Abmeldung vom ALGII Bezug - "Arge" Fordert für abgemeldeteten Bewilligungszeitraum Belege. Ist das korekt?

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blitzdings
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Abmeldung vom ALGII Bezug - "Arge" Fordert für abgemeldeteten Bewilligungszeitraum Belege. Ist das korekt?

#1

Beitrag von blitzdings »

Hallo Schwarmwissen. ;)

Im November habe ich vorsorglich eine Weiterbewilligungsantrag für meine BG, für 01-06.2018 gestellt.
Ende Dezember 2017 wurde klar, dass meine Auftragssituation langfristig, ab Januar 2018 ausreicht um mit Wohngeld und Kindergeld den ALGII Bezug zu verlassen.

Am 12.01.2018 habe ich mich mit folgendenm Anschreiben vom Bezug abgemeldet.
..." Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nehme ich mit sofortiger Wirkung meinen Antrag auf Hartz 4 für den Bewilligungszeitraum 01.-06.2018 zurück. Ich bitte um sofortige Zahlungseinstellung und zügige Rückführung des geleisteteten Beitrages für Jan 2018. " ... (Belegt am Schalter abgegeben!)

Darauf folgte ein Schreiben der Arge:
..."Bescheid zur Erklärung des Verzichts über Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)"...

Darauf wiedersprach ich der Unterstellung des Verzichtes wie volgt:
..."Widerspruch Bescheid vom 16.01.2018 zur Erklärung des Verzichtes über Leistung

Anschreiben vom: Datum:
24.01.2018 16.02.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich beziehe mich auf das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 43 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes (2) und (3).
Mit sofortiger Wirkung ziehe ich, auch im Namen meines Sohnes, den Antrag auf Hartz 4 für den Bewilligungszeitraum 01.-06.2018 am 12.01.2018 zurück. Es liegt eine Zurücknahme vor.
Mit dieser Wirkung wurde KEIN Weiterbeilligungsantrag gestellt.
Ein Verstoß gegen Mitwirkungspflichten nach §§ 60 ff. SGB I setzt voraus, dass sich der Leistungsberechtigte nach dem SGB II noch im Status des Leistungsbezuges befindet. Meldet sich ein Leistungsberechtigter etwa wegen Aufnahme einer bedarfsdeckenden – also den Lebensunterhalt unabhängig von Transferleistungen sichernden – Arbeit aus dem Leistungsbezug ab, hat dieser ab dem Tage der Arbeitsaufnahme keine Mitwirkungspflichten mehr gegenüber dem Jobcenter. Damit scheidet auch eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II aus.
Hiermit widerspreche ich der Unterstellung des Verzichtes. Es liegt KEINE Verzichtserklärung vor!
Desweiteren behalte ich mit eine Untätigkeitsklage vor. Da für die Sachbearbeiterin ... in meinen Unerlagen klar zu erkennen sein musste, dass ich bereits seit mehr als 12 Monaten einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung nachgehen."... (Belegt am Schalter abgegeben!)

Daraufhin erhielt ich die "Anforderung von Unterlagen zur endgültigen Festsetzung des Leistungsanspruchs"
Darin wird verlangt dass ich alle Kontoauszüge, Quittungen und Belege etc. des zurückgezogenen Bewilligungszeitraumes (01.-06.2018) bis Sept. 2018 einreichen sollte.

Daraufhin habe ich wie folgt geantwortet:
..."Missachtung des Verwaltungsverfahrens – Rückgezogener Antrag für Abschließende EKS für BWZ 01-06.2018

Sehr geehrte Damen und Herren.
Im Schreiben vom 12.01.2018 - „Abmeldung von Hartz 4 „ wurde mit sofortiger Wirkung der Antrag des Verfahrens, Antrag auf Hartz 4 für den Bewilligungszeitraum 01.-06.2018 zurückgezogen!
Dadurch wurde das Verfahren vom Antragsteller beendet. Es besteht keine Veranlassung für entsprechend geforderte Unterlagen.
Siehe Verwaltungsverfahren (§ 22 VwVfG). (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG). (§22 VwVfG / Abs. 2) ...
Eine Andohung mit §41a Absatz3 SGBII ist somit unwirksam.
Ich fordere umgehend um Korrektur und schriftlicher Benachrichtigung.
Mit freundlichen Grüßen"... (Belegt am Schalter abgegeben!)

