http://www.soziales.bremen.de/detail.ph ... .c.2950.de
Stand 5.2.2009
Verwaltungsanweisung zu § 23 Absatz 3 SGB II mit Pauschalen
Verwaltungsanweisung zu § 23 Absatz 3 SGB II mit Pauschalen
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: Verwaltungsanweisung zu § 23 Absatz 3 SGB II mit Pauschalen
Wobei diese Anweisung gerade in einem Punkt zumindest vom SG Bremen gekippt wurde:
http://www.sozialgericht-bremen.de/sixc ... Anonym.pdf
http://www.sozialgericht-bremen.de/sixc ... Anonym.pdf
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.