumungsklage - neuer Fall

#20

Beitrag von Günter »

→ § 113
§ 112 Kündigungssperre

§ 112 wird in 2 Vorschriften zitiert

Ein Miet- oder Pachtverhältnis, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der andere Teil nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht kündigen:

1.
wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Miete oder Pacht, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist;

2.
wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: Räumungsklage - neuer Fall

#21

Beitrag von Günter »

Heißt aber auch: Eilantrag dürfte obsolet sein ...


Nichts desto trotz würde ich das SG Verfahren weiterlaufen lassen, denn das müsst ihr ja nicht wissen. Die Bombe kann man notfalls im Räumungsprozess platzen lassen. Erst mal das Behördenpack voll auflaufen lassen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Räumungsklage - neuer Fall

#22

Beitrag von Koelsch »

So sehe ich das auch, es läuft erst mal "fröhlich" alles weiter
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Re: Räumungsklage - neuer Fall

#23

Beitrag von Koelsch »

Und auch hier geht's flück - am 1.9. Antrag auf Übernahme Mietschulden gestellt, mit Datum 1.9. schriftliche Ablehnung, weil Wohnung unangemessen. Hab ich noch keine Kopie vorliegen.

Da SG Ffm zuständig, könnte ich mir vorstellen, dass das ein "netter" Fall für Prof. Plagemann & Kollegen ist.

Werde eLB zumindest mal den Vorschlag machen
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Re: Räumungsklage - neuer Fall

#24

Beitrag von Koelsch »

Hier mal die "schnelle" Ablehnung der Mietkostenübernahme.

Ich tendiere sehr stark dazu, Eilantrag beim SG zu stellen. eLB wurde ja bisher leidiglich mündlich von einem "Dritten" (Inso-Verwalter) darauf hingewiesen: Räumungsklage ist für die Tonne wg. § 112 InsO, muss das also nicht wissen. Die "fachleute" beim JC wissen das offenbar nicht, die haben ja auch alle Daten vorliegen, und ob das SG das weiß, wird man sehn. Wenn aber die Mietschuldenübernahme kommt, ist dadurch das Verhältnis zum Vermieter schon mal deutlich entspannter.
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Re: Räumungsklage - neuer Fall

#25

Beitrag von Koelsch »

So, und hier mal ein erster Entwurf für den Eilantrag
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz_ano.docx
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