Ortsabwesenheit - Leistungseinstellung

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Koelsch
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Ortsabwesenheit - Leistungseinstellung

#1

Beitrag von Koelsch »

In dem Fall tut sich was
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=3&t=20376

eLB hat die im Anhang genannte OA "angemeldet" - aber:
eLB fliegt, bezahlt von Uni, in die weite Welt, um dortselbst auf einem Kongress einen Fachvortrag zu halten, der sie sicher weltweit ein wenig bekannt macht = optimale Werbung für die zukünftog geplante Berufstätigkeit genau auf dem gebiet. Danach fliegt eLB zu weiteren Kongressen, auf denen eLB sich genau in Richtung auf das künftoge Arbeitsfeld fortbilden kann und wird. Diese Reisen werden von der Verwandschaft gesponsort.

Angegeben wurde ehrlich, nach dem Fachvortrag bleibt eLB noch 14 Tage in "Downunder" denn der Vortragsort ist weniger als 100km vom Wohnort des eLB-Bruders entfernt. Den will eLB natürlich besuchen.

JC aber sagt - ganze Reise ist Privatvergnügen, 21 Tage kannste machen, Rest beudeutet keine Leistungen mehr.

Der geplante Widerspruch:
  1. Antrag auf aufschiebende Wirkung - wenn die nicht kommt, deshalb eA zum SG
  2. JC ist aufzufordern, hier sehr genau zu unterscheiden und zu rechnen zwischen "beruflich" = Vortrag und Fortbildung und privat = Bruderbesuch
Fallen Euch weitere Argumente ein?
OA Reise_ano.pdf
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Ortsabwesenheit - Leistungseinstellung

#2

Beitrag von Günter »

Nee, außer Keule und Peitsche fällt mir nix ein.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Ortsabwesenheit - Leistungseinstellung

#3

Beitrag von Olivia »

Wie jetzt, nach dem Räumungs-Desaster sollen nun die Leistungen wegen Ortsabwesenheit eingestellt werden?
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Koelsch
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Re: Ortsabwesenheit - Leistungseinstellung

#4

Beitrag von Koelsch »

Richtig
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Günter
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Re: Ortsabwesenheit - Leistungseinstellung

#5

Beitrag von Günter »

Nicht durcheinander bringen Oli, das ist der zweite Fall.
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Olivia
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Re: Ortsabwesenheit - Leistungseinstellung

#6

Beitrag von Olivia »

Unfassbar. Da soll die Leistungsempfängerin womöglich geräumt werden, gleichzeitig arbeiten, brufliche Auswärtstermine wahrnehmen und nun "hilft" das Jobcenter mit einer Leistungseinstellung. :kotz:
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Koelsch
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Re: Ortsabwesenheit - Leistungseinstellung

#7

Beitrag von Koelsch »

Richtig, hier ist der Termin für die Räumungsklagenverhandlung meines Wissens am 7.11.
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marsupilami
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Re: Ortsabwesenheit - Leistungseinstellung

#8

Beitrag von marsupilami »

Wie Günter in #2

Das reicht ja auch schon.

Die werden ja nicht mal das auf die Reihe bekommen bzw. sich eh sträuben, da zu differenzieren.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Ortsabwesenheit - Leistungseinstellung

#9

Beitrag von tigerlaw »

Schau auch mal in S 19 AS 3947/16 SG Dortmund (https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=)
und in Rn 270 ff in jurisPK zu § 7 SGB II
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Ortsabwesenheit - Leistungseinstellung

#10

Beitrag von Koelsch »

Danke, mach ich
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Günter
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Re: Ortsabwesenheit - Leistungseinstellung

#11

Beitrag von Günter »

Ich bin ja nur juristischer Depp, deshalb sehe ich den Zusammenhang nicht.

In dem Urteil geht es um Urlaub kürzer als 21 Tage, der mit der Begründung verweigert wurde, ich hab da noch zwei Helferjobs, die auf einen Dummen warten. Da sagt der Richter Quatsch, diese Art von Jobs gibt es wie Sand am Meer.


Hier geht es aber um eine beruflich bedingte Reise im Auftrag der Uni (Ausbildungsbetrieb sozusagen), die länger als 21 Tage dauert und mit einem privaten Besuch bei der Sippe am anderen Ende der Welt verknüpft wird.

