Guthaben aus Betriebskostenabrechnung - Zuflussprinzip?

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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agtis
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Guthaben aus Betriebskostenabrechnung - Zuflussprinzip?

#1

Beitrag von agtis »

Hallo liebes ALG-Ratgeber-Team,

ich habe eine für euch wahrscheinlich recht simple Frage.

Seit Oktober 2015 beziehe ich unsterstützend (Aufstocker) ALGII. Im März 2016 habe ich von meinem Vermieter ein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung für 2015 in bar erhalten. Die Betriebskostenabrechnung und das damit verbundene Guthaben ist erst vor kurzem beim JC Thema geworden, welches ich natürlich entsprechend nachgereicht habe. Damals hatte ich das aus Unwissenheit nicht gemacht.

Nun wird das Guthaben zu 100 % mit dem Bescheid für Januar 2018 verrechnet.

Gilt hier das Zuflussprinzip? Mein Denken ist ja: Guthaben aus Gesamt 2015 aber erst seit Oktober 2015 ALGII-Bezieher - anteilige Verrechnung?

Lieben Dank für eure Antwort :zwinker:
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Günter
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Re: Guthaben aus Betriebskostenabrechnung - Zuflussprinzip?

#2

Beitrag von Günter »

:willkommen:

Leider hast du Pech, es wird voll angerechnet, es gibt auch keine 30 € Versicherungspauschale


http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html
(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
agtis
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Re: Guthaben aus Betriebskostenabrechnung - Zuflussprinzip?

#3

Beitrag von agtis »

OK, vielen Dank! Habe es mir schon gedacht aber wollte dennoch nochmal nachhaken.

Auch gerade deswegen, da die Dame vom JC noch sagte "Mal sehen ob unsere Zahlen mit Ihren übereinstimmen" und "ist doch gut für Sie, wenn Sie ein Guthaben erwirtschaftet haben"... Das hat sich nach Spielraum angehört.
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Günter
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Re: Guthaben aus Betriebskostenabrechnung - Zuflussprinzip?

#4

Beitrag von Günter »

Leider nicht, die vergreifen sich auch an dem Anteil, den du vor dem ALG II Bezug angespart hast.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Guthaben aus Betriebskostenabrechnung - Zuflussprinzip?

#5

Beitrag von marsupilami »

"Das hat sich nach Spielraum angehört."
Der wird plötzlich auf 0 reduziert, wenn das JC der Auffassung ist, dass sie Geld zu bekommen haben, einfach zurückfordern wollen.
Signatur?
Muss das sein?
agtis
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Re: Guthaben aus Betriebskostenabrechnung - Zuflussprinzip?

#6

Beitrag von agtis »

Lese erst jetzt die letzten Beiträge...

Die Frage ging mir auch dahingehend, dass ein Widerspruch in diesem Fall wohl keinen Sinn hätte - so wie ihr es jetzt geschrieben habt.
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Koelsch
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Re: Guthaben aus Betriebskostenabrechnung - Zuflussprinzip?

#7

Beitrag von Koelsch »

So sieht's wohl aus - trotzdem guten Rutsch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
agtis
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Re: Guthaben aus Betriebskostenabrechnung - Zuflussprinzip?

#8

Beitrag von agtis »

Lieben Dank, ihr habt trotzdem sehr gut geholfen - wie immer halt :Daumenhoch:

Allen ebenfalls einen "Guten Rutsch" :party: und "ein WUNDERvolles 2018" :Auri: .
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