- Schufa-Auskunft
- Bankablehnung gewöhnlicher Kredit
- Rentabilitätsrechnung
- Beschreibung des Vorhabens
- IHK-Testat
- Votum des Gründercoachings
- Nachweis der fachlichen und persönlichen Qualifikation
- Zeugnisse
- Arbeitsbeschreibung
- jeweils drei Kostenvoranschläge pro beabsichtigtem Kauf von Sachgütern
ELb im Sinne der §§ 7 ff. SGB II oder Neuantragsteller, die eine tragfähige hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufnehmen oder bereits ausüben, können als begleitende Hilfen Darlehen und/oder Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten. Notwendig sind nur solche Sachgüter, die für die Realisierung einer Geschäftsidee oder für die wirtschaftliche Fortführung der Selbständigkeit benötigt werden (d. h. unverzichtbar sind). Zugleich dürfen die Sachgüter nicht auf andere Weise beschafft werden können (Bankablehnung für Kreditmittel erforderlich). Insofern sind alle zumutbaren Alternativen in Hinblick auf die Finanzierung der Sachgüter auszuschöpfen (z. B. spezielle Bundes- und Landesprogramme, lokale Wirtschaftsförderung, Mikrokredite). Bei begründeten Zweifeln ist im Einzelfall ein expliziter Nachweis der Bemühungen anzufordern.
Zuschüsse sollten bevorzugt bei kleineren Anschaffungen gewährt werden. Zuschüsse sind mit Bewilligungsbescheid zweckgebunden unter erforderlichem Nachweis der Mittelverwendung zu vergeben. Sie sind auf einen Maximalbetrag von 5.000 Euro pro Selbständigkeit begrenzt. Sie können einmalig oder in monatlichen Raten bewilligt werden.
Die Beschaffung von Sachgütern ist weit auszulegen. Diese umfassen insbesondere (keine abschließende Aufzählung):
• Betriebs- und Geschäftsausstattung (z. B. PC, zugehörige betriebliche Software, Telefonanlage, Kopierer, Einrichtungsgegenstände) und zugehörige Dienstleistungen zur Inbetriebnahme,
• Marketing und Vertrieb unterstützende Investitionen für die Erstellung von Homepages, Werbemitteln, Schaufensterdekorationen etc.,
• Fahrzeuge, Maschinen und Anlagen, Werkzeuge und Arbeitsmittel,
• Erstausstattung und betriebsnotwendige Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers,
• Kaution für Gewerberäume
Quelle: Handbuch zur Gewährung von LES an eLB