Bin ich auf dem Holzweg, oder was? ;)
Ich bitte um Unterstüzung.
<3 Dank
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Koelsch
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Re: Abmeldung vom ALGII Bezug - "Arge" Fordert für abgemeldeteten Bewilligungszeitraum Belege. Ist das korekt?

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich würde das durchziehen, die können ja allenfalls die für Januar gezahlten Leistungen zurück verlangen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peterpanik
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Re: Abmeldung vom ALGII Bezug - "Arge" Fordert für abgemeldeteten Bewilligungszeitraum Belege. Ist das korekt?

#3

Beitrag von Peterpanik »

Mach das mal so, auch ich sehe es wie Koelsch.
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Günter
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Re: Abmeldung vom ALGII Bezug - "Arge" Fordert für abgemeldeteten Bewilligungszeitraum Belege. Ist das korekt?

#4

Beitrag von Günter »

Sehe ich auch so, wehr dich.

Tut zwar nix zur Sache, aber vereinfacht das Lesen. ARGE war eine verfassungswidrige Konstruktion

http://www.spiegel.de/wirtschaft/karlsr ... 24513.html

die ARGEn heißen seit einigen Jahren JobCenter abgekürzt JC.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Abmeldung vom ALGII Bezug - "Arge" Fordert für abgemeldeteten Bewilligungszeitraum Belege. Ist das korekt?

#5

Beitrag von Olivia »

Das JC geht davon aus, dass mit dem 1. Januar ein neuer BWZ gestartet ist. Werden in diesem BWZ denn selbständige und abhängig beschäftigte Tätigkeiten parallel erbracht?
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marsupilami
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Re: Abmeldung vom ALGII Bezug - "Arge" Fordert für abgemeldeteten Bewilligungszeitraum Belege. Ist das korekt?

#6

Beitrag von marsupilami »

@ Olivia: das ist soweit richtig. Nur hat der/die Antragsteller*in selbigen BWZ durch Schreiben vom 12.01.2018 selbst beendet bzw. das "Geschäftsverhältnis" gekündigt und eben nicht auf Ansprüche verzichtet.
Das ist ein nicht unwichtiger Unterschied.

Da das "Geschäftsverhältnis" aber beendet wurde, hat das JC keinen Anspruch mehr auf Vorlage oder gar Einreichung von Unterlagen.
Abgesehen davon, dass für den im November gestellten WBA für den BWZ 01.2018 bis 06.2018 ja die üblichen Unterlagen eingereicht waren und vorlagen.
Wozu dann also die erneute Vorlage/Einreichung von Unterlagen, die a) bereits vorliegen und b) nicht mehr gefordert werden dürfen?

Das ist hirnrissig im Quadrat!


@ blitzdings: zieh denen die Hammelbeine lang!


Nachtrag: es ist völlig unwichtig, ob soz.vers.pfl. Job und/oder Selbstständigkeit.
Vertragsverhältnis beendet wg. geänderter Grundlagen (ausreichend eigene Mäuse).
Das ist rechtens und kann nicht vom JC durch obskure Forderungen aufrecht erhalten werden.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Abmeldung vom ALGII Bezug - "Arge" Fordert für abgemeldeteten Bewilligungszeitraum Belege. Ist das korekt?

#7

Beitrag von Olivia »

Meine Frage zielte darauf ab, dass falls neuer BWZ "offiziell begonnen" hat, sich das Jobcenter zumindest bei Selbständigkeit darauf versteifen könnte, dass ein begonnener BWZ nicht mittendrin beendet werden kann (wegen der Kostenglättung über 6 Monate in der EKS).