Die Ablehnung der berufs- und ausbildungsindizierten Reise ist gesetzwidrig, da das Ziel der Reise ja eben der Verbesserung der Eingliederung dient.
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Koelsch
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Re: Ortsabwesenheit - Leistungseinstellung

#12

Beitrag von Koelsch »

Wichtiger ist hier m.E. die Ansicht des SG - eilt nicht, das kann nach dem abschließenden Bescheid "ordentlich" geprüft werden.
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Günter
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Re: Ortsabwesenheit - Leistungseinstellung

#13

Beitrag von Günter »

Eilt nicht mit der Prüfung, trotzdem muss das JC zur Weiterzahlung sofort verpflichtet werden. Nutzt ja nix, wenn es in zwei Jahren im Hauptverfahren entscheidet, das Geld fehlt heute und die Ansicht wir bewilligen nur 21 Tage ist falsch denn die OA ist beruflich bedingt und kein Urlaub. Das meinte ich mit unterschiedlichen Fällen. In dem akuten Fall geht es darum, dass das JC in gesetzwidriger Form aus einer beruflichen Veranstaltung einen privaten Urlaub macht.

Deswegen ganz klar eA, wird beantragt das ALG auch für die Zeit nach dem .... weiterzuzahlen, da das JC in Verkennung der Gesetze eine berufsbedingte Abwesenheit, die der Erhöhung der Eingliederungschancen und der Herstellung beruflicher Kontakte dient zu einem Vergnügungsurlaub umwidmet.
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Re: Ortsabwesenheit - Leistungseinstellung

#14

Beitrag von Koelsch »

eA wird auch gemacht. Bis Mittwoch wurde Frist gesetzt, dann geht eA raus. Ich bin dann wieder bevollmächtigt.
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Re: Ortsabwesenheit - Leistungseinstellung

#15

Beitrag von Olivia »

Ich könnte mir vorstellen, dass all das - die drohende Wohnungslosigkeit und nun noch die Leistungseinstellung sowie zwei sozialgerichtliche Verfahren und das zivilgerichtliche Verfahren wegen der Räumung - beim eLB ganz schön an den Nerven zerrt.

Es ist doch durchaus üblich, dass man an eine Dienstreise einen privaten Urlaub dranhängt. Das ist doch überall so üblich. Da wäre man ja auch schön doof, wenn man schon mal beruflich weiter weg ist, das nicht für einen kleinen Urlaub zu nutzen.
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tigerlaw
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Re: Ortsabwesenheit - Leistungseinstellung

#16

Beitrag von tigerlaw »

Nein Olli, längst nicht.

Das deutsche Steuerrecht sah früher auch große Restriktionen vor: Es wurde die geasmte FAhrt als Privatreise angesehen, und nur die explizit beruflich verursachten Kosten (z.B. Seminargebühren) anerkannt.

Vor 18 und 16 Jahren hatten meine Frau und ich es deshalb auch "geschickt eingefädelt": Meine Frau ist Mitglied im ARbeitgeberverband der Apotheker. Bis 2001 gab es alle zwei Jahre ein dreitägiges Seminar auf Norderney "Arbeitsrecht für Apotheker," an dem natürlich auch der Verbandsjustitiar (ein Anwalt) verschiedene Vorträge hielt.
Ich fuhr natürlich "als Anwalt" dorthin; dass meine Ehefrau "zufällig" Apothenchefin war, war natürloich nicht beabsichtigt.

Wr fuhren mit der Bahn dorthin, mit normalen Tickets.

Das Seminar begann montags früh und endete Mittwochs am Nachmittag. Die Anreise musste natürlich bereits am Sonntag erfolgen.

Im Hotel ließen wir uns zwei Rechnungen ausstellen: Eine für den Zeitraum Sonntag bis Donnerstag, und eine weitere für die anschließenden Tage bis Sonntag früh. Die Eisenbahnfahrkarte (auf der natürlich auf der RÜckseite der Zangenabdruck für die Rückfahrt am Sonntag zu lesen war) hatten wir natürlich nicht im Original eingereicht (das Finanzamt ist ja keine EKS-Prüfstelle ...).

Wie gesagt, die Fahrtkosten und die Hotelkosten bis Donnerstag hatten wir jeweis in die Buchhaltung als "Reisekosten Unernehmer" eingebucht, die andere Rechnung war - natürlich - Privatausgabe.

Und noch in den 80er Jahren hatte mal ein Kollege, der vorher bei einer Schweizer Firma angestellt war, berichtet, dass er unmittelbar nach Ende der Dienstgeschäfte in den USA zrückreisen musste, mit der Begründeng "Wir bezahlen Ihnen doch nicht Ihren Urlaub!"
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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