Räumungsklage - neuer Fall

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Räumungsklage - neuer Fall

#51

Beitrag von marsupilami »

Ich bin a) kein Spezialist und b) ich tobe nicht - ich pfusche.
2017_11_04 eA Mietschulden Erwiderung ano.docx
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Räumungsklage - neuer Fall

#52

Beitrag von Koelsch »

Merci, den "Pfusch" komplett eingebaut und eLB zwecks Kopfnicken nach derzeit noch Healdsburg zugesandt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Räumungsklage - neuer Fall

#53

Beitrag von Günter »

Noch einen polemischen Schlusssatz anfügen.

Dem Antragssteller ist auch keine gesetzliche Grundlage bekannt, die den Antragsgegner ermächtigt Bedürftige nach Gutdünken in die Obdachlosigkeit abzuschieben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Räumungsklage - neuer Fall

#54

Beitrag von Olivia »

Zu guter Letzt ist es sehr verstörend, wenn der Antragsgegner bereits in seinem hier angefochtenen Ablehnungsbescheid die Antragstellerin darauf hinweist, sie möge sich an die Obdachlosenhilfe des Kreises wenden.
Wer einmal in der Schlaf- und Unterbringungsstelle gelandet ist, verlässt diese kaum mehr. Mit riesigen Schulden, einer versauten Schufa, einem oder mehreren sozialrechtlichen Verfahren, einer Leistungseinstellung wegen unterstellter privater Ortsabwesenheit und einem Ablehnungsbescheid des Jobcenters besteht meiner Meinung nach überhaupt keine Chance mehr auf eine neue Wohnung.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Räumungsklage - neuer Fall

#55

Beitrag von Koelsch »

Gerade im Poschtchäschtle - ich bin aus dem SG-Verfahren ausgeschlossen, ich kann, ohne jede Begründung, nicht als Beistand tätig sein. Aller Schriftverkehr geht nur noch direkt an eLB ..... und eLB ist bis 10.12. im Ausland unterwegs. Dürfte interessant sein, wie das SG die Kommunikation dann gestalten will. :angel:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Räumungsklage - neuer Fall

#56

Beitrag von marsupilami »

Oh!
Widerspruch?
Beschwerde?
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Räumungsklage - neuer Fall

#57

Beitrag von Günter »

Kennt dich der Richter?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Räumungsklage - neuer Fall

#58

Beitrag von kleinchaos »

Dagegen aber sofort Beschwerde einlegen! Immerhin kannst du nicht nur als Beistand, sondern auch als Laienverteidiger beteiligt sein
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Räumungsklage - neuer Fall

#59

Beitrag von Koelsch »

Günter hat geschrieben: Sa 4. Nov 2017, 12:54 Kennt dich der Richter?
Nöö - Richterin .... reicht aber als Erklärung nicht aus

Es ist keine Rechtsmittelbelehrung dabei, einfach mal so:
Sehr geehrter Koelsch
in dem Rechtsstreit ...... ist es nicht möglich, die als "Beistand" im Verfahren zu führen.
Die zukünftige Kommunikation muss und wird direkt an die Antragstellerin gerichtet sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Räumungsklage - neuer Fall

#60

Beitrag von marsupilami »

Hast Du eine Vollmacht oder sowas ähnliches, was rechtsgültiges?
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Räumungsklage - neuer Fall

#61

Beitrag von Koelsch »

Ja, ich habe eine Vollmacht, und die liegt dem SG auch vor. Reicht aber nicht, Du musst zusätzlich "was Anständiges gelernt haben".

Problem: eLB kann so weit weg ja keine Vollmacht für 'nen Anwalt unterschreiben, aber ich guck mal. Vielleicht bekomm ich den Räumungsklagenanwalt in's Boot - der hat zwar keine Ahnung von Sozialrecht, aber was Anständiges gelernt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Räumungsklage - neuer Fall

#62

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Sa 4. Nov 2017, 16:47Problem: eLB kann so weit weg ja keine Vollmacht für 'nen Anwalt unterschreiben, aber ich guck mal.
Kann das nicht per Telefax über die deutsche Botschaft gehen, und das Original folgt per UPS-Dokumentenkurier?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Räumungsklage - neuer Fall

#63

Beitrag von Koelsch »

Ich denke nein. Keine Ahnung wie weit das bis zum nächsten Generalkonsulat ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Räumungsklage - neuer Fall

#64

Beitrag von Günter »

Es reicht eine unterschriebene Vollmacht, also Formular ausdrucken, unterschreiben, einscannen und per Mail zum Anwalt und per Eilbrief das Original hinterher.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Räumungsklage - neuer Fall

#65

Beitrag von Olivia »

Vielleicht nimmt das Reiseland nicht am Eilpostverkehr teil.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Räumungsklage - neuer Fall

#66

Beitrag von Koelsch »

Irgendwas werden wir da schon "gebacken" bekommen. Trotzdem ärgerlich.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Räumungsklage - neuer Fall

#67

Beitrag von Koelsch »

Update, das soeben zu hörende Poltern und Rumpeln war der vom Herzen der eLB plumpsende Stein:

Räumungsklage ist vom Tisch, Prozeß gewonnen = Räumungsklage ist unzulässig weil erst nach Inso-Anmeldung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Räumungsklage - neuer Fall

#68

Beitrag von Olivia »

:bravo:
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Räumungsklage - neuer Fall

#69

Beitrag von Günter »

:Daumenhoch: :bravo: :Daumenhoch:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Räumungsklage - neuer Fall

#70

Beitrag von marsupilami »

Gute Sache.
Prima!

Zum Verständnis: Räumungsklage unzulässig, weil nach der Inso.
Heißt das, dass dann die Wohnung bzw. das "Obdach" nochmals zusätzlich unter besonderem Schutz steht?
Nach dem Motto: Inso ist schon schlimm, dann nicht auch noch obdachlos, wenn JC die Mietschulden übernimmt bzw. Miete durch JC gesichert.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Räumungsklage - neuer Fall

#71

Beitrag von Günter »

Das hat mit dem JC nix zu tun. Räumungsklage nach der Inso ist unzulässig.

https://dejure.org/gesetze/InsO/112.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Räumungsklage - neuer Fall

#72

Beitrag von Koelsch »

Richtig, was aber (leider) auch dazu führt, dass JC sagt: Toll, klasse, wunderbar, dann brauchen wir aber auch die M ietschulden nicht zu übernehmen.

Das war ja im ersten Räumungsklagefall anders - dort erfolgte Räumungsklage wenige Tage vor der Inso, also Räumungsklage zulässig, aber JC musste die Mietschulden per Darlehen übernehmen und dieses Darlehen fällt jetzt in die Inso, d.h. JC guckt in dieses ja bekannte langen Hohlteil :Steinbrueck:

(was JC in diesem Fall aber bisher noch nicht gerafft hat, aber ist ja auch was kompliziert, also für's JC nicht so ohne weiteres zu verstehen)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Räumungsklage - neuer Fall

#73

Beitrag von marsupilami »

Okay, danke.
Signatur?
Muss das sein?
schimmy
Benutzer
Beiträge: 6389
Registriert: Do 14. Apr 2011, 17:03

Re: Räumungsklage - neuer Fall

#74

Beitrag von schimmy »

:bravo:
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“