Das kann man anders sehen, das JC wird es aber nicht anders sehen wollen. Oder?
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Koelsch
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Re: Abmeldung vom ALGII Bezug - "Arge" Fordert für abgemeldeteten Bewilligungszeitraum Belege. Ist das korekt?

#8

Beitrag von Koelsch »

Darauf versteifen sich die JC's - nur was soll es in diesem Fall, wenn ohnehin die Januar Leistung (so gezahlt) zurück erstattet wird.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Abmeldung vom ALGII Bezug - "Arge" Fordert für abgemeldeteten Bewilligungszeitraum Belege. Ist das korekt?

#9

Beitrag von tigerlaw »

2 andere Aspekte, und zwar zur Arbeitsoptimierung:

1. Hebe die JC-Zahlung auf einem separaten Konto auf (vielleicht Sparbuch? Das kostet nix) und parke es dort. Reagiere ansonsten gar nicht auf die Schreiben des JC, und nach Ablauf des BWZ reichst Du auch keine aEKS ein. Dann wird vermutlich noch einmal, vielleicht sogar zweimal und mit gelber PZU zur Abgabe der EKS aufgefordert, und dann festgestellt, dass kein Anspruch besteht. Daraufhin ergeht ein Erstattungsbescheid, und den Betrag dafür nimmst Du vom Sparbuch, und alles ist gut.

2. Bleibe gleichwohl beim JC (incl. GKV), und wenn dann eine vollständige Erstattung erfolgt, ist dies netto, ohne KV-Beiträge :7:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
blitzdings
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Re: Abmeldung vom ALGII Bezug - "Arge" Fordert für abgemeldeteten Bewilligungszeitraum Belege. Ist das korekt?

#10

Beitrag von blitzdings »

Hallo.
ich bin zusätzlich mit einem 451 € Job gesegnet und GKV etc. versichert. ;) Somit ist auch dieser wunde Punkt gesichert. ;)
blitzdings
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Re: Abmeldung vom ALGII Bezug - "Arge" Fordert für abgemeldeteten Bewilligungszeitraum Belege. Ist das korekt?

#11

Beitrag von blitzdings »

Jetzt habe ich die Wohngeldstelle kontaktiert um nach dem Stand der Bearbeitung des Wohngeldantrages zu fragen.
Die Dame sagte, dass wir Wohngeldberechtigt sind und das Sie auf die Antwort des JC wartet. Das JC sich trotz dreimaliger Anmahnung nicht äußert.
So lange das JC sich nicht äußert kann sie leider keinen Bescheid ausstellen.
Das kann alles nicht war sein! ...
Ich glaub ich bin in ... ;)
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Koelsch
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Re: Abmeldung vom ALGII Bezug - "Arge" Fordert für abgemeldeteten Bewilligungszeitraum Belege. Ist das korekt?

#12

Beitrag von Koelsch »

blitzdings hat geschrieben: Sa 31. Mär 2018, 18:54 Ich glaub ich bin in ... ;)
......Deutschland
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schimmy
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Re: Abmeldung vom ALGII Bezug - "Arge" Fordert für abgemeldeteten Bewilligungszeitraum Belege. Ist das korekt?

#13

Beitrag von schimmy »

Das Sozialgericht einschalten um eine entsprechende Entscheidung herbeizuführen?
uther1976
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Re: Abmeldung vom ALGII Bezug - "Arge" Fordert für abgemeldeteten Bewilligungszeitraum Belege. Ist das korekt?

#14

Beitrag von uther1976 »

"Ich habe mich am 10.10.2017 abgemeldet, also auf weitere Leistungen verzichtet. Darüber hinaus stellte ich einen formlosen Antrag auf Anpassung des BWZ, obgleich das nicht nötig gewesen wäre, da es hierzu ein Urteil gibt, dass besagt, dass es - Achtung! - GRUNDSÄTZLICH möglich sei, den BWZ zu verkürzen: https://openjur.de/u/655189.html Grundsätzlich bedeutet, es ist scheißegal, ob nun jemand selbstständig ist oder nicht. JEDER kann sich mit dem Verzicht als einseitig gestaltender Willenserklärung abmelden. Da können die im Kreis hüpfen bis sie schwarz sind.

