Rechtsfolgebelehrung Jobcenter Mitarbeiter

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
Antworten
schimmy
Benutzer
Beiträge: 6390
Registriert: Do 14. Apr 2011, 17:03

Rechtsfolgebelehrung Jobcenter Mitarbeiter

#1

Beitrag von schimmy »

Rechtsfolgenbelehrung_JC_Mitarbeiter.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Rechtsfolgebelehrung Jobcenter Mitarbeiter

#2

Beitrag von marsupilami »

Ist ja ganz nett.

Aber ich hätte gerne als erstes mal eine Quelle dazu.

Nächster Punkt: man muss dann auch den Großen Gesäßmuskel in der Hose haben um das u.U. in 3 Gerichtsgängen mit vorne dran Widerspruch und eA durchzuziehen.

Und auch noch Glück haben mit den Richtern und Anwälten.

Und dann wird es dauern, bis man sein Geld auf Basis der Querelen bei Vorlage dieses Schriftstückes durch hat.
Bis dahin ist man/vrau verhungert.
Nach meiner Meinung.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Rechtsfolgebelehrung Jobcenter Mitarbeiter

#3

Beitrag von Günter »

Ohne den Quatsch zu ende gelesen zu haben, behaupte ich mal:

Jeder Bürger ist verpflichtet - Strafandrohungen hierzu stehen im StGB - sich an die Gesetze zu halten. Das gilt auch für SBs der JC. Das Problem ist der Nachweis des bewussten Verstoßes gegen Strafrechtsparagraphen.

Was dieses Pamphlet also bewirken soll, außer dass sinnlos Bäume sterben mussten erschließt sich mir nicht. Wenn ich dem SB sage, nach dem Sittenbild des christlichen Abendlandes oder wie die Fuzzis der C-Parteien das nennen, hast du mir gegenüber den Gnadenkübel der Nächstenliebe auszukippen, hat das die gleiche Wirkung. Nämlich keine.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Rechtsfolgebelehrung Jobcenter Mitarbeiter

#4

Beitrag von kleinchaos »

Wenn da nicht explizit die Rechte von Ausländern mitgenannt worden wären hätte ich an Reichis gedacht
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Rechtsfolgebelehrung Jobcenter Mitarbeiter

#5

Beitrag von Günter »

Bitte nenn doch das Verbrecherpack nicht immer verniedlichend Reichis. Da sehe ich dann im Kopfkino einen niedlichen Schlumpf mit Aluhut. Die sind nicht niedlich, die sind saugefährlich.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Rechtsfolgebelehrung Jobcenter Mitarbeiter

#6

Beitrag von kleinchaos »

Hast ja Recht
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Breymja

Re: Rechtsfolgebelehrung Jobcenter Mitarbeiter

#7

Beitrag von Breymja »

Reichsbürger? Da kenn ich leider auch eine ganze Menge - ist hier voll im Trend.
Antworten

Zurück zu „Sonstige Hilfen“