da scheint die homepage des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich Lücken zu haben.
Aber von Relevanz ist tatsächlich die von Dir eingestellte pdf-Datei: Es ist das berühmt-berüchtigte "weiße Blatt Papier aus Karlsruhe".
Andererseits: Tröste Dich, so ergeht es nicht nur "einfachen Bürgern", sondern so ist es z.B. auch einem Kollegen von mir passiert, der eine m.E. gut begründete Verfassungsbeschwerde wegen spezieller Regelungen im Vergütungsrecht der Anwälte eingereicht hatte. Diese Gedanken hatte er zuvor auch schon in der "Neuen Zeitschrift für Sozialrecht (NZS)" veröffentlicht. Auch bei ihm hatten die drei entscheidenden Richter wohl keine Lust, sich mit den Argumenten näher auseinanderzusetzen und in gleicher Weise wie bei Dir ohne jegliche Begründung "nicht angenommen".
Und Dein Schreiben vom 30.07.2017 wird vielleicht gelesen worden sein, aber die Richter werden sich wohl, wenn überhaupt, denken: "PeterPanik mag ja davon ausgehen, aber das stimmt einfach nicht. Anererseits haben wir den Aktendeckel zugeklappt, und gut ist´s!"
Wenn Du der Ansicht bist, dass Deine persönlichen Daten im absoluten Klartesxt hier veröffentlicht werden können, so ist das Deine Entscheidung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Wenn dich die Richter persönlich kennen, haben sie es bis heute nicht geschafft, dir beizubringen, dass man Richtern, schon gar nicht denen am BVerfG, keine Fristen setzt? Dass man ihnen nicht einfach Antworten in den Mund legt?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Ja dann bin ich halt ideenlos. Damit kann ich leben
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Nicht jeder will sich gerne so bloßstellen - ist doch auch verständlich
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Ich bin nach wie vor der Meinung das der Knackpunkt die Unbestimmtheit ist.
Es ist für niemanden rechtssicher möglich, im vorraus eine Betriebsausgabe als angemessen,notwendig und unvermeidbar
zu bestimmen.
Es gibt dazu schlicht keine Grundlagen,es ist also zu unbestimmt, willkürlich.
Ich habe da momentan wieder so einen Hit. (willkür)
Das JC wurde vom SG verpflichtet mir rechtsicher aufzuzeigen wo ich nun genau mein Einkommen anzugeben habe.
Als das JC dem nicht nachgekommen ist habe ich erneut Untätigkeitsklage eingereicht.
In diesem Verfahren hat dann ein SB der Rechtsabteilung ausgeführt das ich mein Einkommen außerhalb der Anlage EKS anzugeben hätte.
Wochen später führt jetzt eine andere SB der Rechtsabteilung aus, das ich schon aus den Hinweisen zur Anlage EKS ersehen könne wo das Einkommen einzutragen sei. Also in die Anlage EKS.
Und meine SB meint das ihr das alles scheiß egal sei, was die Rechtsabteilung beim SG ausführt oder anerkennt sei nicht ihr Problem.