Endgültige EKS wurde natürlich bis 01/18 abverlangt! Ich habe denen einen Stinkefinger gezeigt und mitgeteilt, dass ich einen Teufel tun werde über 11/2017 hinaus irgendwas anzugeben. Jetzt kamen die natürlich mit der Gesamtrückforderung, da ich "böse war". Den Verzicht erkennen sie auf einmal nicht an! Ich habe Widerspruch eingelegt und sogar mit § 240 StGB (Nötigung) argumentiert. :6: Außerdem habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass meine Anträge nicht bearbeitet wurden, was natürlich nach über einem halben Jahr bedeutet: Untätigkeitsklage! ;-) Am Telefon kamen die mir noch dämlich, als ich argumentierte: "...ich werde es ausrichten, aber glauben Sie nicht, dass sie sich davon beeindrucken lassen!" Hämische Stimme, die mir das sagte! ;-)

Es kann mich niemand dazu zwingen, meine Abrechnungen nach deren Willen zu gestalten und mein erarbeitetes Geld dazu verwenden zu müssen, das JC zu finanzieren. Die Klage - und darauf wird es hinauslaufen - schreibe ich auch gerne selbst... :-) Das Urteil aus Berlin ist eindeutig. Allerdings ging man so gar nicht auf meine Argumentation ein und ignorierte Anträge! :-D Aber auf einmal ist die Verzichtserklärung ungültig!

Wo habe ich Dritte belastet oder Rechtsvorschriften umgangen? Bei der Rechnungslegung? Ich glaube kaum! :-D Nötigenfalls erstatte ich Anzeige wegen versuchter Nötigung! Warum? Weil diese Behörde informiert über das Urteil war! In vollem Wissen umgehen sie selbst Rechtsvorschriften und wollen mit erklären, dass ich nicht berechtigt gewesen wäre mich abzumelden! :-D Dreister geht es kaum noch!

Wie gesagt: Urteil ist Urteil! Und dieses besagt: Beendigung BWZ GRUNDSÄTZLICH möglich!"


Das ist ein interessanter Punkt, da ich fast dasselbe Problem habe und es bereits in einem anderen Thread schilderte. Bei dir wurde fuer Januar die Leistung erbracht? Dann kannst du darauf nicht mehr verzichten. Sobald das Geld auf deinem Konto gelandet ist, ist es vorbei. Fuer den restlichen BWZ gilt der Verzicht, also kann auch nichts zurueck gefordert werden.

Ich habe meinen Fall an einen Fachanwalt fuer Sozialrecht uebergeben, der mir warmestens empfohlen worden ist. Da das oben angefuehrte Urteil auch nicht aufgehoben worden ist, da die Klage abgewiesen wurde und lediglich zur Rechtmaessigkeit der eigenen Abmeldung etwas Grundsaetzliches bemerkt wurde, kann mich das Jobcenter mal am Allerwertesten... du weisst schon...
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Koelsch
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Re: Abmeldung vom ALGII Bezug - "Arge" Fordert für abgemeldeteten Bewilligungszeitraum Belege. Ist das korekt?

#15

Beitrag von Koelsch »

Ich stimme in der Sache durchaus zu - auch der Selbstständige kann jederzeit sagen: Tschüss

Das Urteil aber ist ein Argument, mehr aber auch nicht. Urteile gelten nur für den entschiedenene Einzelfall, sind also keineswegs allgemein verbindlich.
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Re: Abmeldung vom ALGII Bezug - "Arge" Fordert für abgemeldeteten Bewilligungszeitraum Belege. Ist das korekt?

#16

Beitrag von Olivia »

Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden.

