Räumungsklage - neuer Fall
- marsupilami
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Re: Räumungsklage - neuer Fall
Ich bin a) kein Spezialist und b) ich tobe nicht - ich pfusche.
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Muss das sein?
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Re: Räumungsklage - neuer Fall
Merci, den "Pfusch" komplett eingebaut und eLB zwecks Kopfnicken nach derzeit noch Healdsburg zugesandt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Räumungsklage - neuer Fall
Noch einen polemischen Schlusssatz anfügen.
Dem Antragssteller ist auch keine gesetzliche Grundlage bekannt, die den Antragsgegner ermächtigt Bedürftige nach Gutdünken in die Obdachlosigkeit abzuschieben.
Dem Antragssteller ist auch keine gesetzliche Grundlage bekannt, die den Antragsgegner ermächtigt Bedürftige nach Gutdünken in die Obdachlosigkeit abzuschieben.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Räumungsklage - neuer Fall
Wer einmal in der Schlaf- und Unterbringungsstelle gelandet ist, verlässt diese kaum mehr. Mit riesigen Schulden, einer versauten Schufa, einem oder mehreren sozialrechtlichen Verfahren, einer Leistungseinstellung wegen unterstellter privater Ortsabwesenheit und einem Ablehnungsbescheid des Jobcenters besteht meiner Meinung nach überhaupt keine Chance mehr auf eine neue Wohnung.Zu guter Letzt ist es sehr verstörend, wenn der Antragsgegner bereits in seinem hier angefochtenen Ablehnungsbescheid die Antragstellerin darauf hinweist, sie möge sich an die Obdachlosenhilfe des Kreises wenden.
Re: Räumungsklage - neuer Fall
Gerade im Poschtchäschtle - ich bin aus dem SG-Verfahren ausgeschlossen, ich kann, ohne jede Begründung, nicht als Beistand tätig sein. Aller Schriftverkehr geht nur noch direkt an eLB ..... und eLB ist bis 10.12. im Ausland unterwegs. Dürfte interessant sein, wie das SG die Kommunikation dann gestalten will.
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- marsupilami
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Re: Räumungsklage - neuer Fall
Kennt dich der Richter?
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- kleinchaos
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Re: Räumungsklage - neuer Fall
Dagegen aber sofort Beschwerde einlegen! Immerhin kannst du nicht nur als Beistand, sondern auch als Laienverteidiger beteiligt sein
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Räumungsklage - neuer Fall
Nöö - Richterin .... reicht aber als Erklärung nicht aus
Es ist keine Rechtsmittelbelehrung dabei, einfach mal so:
Sehr geehrter Koelsch
in dem Rechtsstreit ...... ist es nicht möglich, die als "Beistand" im Verfahren zu führen.
Die zukünftige Kommunikation muss und wird direkt an die Antragstellerin gerichtet sein.
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- marsupilami
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Re: Räumungsklage - neuer Fall
Hast Du eine Vollmacht oder sowas ähnliches, was rechtsgültiges?
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Muss das sein?
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Re: Räumungsklage - neuer Fall
Ja, ich habe eine Vollmacht, und die liegt dem SG auch vor. Reicht aber nicht, Du musst zusätzlich "was Anständiges gelernt haben".
Problem: eLB kann so weit weg ja keine Vollmacht für 'nen Anwalt unterschreiben, aber ich guck mal. Vielleicht bekomm ich den Räumungsklagenanwalt in's Boot - der hat zwar keine Ahnung von Sozialrecht, aber was Anständiges gelernt.
Problem: eLB kann so weit weg ja keine Vollmacht für 'nen Anwalt unterschreiben, aber ich guck mal. Vielleicht bekomm ich den Räumungsklagenanwalt in's Boot - der hat zwar keine Ahnung von Sozialrecht, aber was Anständiges gelernt.
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Re: Räumungsklage - neuer Fall
Ich denke nein. Keine Ahnung wie weit das bis zum nächsten Generalkonsulat ist.
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Re: Räumungsklage - neuer Fall
Es reicht eine unterschriebene Vollmacht, also Formular ausdrucken, unterschreiben, einscannen und per Mail zum Anwalt und per Eilbrief das Original hinterher.
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Re: Räumungsklage - neuer Fall
Vielleicht nimmt das Reiseland nicht am Eilpostverkehr teil.
Re: Räumungsklage - neuer Fall
Irgendwas werden wir da schon "gebacken" bekommen. Trotzdem ärgerlich.
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Re: Räumungsklage - neuer Fall
Update, das soeben zu hörende Poltern und Rumpeln war der vom Herzen der eLB plumpsende Stein:
Räumungsklage ist vom Tisch, Prozeß gewonnen = Räumungsklage ist unzulässig weil erst nach Inso-Anmeldung.
Räumungsklage ist vom Tisch, Prozeß gewonnen = Räumungsklage ist unzulässig weil erst nach Inso-Anmeldung.
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Re: Räumungsklage - neuer Fall
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- marsupilami
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Re: Räumungsklage - neuer Fall
Gute Sache.
Prima!
Zum Verständnis: Räumungsklage unzulässig, weil nach der Inso.
Heißt das, dass dann die Wohnung bzw. das "Obdach" nochmals zusätzlich unter besonderem Schutz steht?
Nach dem Motto: Inso ist schon schlimm, dann nicht auch noch obdachlos, wenn JC die Mietschulden übernimmt bzw. Miete durch JC gesichert.
Prima!
Zum Verständnis: Räumungsklage unzulässig, weil nach der Inso.
Heißt das, dass dann die Wohnung bzw. das "Obdach" nochmals zusätzlich unter besonderem Schutz steht?
Nach dem Motto: Inso ist schon schlimm, dann nicht auch noch obdachlos, wenn JC die Mietschulden übernimmt bzw. Miete durch JC gesichert.
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Muss das sein?
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Re: Räumungsklage - neuer Fall
Das hat mit dem JC nix zu tun. Räumungsklage nach der Inso ist unzulässig.
https://dejure.org/gesetze/InsO/112.html
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Re: Räumungsklage - neuer Fall
Richtig, was aber (leider) auch dazu führt, dass JC sagt: Toll, klasse, wunderbar, dann brauchen wir aber auch die M ietschulden nicht zu übernehmen.
Das war ja im ersten Räumungsklagefall anders - dort erfolgte Räumungsklage wenige Tage vor der Inso, also Räumungsklage zulässig, aber JC musste die Mietschulden per Darlehen übernehmen und dieses Darlehen fällt jetzt in die Inso, d.h. JC guckt in dieses ja bekannte langen Hohlteil
(was JC in diesem Fall aber bisher noch nicht gerafft hat, aber ist ja auch was kompliziert, also für's JC nicht so ohne weiteres zu verstehen)
Das war ja im ersten Räumungsklagefall anders - dort erfolgte Räumungsklage wenige Tage vor der Inso, also Räumungsklage zulässig, aber JC musste die Mietschulden per Darlehen übernehmen und dieses Darlehen fällt jetzt in die Inso, d.h. JC guckt in dieses ja bekannte langen Hohlteil
(was JC in diesem Fall aber bisher noch nicht gerafft hat, aber ist ja auch was kompliziert, also für's JC nicht so ohne weiteres zu verstehen)
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