http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=3&t=20376
eLB hat die im Anhang genannte OA "angemeldet" - aber:
eLB fliegt, bezahlt von Uni, in die weite Welt, um dortselbst auf einem Kongress einen Fachvortrag zu halten, der sie sicher weltweit ein wenig bekannt macht = optimale Werbung für die zukünftog geplante Berufstätigkeit genau auf dem gebiet. Danach fliegt eLB zu weiteren Kongressen, auf denen eLB sich genau in Richtung auf das künftoge Arbeitsfeld fortbilden kann und wird. Diese Reisen werden von der Verwandschaft gesponsort.
Angegeben wurde ehrlich, nach dem Fachvortrag bleibt eLB noch 14 Tage in "Downunder" denn der Vortragsort ist weniger als 100km vom Wohnort des eLB-Bruders entfernt. Den will eLB natürlich besuchen.
JC aber sagt - ganze Reise ist Privatvergnügen, 21 Tage kannste machen, Rest beudeutet keine Leistungen mehr.
Der geplante Widerspruch:
- Antrag auf aufschiebende Wirkung - wenn die nicht kommt, deshalb eA zum SG
- JC ist aufzufordern, hier sehr genau zu unterscheiden und zu rechnen zwischen "beruflich" = Vortrag und Fortbildung und privat = Bruderbesuch