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html
Auf Ansprüche kann also verzichtet werden. Aber was ist mit den Verpflichtungen? :verwirrt:
blitzdings
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Re: Abmeldung vom ALGII Bezug - "Arge" Fordert für abgemeldeteten Bewilligungszeitraum Belege. Ist das korekt?

#17

Beitrag von blitzdings »

So Ihr lieben Mitstreiter.
Ich bin immernoch erfolgreich raus!!!! :)))))
KLeiner Tip. Wohngeld ...
Unterlassungsklage bezüglich unterlassener Beratung folgt!
... Gott tut das gut! ....
Habe diesbezüglich Obigem Problem Anwalt eingeschaltet.

... Wo gibts die nächsten Flöhe?!? ... (Sarkassmus) ;)
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Günter
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Re: Abmeldung vom ALGII Bezug - "Arge" Fordert für abgemeldeteten Bewilligungszeitraum Belege. Ist das korekt?

#18

Beitrag von Günter »

Auffen Flohmarkt?

Ansonsten :bravo:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Abmeldung vom ALGII Bezug - "Arge" Fordert für abgemeldeteten Bewilligungszeitraum Belege. Ist das korekt?

#19

Beitrag von marsupilami »

Danke für die Rückmeldung!

Und :Daumen: für den Fortgang des Verfahrens und natürlich für Dich und Deinen weiteren Erwerbsweg.
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Koelsch
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Re: Abmeldung vom ALGII Bezug - "Arge" Fordert für abgemeldeteten Bewilligungszeitraum Belege. Ist das korekt?

#20

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:

Klasse, hoffentlich kannst Du dem JC weiter dauerhaft Tschüss sagen :Daumen:
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Re: Abmeldung vom ALGII Bezug - "Arge" Fordert für abgemeldeteten Bewilligungszeitraum Belege. Ist das korekt?

#23

Beitrag von uther1976 »

Koelsch hat geschrieben: Di 10. Jul 2018, 08:19 Das Urteil aber ist ein Argument, mehr aber auch nicht. Urteile gelten nur für den entschiedenene Einzelfall, sind also keineswegs allgemein verbindlich.
Dieses Urteil stellt jedoch eindeutig klar, dass die Verkürzung des BWZ grundsätzlich möglich ist, ohne Wenn und Aber. Und das macht es besonders interessant: Die Ungleichbehandlung von Angestellten und Selbstständigen wird damit aufgehoben! Warum Ungleichbehandlung? Wenn ich als Angestellter mein Gehalt noch im Monat bekomme, für den Leistungen gezahlt worden sind, so wird es mir gegengerechnet. Erhalte ich die Zahlung jedoch außerhalb des Bewilligungszeitraumes, so muss ich als Angestellter nichts zurückzahlen. So ist das mit dem Zuflussprinzip.
Jedoch soll es bei Selbstständigen anders sein? Da wird der BZW aufgrund einer vorläufigen Bewilligung nicht verkürzt trotz einseitiger Willenserklärung, die automatisch zu einer Verkürzung des BZW führt? Kein Zuflussprinzip? Macht keinen Sinn, oder? :5:

Insofern regeln Urteile auch den Umgang mit ähnlichen Fällen, wenn sie eine grundlegende Entscheidung beinhalten, die mit dem individuellen Fall im weiteren Verlauf nichts weiter zu tun hat. In diesem Fall ging die Frau ja auch mit ihrer Klage baden, was ich beim Lesen des Falles durchaus verstehen kann. Da das Urteil jedoch nie aufgehoben wurde, bleiben grundsätzliche Regelungen bei der Urteilsentscheidung unberührt und gelten als Präzedenz für andere Situationen, wenn diese die ursprüngliche Vergleichssituation tangieren.

Ich warte übrigens immer noch auf einen Verhandlungstermin, da mein Anwalt beim ersten im Urlaub war, und bin bis heute nicht in den Bezug von ALG II zurückgefallen. :lachen1:
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